Ausserdem gibt es mit wirkung vom 01.01.2002 eine neue
regelung. Und zwar die der beweislastumkehr!
Meine Güte. Da wird Dir das zu 100% passende Urteil präsentiert und verlinkt und Du ließt es oder verstehst es nicht.
Aber trotzdem muss nicht immer der Käufer dem Verkäufer was
beweisen, sondern in den ersten 6 Monaten halt umgekehrt. Egon
war nämlich heut beim Anwalt zum Beratungsgespräch!
Inkompetenter oder gieriger Anwalt. Er hat schlichtweg keine Ahnung. Vielleicht weißt Du ihn mal auf das BGH Urteil hin? Oder besser nicht, entspricht es doch schlichtweg nicht Deinen Vorstellungen.
Mal ehrlich. Wenn Du meinst, die Rechtslage korrekt einschätzen zu können, was definitiv nicht der Fall ist, auch der Anwalt liegt hier falsch, warum fragst Du dann hier?
Die Beweislast liegt nicht immer beim Käufer! Die Antworten sind alles andere als rechtlich korrekt sondern einfach nur anmaßend!
Hat irgendjemand behauptet dass man Klage erheben möchte? Hat jemand was von Gutachtern erzählt? Nein! Man wollte einfach nur die Rechtslage erklärt haben!
Nur zu! Klage erheben, Gutachter bestellen und verlieren!
Was ist das? Ein rechtlicher rat?
Oder eine zynische Bemerkung??? Eher wohl letzteres!
Wer sagt denn bitte, dass der Anwalt mir zur Klage geraten hat?
Er hat mir nur die Rechtslage erklärt und ich denke mal er kennt sich aus, wenn auch ganz sicher nicht so gut wie Du!!
Ich habe gestern abend nach der Rechtslage gefragt, inzwischen habe ich mich auch schon selbst etwas informiert.
Aber das scheint Dir nicht zu passen!
Weil deine Infos sind die einzig Wahren!
Ein moderner Dieselmotor in einem Mittelklassewagen darf nicht bereits nach einem Tachostand von 88.000 Kilometern einen schweren Motorschaden aufweisen - gerade dann nicht, wenn im Motor ausreichend Schmier- und Kühlmittel vorhanden war. In einem solchen Fall liegt die Vermutung nahe, dass der Motorschaden auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist. Der Gebrauchtwagenhändler ist deshalb zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
(Oberlandesgericht Frankfurt, Az: 24 U 198/04)