Motorschaden 4,5 Monate nach Kauf

Was genau ist jetzt Dein Problem? Hab ich hier irgendjemanden
persönlich angegriffen?
Es war lediglich eine Frage!

Wenn Du eine Frage stellst, solltest Du auch mit Antworten rechnen, die Dir zwar nicht passen, die aber die Rechtslage korrekt beurteilen.

Ich denke ich beende diese Diskussion hier! Danke sehr!
Es gibt immer wieder Leute wo ich mich erinnere, warum ich
ungern in Foren Ratschläge einhole!

Dann lass es doch einfach, wenn Dir die Antworten nicht gefallen.

Gruß

S.J.

Ein Motor zersetzt sich aber nicht innerhalb von 7TKM in seine
Einzelteile! Schon gar nicht bei einem 4 Jahre alten Auto! Und
dazu noch Diesel!

Soll vorkommen. Wie gesagt: Die Bewislast liegt bei Dir.

Aussderdem denkt hier niemand verkehrt, es war einfach nur
eine Frage nach der Rechtslage.

Genau darauf hast Du auch eine passende Antwort bekommen. Dass Dir diese nicht gefällt, lässt sich leider nicht ändern.

Man muss sich ja vorher mal rechtskundig machen ehe man mal so
eben einem Händler 3000 Euro für nen Austauschmotor in den
Rachen wirft!

Das ist durchaus legitim. Allerdings muss man die rechtlich völlig korrekten Antworten dann auch akzeptieren.

Gruß

S.J.

Wenn Du es doch alles (besser) weißt …

Ausserdem gibt es mit wirkung vom 01.01.2002 eine neue
regelung. Und zwar die der beweislastumkehr!

Meine Güte. Da wird Dir das zu 100% passende Urteil präsentiert und verlinkt und Du ließt es oder verstehst es nicht.

Aber trotzdem muss nicht immer der Käufer dem Verkäufer was
beweisen, sondern in den ersten 6 Monaten halt umgekehrt. Egon
war nämlich heut beim Anwalt zum Beratungsgespräch!

Inkompetenter oder gieriger Anwalt. Er hat schlichtweg keine Ahnung. Vielleicht weißt Du ihn mal auf das BGH Urteil hin? Oder besser nicht, entspricht es doch schlichtweg nicht Deinen Vorstellungen.

Mal ehrlich. Wenn Du meinst, die Rechtslage korrekt einschätzen zu können, was definitiv nicht der Fall ist, auch der Anwalt liegt hier falsch, warum fragst Du dann hier?

Gruß

S.J.

Die Beweislast liegt nicht immer beim Käufer! Die Antworten sind alles andere als rechtlich korrekt sondern einfach nur anmaßend!
Hat irgendjemand behauptet dass man Klage erheben möchte? Hat jemand was von Gutachtern erzählt? Nein! Man wollte einfach nur die Rechtslage erklärt haben!

Nur zu! Klage erheben, Gutachter bestellen und verlieren!

Was ist das? Ein rechtlicher rat?

Oder eine zynische Bemerkung??? Eher wohl letzteres!

Na mal gut dass dieses Forum so gut gefüllt ist mit kompetenten Beratern wie Dich!
Da kann man sich ja den geldgierigen Anwalt sparen!

http://www.shortnews.de/id/505467/Motorschaden-nach-…

Hier zum Beispiel ist es anders ausgegangen! Und es gibt noch mehr Fälle! Einfach mal googeln und nicht alles auf dieses eine Urteil beschränken!

Wer sagt denn bitte, dass der Anwalt mir zur Klage geraten hat?
Er hat mir nur die Rechtslage erklärt und ich denke mal er kennt sich aus, wenn auch ganz sicher nicht so gut wie Du!!

Ich habe gestern abend nach der Rechtslage gefragt, inzwischen habe ich mich auch schon selbst etwas informiert.

Aber das scheint Dir nicht zu passen!
Weil deine Infos sind die einzig Wahren!

Kolbenschaden nach 88.000 km

Ein moderner Dieselmotor in einem Mittelklassewagen darf nicht bereits nach einem Tachostand von 88.000 Kilometern einen schweren Motorschaden aufweisen - gerade dann nicht, wenn im Motor ausreichend Schmier- und Kühlmittel vorhanden war. In einem solchen Fall liegt die Vermutung nahe, dass der Motorschaden auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist. Der Gebrauchtwagenhändler ist deshalb zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
(Oberlandesgericht Frankfurt, Az: 24 U 198/04)

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