KFZ Samstags auf fremder Stadtverwaltung zulassen?

Vorweg: Ich bin neu hier :smiley: Und brauche direkt mal eure Hilfe…

Es geht um folgendes:

Ich möchte mir morgen einen Gebrauchtwagen kaufen; der Standort des Wagens ist in der Nähe von Hannover.

Da ich die Sache mit den Finanzen etc. heute Nachmittag erst regeln konnte, und die Stadtverwaltung Samstags geschlossen ist, habe ich nun mehr oder weniger ein dickes Problem - nämlich die Zulassung des Fahrzeugs… Unsere Stadtverwaltung hat nämlich freitags schon ab 12 Uhr geschlossen… Ämter halt…

Eine Alternative hätte ich noch zur Verfügung: Die Stadt Hannover. Hannover ist ca. 50 km von dem Standort des Wagens entfernt und hat - laut offizieller Homepage (siehe LINK: http://www.hannover.de/…/buergeraemteroeffnung.pdf ) Samstags bis 12 Uhr geöffnet. Nun meine Frage:

Ich persönlich wohne in der Nähe von Koblenz. Bis zum Standort des neuen Fahrzeugs sinds ca. 420 km. Meint ihr, dass ich das Auto auch in Hannover zulassen kann? Ich würde es wenn auf meine Mutter zulassen (Vollmacht etc. habe ich schon bereits !) Hannover hat als amtliches Kennzeichen ja „H“ Nur wie gesagt, meine Frage ist halt, ob ich das Auto in der Stadtverwaltung Hannover mit der Vollmacht und des Personalausweises meiner Mutter zulassen kann und mir dann schnell auf ner Schilderdruck-Stelle grad noch schnell 2 Kurzzeitkennzeichen herstellen lassen kann ?!

Gruß vom Neuling

Hallo,

also ich hab bis vor kurzem auch in einer KFZ-Zulassungsstelle gearbeitet und kann mal erzählen, wie die Antwort bei uns ausgesehen hätte.

Das Fahrzeug muss immer im dem Zulassungsbezirk zugelassen werden, in dem der Fahrzeughalter wohnt. Wenn Deine Mutter nicht im Bereich Hannover wohnt, kannst Du die Sache vergessen… Denn da nützt dir auch keine Vollmacht mit Perso etwas- zudem weil Steuern fällig werden. Dafür braucht man dann noch ne separate Vollmacht, wobei Sofortzahlung oft auch möglich ist.

Da musst Du, wenn es auf die Mutter zulassen möchtest, und sie nicht in Hannover wohnt, gibt es für dich höchstens die Möglichkeit, Kurzzeitkennzeichen (für 5 Tage) zu besorgen. Dafür brauchst Du eine EVB-Nummer (Versicherung), einen Ausweis und ein wenig Geld… Mit Schilder kostet das so etwa 45 € zzgl. Versicherung halt. Das reicht erstmal, um den Wagen aus Hannover zu bekommen.

Bei der entgültigen Zulassung für die Mutter wird benötigt:

  • Persos (beide),
  • eine Vollmacht zur Zulassung, die auch die Vollmacht zur Regelung der KFZ-Steuer beinhaltet,
  • eVB-Nummer (Versicherung)
  • ggf. aktuelle TÜV-Bescheinigung
  • Brief + Schein
  • evtl. noch gesiegelte Schilder (falls KFZ noch zugelassen)
  • Geld und bei uns Behörden mit zu wenig unterbezahlten Mitarbeitern Geduld :wink:

Bei Rückfragen, suche dir die Zulassungsstelle raus und ruf einmal an. Die wissen am Besten, was die wollen. Aber das Beschriebene sollte es sein.

Gute Fahrt,

Martin

Hallo Martin !

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Also nochmal zum Sichergehen: Ich kann höchstens morgen - falls es zum höchstens Kurzzeitkennzeichen in der Stadtverwaltung Hannover kaufen / besorgen - richtig?

