Ich suche ein Gesetz oder eine Rechtssprechung bezüglich dem Thema, ob ein Mieter (der nach 30 Jahren auszieht) dem Vermieter Zimmertüren finanziell ersetzen muss, die er im Laufe der Jahre durch neue hochwertige Zimmertüren ausgetauscht hatte und dabei die alten Zimmertüren entsorgte, und nun vom Vermieter als Originale wieder eingebaut haben will. Gilt hier nicht der Grundsatz des Verschleißes? Vielen Dank für hilfreiche Hinweise im Vorraus!
Hallo,
das BGB ist ds zuständige Gesetz.
Deine Schilderung ist etwas unklar. Hat der Mieter die Zimmertüren während der Mietzeit ersetzt und die Alttüren dabei entsorgt? Und nun verlangt der Vermieter, dass das alte (entsorgte) Türmodell wieder eingebaut wird?
Wieso wurde der Austausch der Türen nicht aufgrund einer schrftl. fixierten Vereinbarung vorgenommen?
Falls der Mieter eigenmächtig handelte, so wäre er zur Wiederherstellung des früheren Zustands verpflichtet, falls die Türen sich in Art und Ausführung deutlich unterscheiden. Was sie ja wohl tun („hochwertig“).
Natürlich kann der Vermieter immer nur den Zeitwert verlangen. Zur Orientierung:
oder
Demnach liegt die Lebens-/Nutzungsdauer zwischen 25 und 50 Jahren. Ich würde den ersten Link verwenden, da der zweite Link sich auf „nachhaltiges“ Bauen bezieht. Ich zweifel daran, dass dieser Maßstab vor 30 Jahren die Gültigkeit hatte, die ihm heute beigemessen wird.
Gruß
vdmaster
Servus,
wie bewertet man wohl das „alte Gelumpe“ von 1840, das der großzügig renovierende Mieter durch irgendwelchen Plastikmüll ersetzt hat?
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Ein Mieter entsorgte solches alte Geraffel…
… und baute zeitgemäße Türen vom Baumarkt ein. Der Vermieter lässt nun die erwartete Dankbarkeit über die hochwertigen neuen Türen mit Pappkern, Kunststoffbeschichtung und umlaufender Gummidichtung vermissen, während der Mieter etwas von Verschleiß erzählt und nach Rechtsprechung zur Nutzungsdauer fragt. So ungefähr?
Austausch von Zimmertüren ohne vorherige Rücksprache mit dem Eigentümer bringt den Mieter in eine schwierige Position. Das hätte er nicht machen dürfen und wird sich gegen die Forderung, den alten Zustand wieder herzustellen, nicht wehren können.
Gruß
Wolfgang
Doch, alles hat nur eine gewisse Nutzungsdauer, dann muss es ersetzt werden.
Aber vom Vermieter !
Und der bestimmt dann auch die Art der neuen Tür.
Wenn der Vermieter nun die selbst und unerlaubt eingebauten Türen nicht haben will, die alten aber entsorgt wurden, dann müsste der Mieter grundsätzlich Schadenersatz zahlen.
Und dann käme wieder das Alter der Türen ins Spiel, nämlich dann, wenn man den Wert dieser Türen berechnen muss. Schließlich muss man „nur“ den Zeitwert der Türen ersetzen, nicht den Neuwert.
Und wenn es sich eben nicht um historische Vollholztüren gehandelt hat, sondern mit „normale“ Standardtüren, glatt und ohne Zierrat, dann werden die nach 30 Jahren + X(Vormietzeit) nur noch einen geringen Zeitwert gehabt haben.
Nur das berechnen und nachweisen wird nicht so einfach sein. Gut wären Fotos vom Ausbauzustand.
Wie einfach wäre es gewesen, wenn man gefragt und eine Vereinbarung getroffen hätte, was mit den Türen bei Auszug passieren soll.
MfG
duck313
Der Wert dieser Türen tendiert stark gegen Null. Nur wenn sie aus Gold waren, mag das anders sein.
Wie schon richtig erwähnt: Ich würde dem Vermieter vorschlagen, den Zeitwert zu ersetzen, welchen er zu benennen hätte.
Und um den anderen Argumenten hier entgegen zu treten: Mein ehemaliger Vermieter hatte vermeintlich zu Beginn der Mietzeit „neue“ Türen (aus dem Baumarkt !!!) angeschafft, welche er zu Ende der Mietzeit aufgrund „großer“ Schäden ersetzt haben wollte. Die Richterin war nicht der Meinung, dass ihm zustehen würde, neue Türen dafür zu kaufen und von mir das Geld dafür zu verlangen … Der Zeitwert der Türen war schon nach ein paar Jahren nahezu Null, so dass er sie im Endeffekt gar nicht von mir bezahlt bekommen hat.
Gruß
VB