Moin,
Man kann als
Selbständiger keinesfalls ALG2 beantragen, da man als
ALG2-Empfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.Doch mal kann, allerdings darf die selbständige Tätigkeit
meines Wissens nicht mehr als 15 Wochenstunden überschreiten.
Genau das ist es. Und welcher Selbständige, der sich über Jahre etwas aufgebaut hat, kann seinen Laden nur noch höchstens 15 Stunden öffnen. Wer das glaubt hat von der Realität keine Ahnung.
Als
Vollzeit Selbständiger mit eigenen Ladenlokal steht man dem
Arbeitsmarkt aber keinesfalls zur Verfügung.Wer als „Vollzeit-Selbständiger“ nichtmal ausreichend Geld
erwirtschaftet, um eine Krankenversicherung zu finanzieren,
betreibt in meinen Augen keine Selbständigkeit sondern ein
Hobby oder Ehrenamt.
Das magst du so sehen. Es sieht aber in der Realität anders aus. Was glaubst du, wieviele Selbständige es inzwischen in Deutschland gibt, die sich ihre Sozialversicherungen (auch die Krankenversicherung) nicht mehr leisten können. Eine ganze Menge. Deine Worte zeigen mir, dass du in deinem Leben noch nie ernsthaft selbständig gewesen bist, zumindestens nicht mit einem eigenen Geschäft. Wenn noch Schulden da sieht kann man nicht einfach mal eben so die Selbständigkeit aufgeben, weil man sich die Krankenkasse nicht mehr leisten kann.
In diesem Fall sollte derjenige
vielleicht überdenken, ob er sein Hobby nicht aufgeben und
zukünftig Geld zum Leben verdienen möchte,
Deine Worte sind mehr als unverschämt! Diese Frau arbeitet schon Jahrelang hart in ihrem Geschäft. Von einem Hobby kann wahrlich nicht die Rede sein. Die Realität sieht nur anders aus, als du sie dir vorzustellen scheinst. Mit über 50 ist es nicht so einfach ein Geschäft aufzugeben, da ziemlich sicher ist, dass man auf dem Arbeitsmarkt nie wieder einen Fuß fassen wird und somit das restliche Leben mit Sozialhilfe (jetzt Alg2) bestritten werden müsste. Das bedeutet im gleichen Zug, dass diese Frau nie von ihrem Schuldenberg runter kommen würde. Wenn sie ihr Geschäft noch ein paar Jahre aufrecht erhalten könnte, hätte sie den Schuldenberg jedoch gänzlich abgebaut. Dass es ihr unter diesen Vorraussetzungen schwer fällt das Geschäft aufzugeben ist verständlich.
Wenn du keine Ahnung hast, enthalte dich doch demnächst bitte einfach.
insbesondere dann,
wenn er durch solch ein unvernünftiges Handeln seine
Gesundheit gefährdet.Also mein Tipp: Den Laden nur noch 10 Stunden die Woche offen
haben (vorher überschlagen und festhalten, in welchen Stunden
der meiste Umsatz gemacht wird) und ab zum Amt. Denn wenn eine
ernsthafte Krankheit im Anrücken ist, dann hat sich das mit
dem Laden eh erledigt.
Oh, eine tolle Idee. Das Amt wird leider niemandem ALG2 genehmigen, der sich nebenbei noch die Miete für ein Ladenlokal „leisten“ kann, sowie Neuware kaufen kann und muss. Das lässt HartzIV nicht zu. Schön, dass du dir Gedanken machst, aber leider wieder an der Realität vorbei.
Gruß
Marion
Schließen wir diese Diskussion an dieser Stelle ab, da dieser Teil wohl eher in Ämter und Behörden fallen würde und nicht in das Brett Medezin allgemein.
Phoebe