Betriebliche Übungen entstehen bei vorbehaltlos wiederholten Verhaltensweisen des Arbeitgebers, vor allem bei Gewährung von Leistungen.
Auch solche Nebenleistungen (entschieden z.B. für Firmentransporte zur Arbeitsstelle) können also durchaus eine Übung begründen. Es liegt auch m.E. kein Fall eines offenkundig fehlenden Bindungswillens vor, dazu sind die Beträge doch zu hoch.
Zum einen gibt es sicherlich eine Regelung in der Firma zum Thema Dienstwagen. Wenn es z.B. eine Betriebsvereinbarung gibt, ist eine betriebliche Übung ausgeschlossen. Gibt es eine Gesamtzusage zum Thema Dienstwagen (Aushang, Erstattungsregelung etc.), dort wäre zu schauen, ob es darin einen ausdrücklichen Vorbehalt gibt.
Die Möglichkeit einer Änderungskündigung besteht allerdings prinzipiell. Außerdem stellt sich die Frage, ob die Firma nach den betrieblichen Regelungen nicht generell die Vergabe von Dienstwagen in Zukunft einstellen kann (sind diese z.B. im Anstellungsvertrag fest zugesagt?). Dann bringt auch die aus betrieblicher Übung begründete Pflicht zur Übernahme der Versteuerung nichts.
Nehmen wir an, der Wagen wurde als „Ersatz“ für eine
Gehaltser-
höhung zur Verfügung gestellt (Gehaltserhöhung nein, Wagen
ja),
würde das was an der Sache ändern ?
Kommt darauf an!
Nochmal:
Was ist denn bezüglich des Dienstwagens vereinbart? Ich meine, da muss doch so etwas wie ein Vertrag oder eine Anlage zum Arbeitsvertrag drüber existieren (oder nicht?)!
Hast Du ein Schriftstück?
Und GANZ wichtig:
Wie ist denn die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber auf der Abrechnung verrechnet?
Nehmen wir an, der Wagen wurde als „Ersatz“ für eine
Gehaltser-
höhung zur Verfügung gestellt (Gehaltserhöhung nein, Wagen
ja),
würde das was an der Sache ändern ?
Kommt darauf an!
Nochmal:
Was ist denn bezüglich des Dienstwagens vereinbart? Ich meine,
da muss doch so etwas wie ein Vertrag oder eine Anlage zum
Arbeitsvertrag drüber existieren (oder nicht?)!
Hast Du ein Schriftstück?
Es gibt keinen SCHRIFTLICHEN Arbeitsvertrag, dementsprechend auch
keinen Anhang (sowas solls auch noch geben), alle Absprachen wurden
mündlich getroffen. Die gleiche Geschichte läuft in einem anderen
Fall schon seit über 20 Jahren, da soll das auch umgestellt werden.
Und GANZ wichtig:
Wie ist denn die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber auf der
Abrechnung verrechnet?
Auf der Abrechnung erscheint NICHTS, der Wagen ist nirgends erwähnt.
Auf der Abrechnung erscheint NICHTS, der Wagen ist nirgends
erwähnt.
Dann sieht es vor allem nach Steuerhinterziehung aus, denn der AG hat für Dich nicht den geldwerten Vorteil übernommen, sondern der geldwerte Vorteil wurde einfach unter den Tisch fallen gelassen.
Also, das, Guido, halte ich für eine sehr gewagte Aussage…
Wenn dies Thomas Euler dazu veranlassen sollte, die Steuerbehörden auf diesen Umstand aufmwerksam zu machen, hat vermutlich nicht nur der AG ein Problem.
Wenn dies Thomas Euler dazu veranlassen sollte, die
Steuerbehörden auf diesen Umstand aufmwerksam zu machen, hat
vermutlich nicht nur der AG ein Problem.
Wer sägt denn schon an seinem eigenen Ast?
Fliegt das Ganze bei einer Steuerprüfung auf, dann sehe ich aber eher den AG als den AN in der Haftung!
Zumindest kann ich mich an keine Steuerprüfung erinnern, wo solche Dinge (und die gab es nicht selten) auf den AN gewälzt wurden!
es ist nicht gesagt, dass hier die Steuern nicht gezahlt wurden. Ich will mal ein Beispiel aus meiner Firma nennen: Hier werden Spesen gezahlt, die über die steuerlichen Verrechnungssätze hinausgehen, z.B. ein höheren km-Geld. Es ist aber nicht so, dass nun die über die steuerfreien Sätze gezahlten Cents als Einkommen in der Gehaltsabrechnung auftauchen und dann gegengebucht würden. Gleichwohl versteuert meine Firma diesen überschießenden Anteil (pauschal).
Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber ohne weitere Verdachtsmomente anzeigen oder mit Anzeige drohen würde, wäre dies ein Kündigungsgrund.
es ist nicht gesagt, dass hier die Steuern nicht gezahlt
wurden. Ich will mal ein Beispiel aus meiner Firma nennen:
Hier werden Spesen gezahlt, die über die steuerlichen
Verrechnungssätze hinausgehen, z.B. ein höheren km-Geld. Es
ist aber nicht so, dass nun die über die steuerfreien Sätze
gezahlten Cents als Einkommen in der Gehaltsabrechnung
auftauchen und dann gegengebucht würden. Gleichwohl versteuert
meine Firma diesen überschießenden Anteil (pauschal).
Ich bin ja jetzt schon ein Jährchen raus, aber mir ist nicht bekannt, dass ein PKW zur privaten Nutzung pauschal versteuert werden könnte (ich rede jetzt nicht von den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, also den 3 Promille)!
Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber ohne weitere
Verdachtsmomente anzeigen oder mit Anzeige drohen würde, wäre
dies ein Kündigungsgrund.