Müll Besitztumsfrage

Das ist eine interessante Einstellung.
Stell Dir vor …

Hallo Ulli,
du verknüpfst hier unzulässig zwei verschiedene Aspekte. Eigentum und ob jemand im Müll wühlen darf.
Letzteres ist in der bei mir geltenden Abfallsatzung so geregelt: „Das Durchsuchen der Abfall- und Sammelbehälter oder zur Abholung bereitgestellter Abfälle bzw. das Mitnehmen von Abfällen ist nicht gestattet.“
Diese Reglung gilt unabhängig davon, wann das Eigentum übergeht oder ob es aufgegeben wurde.
Grüße
Ulf

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