Gruß Steven

Hallo,
sorry, das weiß ich auch nicht. Hört sich aber so an, als wenn Du keine andere Wahl hast, als es auszuprobieren. Schade, dass Du Dir vorläufige Kennzeichen nicht vorher besorgt hast.
Liebe Grüße und viel Glück,
Biggi

Hi Steven,

ja, wenn Deine Mutter nicht dort wohnt, kann man da nichts machen. Da bleiben Dir nur Kurzzeitkennzeichen. Der Händler wird dir kaum seine roten Händlerschilder mitgeben ^^. Daher pack Deinen Ausweis, Deine EvB-Nummer (Doppelkarte) und Geld (in der Regel ca. 30-40 € für die Schilder und 10,20 € für Verwaltungsgebühren) mit. Hier musst Du hin. Region Hannover als „Landkreis“ ist dafür zuständig: Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover.

Kurzzeitkennzeichen können auch auf Deinen Namen ausgestellt werden. Wenn die Versicherungsbestätigung auf den Namen deiner Mutter lautet, müsste aber wieder die dabei sein oder hierzu eine Vollmacht erteilen, dass Du das machen kannst. Ihren Perso dann nicht vergessen.

Manchmal bieten Versicherungen die Möglichkeit, dass eine evb-Nummer für Kurzzeitkennzeichen gleichzeitig mit der für eine „normale“ Zulassung ausgegeben wird oder zumindest alles im Rahmen eines Vertrages läuft (also als zusätzliche Leistung, die nicht mehr kostet). Es gibt aber auch die Möglichkeit, oft auch bei Schildermachern, eine Kurzzeitkennz.-Versicherung für 70-90 € zu bekommen. Das geht alles.

mfg.,
der Martin

Vielen Dnak für eure Antworten ihr Lieben :smile:

@Martin - letzte Frage:

Ich habe grade noch eine Vollmacht geschrieben (handschriftlich, da mein Drucker momentan defekt ist), meine Mutter hat sie unterschreiben.

Ich habe jetzt (ohne Anrede) geschrieben:

Hiermit bevollmächtige ich meinen Sohn Steven H…, geb. am 22.11.1990 in Neuwied, Wohnhaft in (Straße + HausNr.), 56564 Neuwied, Kurzzeitkennzeichen für die Überführungsfahrt seines PKW’s über meinen Namen zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift meiner Mutter)

Das reicht doch, oder? Oder meinst du, dass die Beamten da evtl. meckern könnten? Evtl., dass diese sagen, dass ich zu meiner Mutter gesagt hab, dass sie irgendwo in der Mitte des Blatts unterschreiben soll und ich den Text dann noch auf die schnelle da drüber hingeschrieben hab?

Gruß Steven

Ne, das klingt schon recht gut. Ich hätte so eine Vollmacht angenommen, wenn der Ausweis der Mutter beigefügt ist (zum Abgleich der Unterschrift). Dass die Unterschrift etwas unterhalb des Textes liegt sollte unschädlich sein, was die Bestandskraft der Vollmacht angeht. Wenn Du Dich dann noch ausweist, ist das kein Problem :smile:

Ich muss nur mal eben sagen: Wir sind nicht alle Beamte. Die meisten sind dann doch Angestellte (Verwaltungsfachangestellte), die gute harte Arbeit leisten. Denn es gibt Leute, die sich nicht so vorbildlich informieren wie Du es getan hast und die sich dann anmeckern lassen müssen, obwohl das nicht ihre Schuld ist, wenn Sie etwas nicht machen dürfen. Wir Verwaltungsleute sind auch nur Menschen, die manchmal sogar ein wenig mogeln, damit die Anliegen der Bürger doch noch bearbeitet werden können. Insofern, da wir alle gleich sind: Niemals auf die Verwaltungsleute schimpfen, wenn mal was nicht klappt :wink:.

Viele Grüße und viel Spaß mit dem Wagen,
Martin

Also damit kenne ich mich überhaupt nicht aus, weil ich immer bei unserem ortsansässigen Autohaus kaufe, da gibt`s keine Probleme. Es gab ja mal die roten Kennzeichen als vorübergehende Zulassung. Am Besten direkt bei der Polizei nachfragen, dann bist Du auf der sicheren Seite. Viel Glück beim Autokauf, UTE

Vorweg: Ich bin neu hier :smiley: Und brauche direkt mal eure
Hilfe…