Musik als mp3 aus YouTube kopieren möglich?

Hallo!

Ist es möglich, Musik als mp3 aus YouTube zu kopieren?
Falls ja, ist das legal? Falls dies vom Einzelfall abhängt, wie kann ich das herausfinden?

Vielen Dank im Voraus und Grüße!

M.

Moin,

Ist es möglich, Musik als mp3 aus YouTube zu kopieren?

Ja.

Falls ja, ist das legal?

Kommt auf die Musik an.

Falls dies vom Einzelfall abhängt,
wie kann ich das herausfinden?

Indem Du die Urheberrechte hinterfragst.

Ciao,
-Efchen

Hallo,

Ist es möglich, Musik als mp3 aus YouTube zu kopieren?

Ja. Dafür gibt es entsprechende Programme - bspw. Freemake Video Converter

Falls ja, ist das legal?

Ist generell eine Rechtsfrage und ich bin kein Anwalt - ggf. unter Recht noch mal fragen.
Nach meinem Verständnis wird es in Deutschland als legal angesehen Musik zu ziehen - das Anbieten hingegen führt bei fehlenden Rechten zu Stress.
Zudem sind auf youtube nur Stücke abrufbar, wo für Deutschland keine Sperre besteht. Manche Stücke lassen sich aber auch nicht ziehen.

Falls dies vom Einzelfall abhängt, wie kann ich das herausfinden?

Probieren? und unter Rechte fragen.

vG 2011muc

Lad dir das mal runter. Ist das Standardprogramm um Lieder von Youtube runterzuladen:
http://www.chip.de/downloads/Free-YouTube-to-MP3-Con… mp.3&N=0&pos=1
Wegen der Legalität, schau mal hier:
http://forum.chip.de/downloads/free-youtube-mp3-conv…
mfg
Valle

Auch hallo

Ist es möglich, Musik als mp3 aus YouTube zu kopieren?

Z.B. mit youtube2mp3.de

Falls ja, ist das legal?

Kommt drauf an, ob die Quelle selbst schon offensichtlich unsauber ist. Vgl. auch mit http://www.youtube.com/results?search_query=wbs+lega…

mfg M.L.

Moin,

Nach meinem Verständnis wird es in Deutschland als legal
angesehen Musik zu ziehen

Ausgenommen es ist offensichtlich, dass das Angebot schon illegal ist. Was bei klassischer Musik aus den Charts, durch Privatleute angeboten, wohl durchaus als „offensichtlich“ bezeichnet werden kann.

Gruß,
-Efchen

Hallo,

Nach meinem Verständnis wird es in Deutschland als legal
angesehen Musik zu ziehen

Ausgenommen es ist offensichtlich, dass das Angebot schon
illegal ist.

Richtig. Sich bei einer Website anzumelden, wo offensichtlich illegle Inhalte angeboten werden und dort für „kleines Geld“ zu ziehen kann sehr große Kosten verursachen.

Was bei klassischer Musik aus den Charts, durch Privatleute angeboten, wohl durchaus als „offensichtlich“ bezeichnet werden kann.

So einfach scheint es mir nicht zu sein. Ist bspw. auf youtube ein offizielles Musik-Video gesperrt, kann davon ausgegangen werden, dass die GEMA oder andere Rechteinhaber es bewirkten.
Das selbe Stück von Lischen M. - als Konzernmitschnitt - hingegen ist abrufbar und kann rein technisch als mp3 gewandelt werden. Ich halte dies für einen Grau-Bereich.
Im Idealfall wird das Stück vom Rechteinhaber / Künstler selber auf youtube angeboten - evt. in einer schlechteren Qualität oder mit Werbung (zum neuen Album) - diesen Download betrachte ich (als nicht Rechtsgelehrter) als sauber.

vG 2011muc

Tach,

Das selbe Stück von Lischen M. - als Konzernmitschnitt -
hingegen ist abrufbar und kann rein technisch als mp3
gewandelt werden.

Ich glaube nicht, dass Konzertmitschnitte erlaubt sind, noch weniger das Veröffentlichen dieser. Insofern sehe ich da keinen Grau-Bereich, aber wer es genau wissen will, sollte die Experten im Rechts-Forum fragen.

Im Idealfall wird das Stück vom Rechteinhaber / Künstler
selber auf youtube angeboten - evt. in einer schlechteren
Qualität oder mit Werbung

Und das ist dann auf einmal keine Urheberrechtsverletzung mehr? Nee, so einfach ist das wohl nicht.

Musikstücke sind idR durch das Urheberrecht geschützt. Das Veröffentlichen solcher Songs ist schlichtweg verboten.

Mit einer Privatkopie ist das anders, aber bei Youtube kann man wohl nicht von Privatkopie sprechen.

Grüße,
-Efchen

ReHallo,

Ich glaube nicht, dass Konzertmitschnitte erlaubt sind, noch
weniger das Veröffentlichen dieser. Insofern sehe ich da
keinen Grau-Bereich, aber wer es genau wissen will, sollte die
Experten im Rechts-Forum fragen.

Richtig - ein Frage fürs Rechts-Forum. Eine generelle Aussage halte ich für unwahrscheinlich, es dürfte von den Details abhängen.

Im Idealfall wird das Stück vom Rechteinhaber / Künstler
selber auf youtube angeboten - evt. in einer schlechteren
Qualität oder mit Werbung

Und das ist dann auf einmal keine Urheberrechtsverletzung
mehr? Nee, so einfach ist das wohl nicht.

Musikstücke sind idR durch das Urheberrecht geschützt. Das
Veröffentlichen solcher Songs ist schlichtweg verboten.

Das wurde ich wohl falsch verstanden. Ich rede nicht davon, dass Stücke, welche die Rechteinhaber selber auf youtube oder die eigene Website stellen an anderer Stelle von Privat im Netz bspw. auf Tauschbörsen angeboten werden.
Ich rede von einer Kopie des Inhaltes, den die Rechteinhaber selber zughänglich machten, ausschließlich für den eigenen privaten Gebrauch - alternativ könnte Privat auch immer wieder auf die offizielle Website oder in youtube auf das Stück klicken.

Alternativ kann bspw. auf youtube eine Verlinkung zu dem Stück vorgenommen werden. Ein eigenes erneutes Hochladen hingegen halte ich für konfliktbehaftet.

Mit einer Privatkopie ist das anders, aber bei Youtube kann
man wohl nicht von Privatkopie sprechen.

Richtig. Vidios auf youtube sind nicht privat, sondern öffentlich!

vG 2011muc

[MOD]
Hallo Mathias,

WWW hat dieses Thema schon vor längerem abgeklärt und im Brett Musik-
recherche folgende Antwort gegeben:
/t/you-tube-converter-legal/5645021/2

Gruss Michael Winkler

Herzlichen Dank für Eure Tips bislang!

Grüße,
M.