Muss ich nach drei jahren noch nebenkostenabrechnung zahlen

hallo,
wollte mal wissen ob ich die nebenkostenabrechnung noch zahlen muss… also,ich hab eine mahnung meiner ehemaligen hauverwaltung bekommen, das ich für 2007 noch nebenkosten nachzahlen muss hatte damals schon die originale abrechnung bekommen und widerspruch eingelegt und bis zu dieser mahnung vom letzten freitag(26.03.10) hatte sich niemand gemeldet.
muss ich das jetzt zahlen??

sorry aber da kann ich dir auch nicht weiter helfen ,viel glück beim antwort finden

Hallo, sieh mal unter http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=213…

Hallo honey,
leider habe ich gerade sehr wenig Zeit, weiter zu recherchieren.
Schau erst einmal hier:

/t/betriebskostenabrechnung-widerspruch-zahlungsfris…

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Sicher hilft das schon weiter!

LG
Mary

Hallo,

im folgenden gebe ich meine persönliche Meinung wieder,
angelehnt an meinen Wissensstand der aktuellen
Rechtsprechung. Es handelt sich dabe aber nur um meine
Meinung, nicht um eine Rechtsberatung - wovon ich
ausdrücklich Abstand nehme. Im Zweifelsfall ist
Rücksprache mit einer rechtsberatenden Stelle oder
Anwalt aufzunehmen.

Nun will ich zum besseren Verständnis folgendes
wiederholen:

  • es handelt sich dabei um die Abrechnung 2007 - ich
    gehe davon aus die Abrechnungsperiode ist vom 01.01.2007
    bis 31.12.2007.

  • die Hausverwaltung hat abgerechnet - daraus schliesse
    ich zwei Möglichkeiten:
    a) Du bist EigentümerIn und hast (Zitat: ehemalige
    Hausverwaltung) die Wohnung verkauft, oder
    b) Du bist MieterIn und (abgesehen, dass du ausgezogen
    bist) die Verwaltung war damit beauftragt und
    bevollmächtigt, die Nebenkosten mit dir abzurechnen.

  • Du hast „DAMALS“ die Nebenkostenabrechnung (deutliches
    Indiz, dass Du „nur“ MieterIn bist) bekommen und hast
    Widerspruch eingelegt, aber es ist sonst nichts weiter
    geschehen. Und ich gehe davon aus, „damals“ war in 2008

  • also auf jeden Fall für den Mieter innerhalb der ein-
    Jahres-Frist (daran scheitern die meisten Eigentümer an
    der Abrechnung).

Nun, ich schlüssel das deswegen so auf, da es
unterschiedliche Voraussetzungen geben kann, um mit dem
Widerspruch erfolgreich zu sein - als Eigentümer
gegenüber der Hausverwaltung bzw. 30 Tage nach
Beschlussfassung der Abrechnung beim Amtsgericht, am
besten schriftlich, oder als Mieter gegenüber dem
Vermieter bzw. dessen bevollmächtigter Vertreter
(Nachweis wäre zu führen, z.B. Einschreiben Rückschein).

Wenn dies also geschehen ist, dann ist es kein Problem,
dagegen anzugehen und eine korrigierte Abrechnung zu
verlangen. Dann muss auch von Seiten der VErwaltung eine
Aussage getroffen worden sein, wie weiter damit
umzugehen ist.
Ist dies nicht der Fall (und so kommt es mir vor), dann
schaut es sehr schlecht aus. Eine so späte
Nachberechnung der Abrechnung wird wohl nicht mehr
geschehen, da müsste sich ein Anwalt teuer damit
ausseinandersetzen, das ganze vor Gericht gehen, um da
überhaupt noch eine Chance zu haben, ein paar Cent
rauszuholen.
Und dann sprechen wir von Verjährung - gehen wir davon
aus, dass die Abrechnung rechtzeitig erstellt wurde -
somit beginnt eine dreijährige Verjährungsfrist, diese
beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Schuld
fällig geworden wäre. Also z.b. du hast sie im Oktober -
bekommmen, dann ist die schuld ca. 30 Tage später fällig
gewesen, sie ist auf jeden Fall schon mal rechtzeitig
überstellt gewesen und fällig. damit beginnt die 3-
jährige Verjährungsfrist am 31.12.2008 und endet zum
31.12.2011. Bis dahin wäre der Betrag auf alle Fälle mal
fällig.
Ach ja, bis dahin kann auch die (ausser)gerichtliche
Außeinandersetzung abgeschlossen sein und eine
Entscheidung über die tatsächlichen Kosten
gefällt/getroffen sein.

Ich persönlich kann Dir nur dazu raten, Dich mit der
Hausverwaltung in Verbindung zu setzen und mit denen
nochmal ausdiskutieren, welche Kosten stimmen und welche
nicht, ggf. ein Kompromiss einzugehen - aber ich denke,
die die Abrechnung ist rechtzeitig erfolgt, nur wurde
sie bisher nicht weiter eingetrieben.

Mein Tip: Angriff ist die beste Verteidigung, nicht erst
Jahre abwarten, bis es hoffentlich in Vergessenheit
gerät - gleich nachfragen, was es mit der Abrechnung auf
sich hat und Unklarheiten sofort beseitigen.

Viel Erfolg,
J.L.

hallo honey123,

wenn es wirklich so abgelaufen ist, wie du es geschildert hast, brauchst du die nebenkosten nicht mehr nachträglich zu bezahlen…
nebenkosten kann man immer nur innerhalb max. eines jahres einfordern…
da du nach der kostenaufstellung wiederspruch eingelegt hast und die hausverwaltung sich knapp 3 jahre nicht mehr gemeldet hast, bist du nicht verpflichtet, die geforderte summe zu bezahlen… die können dir nichts anhaben…

lieben gruß, micky

Hallo,
vielleicht hilft das weiter.
§ 556 BGB
Hat denn der Vermieter nicht auf den Widerspruch reagiert?Aber er muss auch nicht.
Dann spielt auch noch eine Rolle,von wann bis wann der Abrechnungszeitraum läuft u.s.w.
Frag am besten beim Mieterschutzbund nach.

Hallo Honey123,

in der Rechtsprechung spricht man von insgesamt 3 Jahren Frist bis zur Verjährung, ab Ende des Abrechnungszeitraums der Nebenkosten. Bei dir war Ende Abrechnungszeitraum 31.12.2007. D.h. zum 31.12.2010 läuft die Frist ab. Ich kann dir leider nichts positives berichten!

Beste Grüße
Kocki

hallo,
an deiner stelle würde ich damit sofort zu einem anwalt gehen.
sorry kenn mich da leider nicht aus.
gruß
mahema