Muss auf einer Badewannenablage ein Gefälle sein

Folgendes ein bekannter hat sich ein Haus Schlüsselfertig bauen lassen. Er hat sich eine sehr sehr teure Badewanne gekauft die an den 2 Mauerseite eine Ablage mit 15 cm besitzt. Der Fliesenleger hat das Gefälle falsch herum gemacht und zwar läuft das Wasser von der Ablage an die Mauer und nicht Richtung Wanne, als er darauf angesprochen wurde meinte dieser es gibt kein Gesetz das ein Gefälle von Ablagen in Bädern vorschreibt. Kann mir jemand helfen ob der Fliesenleger recht hat?

Hallo,

mag sein, dass es kein Gesetz gibt, aber es sollte sowas wie gesunden Verstand geben. Wenn das Wasser zur Wand läuft ist dort Schimmel vorprogrammiert. Zumindest musst du ständig putzen um dies zu vermeiden.

Was genau ist denn vereinbart worden? Schriftlich, mündlich?

Das ist dann vermutlich eh eine Rechtsfrage, stelle diese doch nochmal im passenden Rechtsbrett. Unbedingt die FAQ beachten!!!

Gruß
Kati

Hallo!

Natürlich sollte man ein leichtes! Gefälle Richtung Wanne anlegen.

Nur es bleibt dort immer Wasser(tropfen) stehen,denn so schräg kann man es ja nicht machen,das es abläuft.
Außerdem soll es doch Ablage sein.

Je nach Geplansche oder Nutzen der Handbrause oder gar Duschen im Stehen in Wanne muss man die Ablage freiräumen und abwischen.
Das hat mit Gefälle wenig zu tun. Voller Strahl auf Wand,es läuft ab,aber es bleiben deutliche Reste hängen.

Bei Gegengefälle hat man mehr Arbeit,das ist klar und deshalb vermeidet man das,wenn es geht.

MfG
duck313

Hallo Grußlose®,

wenn das der einzige „Schaden“ ist so hat er den Vorteil
daß da dein Kumpel der immerhin das Geld hat für eine sehr sehr
teure Wanne das so gesehen für rel. kleines Geld richten lassen kann.

Also (Eigenleistung( alte Fliesen weg und neu verlegen lassen.

Beim Grundprinzip wird’s schwierig. Bei Katis Antwort steht,
was wurde vereinbart.
Ich kann mir echt nicht vorstellen daß man vereinbart,
die badewanne soll parallel zur Wand stehen, die seitlichen
Verfliesungen sollen senkrecht sein bzw. bei engen Bädern auch schräg.
Und Ablagen der Wanne sollen Gefälle zur Wanne hin haben.

Irschendwie setzte ich das voraus. Auch wenn es m.E.
höchstwahrscheinlich nicht extra vereinbart wurde.
Genau wie beim Tapezierer, da gehe ich ja auch ohne
Sondervereinbarung davon aus, daß die Bahnen senkrecht sind.

Ich würde auch sagen, der Anfrager solle hier im Rechtsbrett anfragen.
Darüber hinaus glaube ich zu wissen, von Innungen, Handwerkskammern
o.ä. gibt es so Prüfabteilungen. Also man schildert sein problem
und halt ein erfahrener kommt und schaut sich die Chose an.

Wenn er meint da liegt Pfusch vor, hat der Fliesenleger schlechtere
Karten.
Aber kenn mich da nicht aus, kann sein daß diese Bewertung nicht
rechtsverbindlich ist und den Fliesenleger zu einer Änderung zwingt.
Ich sehe das eher so wie Mediatoren o.ä.
Kann mich aber täuschen

Gruß
Reinhard