Muss ich öffentliche Massenbesichtigung zulassen?

Hallo,

ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 01.10.2017 gekündigt.
Leider darf ich mich nicht selber um den Nachmieter kümmern.
Mein Vermieter führt in der Regel öffentliche Massenbesichtigungen mit geschätzt mehr als 100 Interessenten durch.

Muss ich das zulassen?
Super wäre eine Quelle, auf die ich mich berufen kann.

Vielen Dank

Spart dir eine Mänge Arbeit und die Kosten der Anzeigenaufgabe

Sind dir 100 Einzelbesichtigungen Lieber

Nichts über einschlägige Suchmaschinen gefunden?

Ich würde lieber selber suchen, damit ich jemanden finde den meine Wandfarben und Tapeten auch gefallen.
100 Einzelbesichtigungen wird er sicherlich nicht machen. Am Sinnvollsten wäre eine Vorauswahl und dann 10 Interessenten oder so einzuladen.
Bin leider bisher nicht fündig geworden.

Das hat damit nichts zu tun, je mehr Leute da sind um so höher die Wahrscheinlichkeit, dass jemand die Farbe gefällt. Aber nach den neuesten Urteilen sollte ein Vermieter den Teufel tun und sich auf soetwas einlassen, da er Gefahr läuft, dass dann die Schöhnheitsreparaturklausel ungültig ist, da Wohnung nicht firsch Renoviert.

keine 2 Minuten Lesen und drei Suchwörter eingeben und man hat dein gewünschtes.

klick mich

Und dann? Nun stell dir vor, der Vermieter hätte dir erlaubt potntielle Nachmieter zu suchen und ihm vorzuschlagen. Du machst dir die Mühe und machst zig Besichtigungen und findest dann endlich den einen, der dem deine Wohnungsgestaltung so gefällt. Und den will der Vermieter nicht. Was dann? Dann ist außer Spesen nichts gewesen. Auch wenn du 10 potentielle Nachmieter fndest, denen deine Wohnraumgestaltung gefällt. Der Vermieter muss keinen einzigen davon akzeptieren. Er allein entscheidet, an wen er vermietet.

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Hallo

Hast du damals als du die jetzige Wohnung gemietet hast auch an Massenbesichtugung teilgenommen?

Sicher darfst Du das. Nur ist das zu genau gar nichts nütze, weil der Vermieter den ausgesuchten Nachmieter nicht akzeptieren muss. Und auch nicht selber auf die Suche verzichten muss.
Gruß
anf

Das ist in einer bewohnten Wohnung absolut inakzeptabel.

Da muss der Vermieter eine Vorselektion treffen.

Pro Woche 1 - 2 Interessenten würd ich sagen.

Meine Idee war, dass ich sicherlich einige potentiell mögliche Nachmieter mit einer guten Bonität finde, die auch noch meine Einrichtung übernehmen würden. Diese legen ich dann den Vermieter vor, sodass er sich entscheidet.
Natürlich muss er nicht zusagen, bei geeigneten Kandidaten ist es jedoch ein einfaches für den Vermieter sich zu entscheiden.
Der Vermieter spart zeit, ich zeit und Geld für die Renovierung und der Nachmieter muss auch nicht bei weisen Wänden anfangen.

Ja, damals habe ich auch an einer Massenbesichtigung teilgenommen.

Du kannst dem Vermieter 100 solvente Nachmieter vorschagen die deine Einrichtung übernehmen würden und er muss trotzdem keinen davon nehmen. Wenn er das nicht will, dann will er das nicht und das musst du nun mal akzeptieren. Wie du schon sagtest, es ist deine Idee, aber nicht die des Vermieters. Du kannst dem Vermieter keinen Nachmieter aufs Auge drücken.

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Das weiß ich. Meine Frage ist allerdings eine andere.
Muss ich öffentlichen Massenbesichtigungen zustimmen?

Nein, das musst du nicht! Eine Besichtigung mit bis zu 100 Interessenten ist in einer bewohnten Wohnung nicht zumutbar. Wobei ich mir allerdings nicht vorstellen kann, dass er 100 Leute gleichzeitig durch die Räume führt.

https://www.mieterbund.de/index.php?id=610

(steht ganz unten)

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Hallo,

die Zahl der Interessenten spielt in der Rechtsprechung bisher wohl keine besondere Rolle. Allerdings kann der Vermieter die Wohnung nur eine begrenzte Zeit besichtigen lassen.
Auch für die Ankündigung sowie die Lage der Besichtigungszeit gibt es Vorgaben durch die Rechtsprechung, zB hier nachzulesen:

&Tschüß
Wolfgang

Und wen interessiert das, wenn Du doch offensichtlich keinerlei Ahnung vom Thema hast und bereits mehrere anderslautende Antworten mit Beleg gepostet wurden? Was soll denn wildes Rumgerate und persönliches Meinungsgemurmel irgendwem nutzen?
Gruß
anf

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Hallo,

schau mal hier:

Leider gibt der Stern keine Quellen an.

Gruß

Thomas