Müll Besitztumsfrage

Hallo,

wenn in einem Mehrfamilienhaus eine Restmülltonne von allen Parteien genutzt wird, wem gehört der Müll in der Tonne?

Also wenn zB X was reinwirft und Y meint es gehört da nicht rein, holt es raus und legt es neben die Tonne. Wem gehört dann der Müll neben der Mülltonne und wer ist für die weitere Entsorgung verpflichtet?

Vermieter
X
Y
??

Grüße

Bleihand

Huhu!

Wem gehört
dann der Müll neben der Mülltonne

X hat das Eigentum daran aufgegeben, der Müll ist „herrenlos“.

und wer ist für die weitere
Entsorgung verpflichtet?

Y natürlich, das alte Ferkel.

mit herrenlos hab ich meine Zweifel.

Gesetzt den Fall der Abfall wäre giftig oder irgend was in der Richtung, dann könnte man ja sagen, ich schmeiß mein radioaktives Zeug in die Tonne und weg isses.

mit herrenlos hab ich meine Zweifel.

Gesetzt den Fall der Abfall wäre giftig oder irgend was in der
Richtung, dann könnte man ja sagen, ich schmeiß mein
radioaktives Zeug in die Tonne und weg isses.

Aber man wäre trotzdem dafür verantwortlich, denn die Eigentumsverhältnisse sind nachrangig. Wenn ich im Gemüsemarkt eine Kiste Tomaten klaue und die auf den Gehweg werfe, wer muss dann wohl die Sauerei wegmachen? Der Gemüsehändler?

interessante Einstellung…
Hi worldwidefab!

Das ist eine interessante Einstellung.

X hat das Eigentum daran aufgegeben, der Müll ist „herrenlos“.

Stell Dir vor, Du wohnst in einem Einfamilienhaus, abends kommt ein Mensch vorbei und durchsucht Deine Mülltonne.
Alle Dinge mit grünem Punkt legt er dann daneben.

Auch, wenn ich in einem Mehrfamilienhaus wohne, stelle ich meinen Müll der Stadt zur Entsorgung bereit. Fremde haben daran und darin nichts zu suchen!

Herrenlosen Müll gibt es nicht! Nichtmal beim abends bereitgestellten Sperrmüll… der wäre sonst jeglicher Plünderung freigegeben!

Gruss
Ulli

Hi,

schön, dass sich wieder ein echter Anwalt (nach Visitenkarte)
an den Beiträgen beteiligt.

Das wird echt ehrlich gemeint!

vlg MC

Das ist eine interessante Einstellung.
Stell Dir vor …

Hallo Ulli,
du verknüpfst hier unzulässig zwei verschiedene Aspekte. Eigentum und ob jemand im Müll wühlen darf.
Letzteres ist in der bei mir geltenden Abfallsatzung so geregelt: „Das Durchsuchen der Abfall- und Sammelbehälter oder zur Abholung bereitgestellter Abfälle bzw. das Mitnehmen von Abfällen ist nicht gestattet.“
Diese Reglung gilt unabhängig davon, wann das Eigentum übergeht oder ob es aufgegeben wurde.
Grüße
Ulf

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