Halt ich für eine gewagte Aussage ohne das gesehen zu haben.
Bei dem fiktiven Fall kann man nur das beurteilen was hier vorgetragen wurde. Wie ich bereits schrieb tue ich mir halt sehr schwer Rost als vetragsgemässen Gerbauch anzunehmen. Da muss über einen längeren Zeitraum eine gewisse Menge an Wasser drauf gestanden haben damit dieser sich bilden kann…
Da nach Sachverhalt der Herd kein Neugerät beim Einzug war
können die Beschädigungen entweder Vorschäden oder auch
Material oder Einbaufehler sein.
Bei Übergabe lagen keine Mängel vor. Beschädigungen hätte man augenscheinlich festellen können, Enbaufehler sind nach 2 Jahren auch auszuschliessen - man bemerk sie ja dann direkt nach dem Einbau.
Und Materialermüdung - möchte ich nicht die Beweislast für haben.
Klar Prinzipiell behaupten und in den Raum stellen kann man das, aber man muss es auch beweisen können - falls man sich z.B. vorm Gericht den Streit austrägt.
Selbst wenn die Schutzschicht des Herds durch unsachgemässe
Nutzung beschädigt wurde, kann der Schaden auf keinen Fall
höher als der aktuelle Wert des Gerätes sein.
Es gibt eine Liste des FA die vorgibt welche Gerbacuhsgüter/gegenstände uber welchen Zeitraum zu benutzen sind und demnach über diese Dauer abzuschreiben sind. M.W. wird dann der Neupreis anteilig für den Zeitraum aufgeteilt und man erhält den Zeitwert.
Grüße