Nachbarn verbieten das Grundstück zu betreten?

Hallo zusammen,

ich habe nicht gerade das beste Verhältniss mit meinem Nachbarn. Ich habe ihm schon mehrmals das betreten unseres Grundstücks verboten. Leider scheint er das vergessen zu haben und gestern habe ich auf einer Kamera gesehen, wie er wieder bei uns in der Einfahrt hin und her lief. Er hatte ein Schaden am Dach und darauf einen Dachdecker bestellt. Der Dachdecker stellte seine Leiter bei uns gegen das Garagendach (Flachdach) und kletterte von unserem Dach auf das Dach des Nachbarn. Daraufhin kletterte mein Nachbar auch die Leiter hoch und guckte dem Dachdecker bei der Arbeit zu. Kann mir jemand sagen, wie ich meinem Nachbarn schriftlich mitteile, das er mein Grundstück nicht zu betreten hat? Es kann ja auch nicht sein, dass einfach so ein Dachdecker bei mir auf dem Garagendach turnt, ohne vorher mal zu klingeln oder bescheid zu sagen.

Hallo Fragesteller,

Klar kannst du deinem Nachbarn und jedem beliebigen Menschen ohne Angabe von Gründen ein Haus- bzw. Betretungsverbot aussprechen.
Allerdings kollidiert das ggf. mit dem Hammerschlags- und Leiterrecht, sofern das Dach nur über dein Grundstück erreichbar wäre, ich kenne ja die Örtlichkeiten nicht.

Das Betretungsverbot würde ich schriftlich am besten unter Zeugen dem Nachbarn aushändigen.
Die zweite Schriftstück ist, des lieben Friedens willen, eine zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung für die Renovierung des Dachs.

Das Betreten kannst du ihn nur teilweise verbieten, bei wiederholung hilft eine Anzeige. Denn was du nicht kannst, ist ihn das sogenannte Hammerschlagsrecht zu verbieten. Gennerell muss er sich vorher natürlich melden.

Hallo,

in (nur) einem Punkt hast Du recht: weder der Handwerker noch der Nachbar dürfen unangekündigt Dein Grundstück betreten, sondern sie müssen es vorher ankündigen. Aber ansonsten hast Du keine Möglichkeit, das Betreten zu untersagen, wenn es nur auf diesem Wege notwendige Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Das ganze nennt sich Hammerschlags- und Leiterrecht.

https://www.juraforum.de/lexikon/hammerschlagsrecht

Gruß
C.

Er ist nur einfach, über mein Flachdach bei ihm aufs Dach zu steigen. Aber notwendig ist das nicht… Aber man kann ja kurz Bescheid sagen und Informieren. Was ist, wenn genau an dieser Stelle was kapput gemacht wurde, dann ist es niemand gewesen und ich habe Pech gehabt… Da ich ihm schon zwei oder drei mal gesagt habe, dass er mein Grundstück nicht mehr betreten soll und er es trozdem immer wieder macht, möchte ich es im ein letztes mal schriftlich mitteilen. Wenn er es trozdem weiter macht, würde ich dann einen Anwalt einschalten. Gibt es da ein Mustertext wie so ein Schreiben zu formulieren ist?

Dann schildere mal, wie man diese Dachreparatur anders hätte machen können.
Dazu müsste man ein Foto oder einen Lageplan mit beiden Häusern sehen können.

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Nachfrage:

Ein Handwerker muss über das Dach des Nachbarhauses auf das zu reparierende Dach klettern.

Wie ich es verstanden habe, darf er das, aber muss (sollte?) dem Nachbarhausbesitzer vorher Bescheid geben. Soweit klar.

Wie steht es aber mit demjenigen, dem das beschädigte Dach gehört. In der UP steht ja: er wollte dem Handwerker zusehen, mit anderen Worten: er macht keine Arbeit, ist nicht für die Reparatur notwendig, es geht nur ums Gucken. Darf er dann auch aufs Dach, wenn ihm das Betreten des Grundstückes ausdrücklich verboten wurde?

Mir geht es nicht darum, dem UP Munition oder auch nicht zu liefern, die Frage interessiert mich unabhängig.

Grüße
Siboniwe

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Moin,

in dem Fall ließe ich als Störenfried mich schlicht zum Handlanger des Handwerkers erklären. Könnte ja passieren, dass der Meister die Wasserpampenzunge im Auto vergessen hat.

Gruß
Ralf

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hi,

sorry, aber sowas versteh ich garnicht. Ist doch dein Nachbar, hast du irgendwelchen Schaden/Nachteil dadurch gehabt? Man kann sich auch Probleme machen sag ich immer. Verbieten? Dann seid ihr schon verkracht. Ich nehme mal an, du willst dort noch ein Weilchen in Frieden leben. Warum strengt man sich dann an mit der Nachbarschaft zu zoffen? Letztendlich macht der Ton die Musik. Friedlich bleiben. Gilt für beide Seiten :wink:

Gruss, Melli

Neben Hammerschlag- und Leiterrecht würde ich mal mein grundsätzliches Verhältnis zu Nachbarn überdenken. Klar hat man nicht immer Lieblingsnachbarn, man muss aber mit ihnen leben. Das geht etwas einfacher, wenn man bei allen Differenzen miteinander redet.
Wäre ich Dein Nachbar, könnte ich qua Grundstücksbetretungsverbot gar nicht (außer heimlich) bis an Deine Haustür kommen. Die Kameraüberwachung würde mir darüberhinaus signalisieren, dass Du mich auf dem Kieker hast.
Lust, mit Dir mal einfach zu reden, hätte ich dann auch nicht.
LG
Amokoma1

So was nennt man Kontrolle der Arbeiten, ggf Details absprechen oder Abnahme, das darf man sicherlich.