jemanden ist durch öffentliche Zustellung in einem Amtsblatt ein Schreiben zugestellt worden, da er angeblich postalisch nicht erreichbar war. Dieser Jemand hat in jedoch mehrere Briefe (u. a. von der Agentur für Arbeit) im genannten Zeitraum erhalten. Somit ist die öffentliche Zustellung doch nicht rechtens oder? Aufgrund eines Umzugs hatte er vorrübergehend einen Nachsendeantrag an ein Postfach und nun kommt die Post auch ganz normal an die neue Adresse.
Hallo,
wenn der Betreffende diese öffentliche Zustellung gelesen hat, kann er ja zu der genannten Stelle hingehen, und das Schreiben einsehen, wo ist da das Problem?
Da kann er gleich mal nachfragen, wie das Amt darauf kommt, daß man postalisch nicht erreichbar ist.
Mit einem kurzen Gespräch mit dem Sachbearbeiter wird sich der Sachverhalt sicherlich aufklären lassen.
Warum sollte man gegen eine öffentliche Zustellung angehen???
Wenn man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen möchte, könnte man mit dem Widerspruch auch einen Antrag auf die Einsetzung in den vorherigen Stand beantragen und alles ist wieder ok.
jemanden ist durch öffentliche Zustellung in einem Amtsblatt
ein Schreiben zugestellt worden, da er angeblich postalisch
nicht erreichbar war. Dieser Jemand hat in jedoch mehrere
Briefe (u. a. von der Agentur für Arbeit) im genannten
Zeitraum erhalten. Somit ist die öffentliche Zustellung doch
nicht rechtens oder? Aufgrund eines Umzugs hatte er
vorrübergehend einen Nachsendeantrag an ein Postfach und nun
kommt die Post auch ganz normal an die neue Adresse.
Kann er dagegen angehen, was sagt Ihr dazu?
Wenn es um Dinge ging, deren Zustellung eine „ladungsfähige Anschrift“ erfordern - was ich jetzt mal für alle Dinge mit Zustellungserfordernis pauschal so annehmen würde, ohne mir darüber jetzt vertiefte Gedanken gemacht zu haben - dann ist hierfür die Postfachanschrift nicht ausreichend. Als ladungsfähig im Sinne der Prozessordnungen gilt nur die tatsächliche Hausanschrift.
Sollte eine solche zum fraglichen Zeitpunkt nicht vorhanden/ermittelbar gewesen sein, wäre die öffentliche Zustellung korrekt.
Ansonsten gilt, was auch schon geschrieben wurde: Sofern die öffentliche Zustellung zur Kenntnis genommen wurde, hat sie ja ihren Zweck erreicht, und damit ist die Sache dann gegessen.
Warum sollte man gegen eine öffentliche Zustellung angehen???
Abgesehen von dem schon angesprochenen Aspekt, dass halt nicht jeder seine Streitigkeiten auf Olli Geissens Couch bzw. im Gerichtsflur austragen will, ist der Hauptaspekt wohl der, dass mit einer Zustellung sehr oft auch Fristen ausgelöst werden. Wenn man drei Jahre mit dem Segelboot unterwegs ist und niemand weiß, wo man sich befindet, kann es passieren, dass jemand z. B. ein Versäumnisurteil über EUR 10.000 gegen einen erwirkt und die öffentliche Zustellung beantragt. Dann hängt das Urteil einen Monat lang auf irgendeinem Flur in dem Gericht des Ortes, an dem man zuletzt wohnhaft war und nach dem Monat ist Feierabend. Dann steht, sobald man nach Deutschland zurückkehrt und der Gläubiger weiß, wo man wohnt, der Gerichtsvollzieher vor der Tür, will die 10.000 Euren haben und man nichts mehr dagegen tun.
ein Sachbearbeiter macht nicht einfach so weil ihm heute langweilig ist oder weil er den Antragsteller nicht leiden kann eine öffentliche Zustellung.
Ist nämlich Extra-Arbeit…
Normalerweise hat man den Antragsteller mindestens einmal, eher zweimal mit einer Postzustellungsurkunde versucht zu erreichen.
Erst wenn das nachweislich (!) nicht geklappt hat ist der Weg für eine öffentliche Zustellung überhaupt eröffnet
ein Sachbearbeiter macht nicht einfach so weil ihm heute
langweilig ist oder weil er den Antragsteller nicht leiden
kann eine öffentliche Zustellung.
Davon bin ich auch nicht ausgegangen. Ich hab den Beitrag lediglich geschrieben, weil ich in deinem und auch in dem anderen Beitrag sinngemaß gelesen hatte: Wo ist das Problem, er weiß doch jetzt bescheid?
Ich habe deswegen diejenigen Aspekte erwähnt, die ich als Problem betrachten würde, wenn mir das passieren würde.
Nein, eben dafür gibt es die nicht. Worldwidefabs Beispiel mag überspitzt sein, aber es gibt auch viele andere, wo eine Wiedereinsetzunf nicht gewährt werden kann.