Nachtarbeit

Hallo Leute,
seit einigen Wochen arbeite ich als gelernter Hotelfachmann im Hotel. Ich habe dort einen Arbeitsvertrag als Mitarbeiter der Abteilung Empfang und Reservierung für eine Bruttogehalt von 1.611 Euro im Monat unterschrieben.
Momentan mache ich zwischen 1 und 2 Mal die Woche Nachtdienst (von 22h30 bis 07h00 )und meine Kollegen (im Schwesterhotel; gleiche Kette) bekommen einen Nachtzuschlag in Höhe von 30% auf ihr herkömmliches Bruttogehalt.
In meiner bisher ersten Gehaltsabreichnung war keine Berücksichtigung meines Nachtdienstes gegeben, sodaß ich zu meiner Empfangschefin mit der Bitte gegangen bin, sie möge doch mit der Direktorin über den Nachtzuschlag reden. Die Antwort die mir meine Empfangschefin gab war, dass die Direktorin von der Buchhaltung (die in unserem Schwesterhotel getätigt wird) gesagt bekommen hätte, dass es sich für den vorübergehenden Zeitraum - die kommenden 4 Wochen - nicht lohne, den Nachtdienst zu veranschlagen und der bürokratische Aufwand zu groß sei.

Nun meine Frage:
Ist es für einen Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben, Nachtpauschale zu zahlen? Sollte ich mich hiergegen wehren oder sollte ich dies unter Berücksichtigung meiner noch bestehenden Probezeit lieber lassen?

Vielen Dank für Eure Meinungen und Euer Wissen.

Hallo Leute,

Auch Hallo.

Ist es für einen Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben,
Nachtpauschale zu zahlen?

Nein. Es gibt drei Möglichkeiten : gültiger Tarifvertrag, der Nachtzuschläge vorsieht; gültige BV dito; freiwillige Leistung des AG.

Sollte ich mich hiergegen wehren
oder sollte ich dies unter Berücksichtigung meiner noch
bestehenden Probezeit lieber lassen?

Beides :wink: : Wenn Deine Probezeit drei Monate nicht übersteigt, kannst Du anschließend Deine Ansprüche geltend machen (drei Monate bis zur Verwirkung). Mit Theater musst Du dann natürlich trotzdem rechnen, aber wenigstens hast Du dann Kündigungsfrist :-o

Mein Tip lautet, Dich mit jemandem aus dem Schwesterhotel anzufreunden und Dir mal in einem günstigen Moment dessen/deren Arbeitsvertrag zeigen zu lassen. Auf der Basis der beiden Verträge kannst Du dann qualifizierter mit der Chefferei diskutieren … Das mit dem „bürokratischen Aufwand“ ist natürlich dummes Zeug; da leuchtet nur das Dollarzeichen aus den Augen.

Gruß kw

Hallo.

Ist es für einen Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben,
Nachtpauschale zu zahlen?

Nein. Es gibt drei Möglichkeiten : gültiger Tarifvertrag, der
Nachtzuschläge vorsieht; gültige BV dito; freiwillige Leistung
des AG.

Ähm, kw, ist das Arbeitszeitgesetz abgeschafft worden, als ich Urlaub hatte?

http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/arbzg/index.html

Kleiner Auszug aus §6:
… (5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

Also entweder Ausgleich in zusätzlicher Freizeit oder Zuschlag auf das Arbeitsentgelt. Angemessener Zuschlag ist relativ und müßte im Zweifel per Klage eruiert werden. Ein Urteil des ArbG Frankfurt definiert dies mit 25%. Allerdings darf man das nicht überbewerten und auf alles übertragen. Es hängt von den betrieblichen Gegebenheiten ab. Die Chancen auf ca. 30% stehen hier gar nicht schlecht.

Sollte ich mich hiergegen wehren
oder sollte ich dies unter Berücksichtigung meiner noch
bestehenden Probezeit lieber lassen?

Beides :wink: : Wenn Deine Probezeit drei Monate nicht
übersteigt, kannst Du anschließend Deine Ansprüche geltend
machen (drei Monate bis zur Verwirkung).

Hä? 3 Monate bis zur Verwirkung? Das BGB ist auch umgeändert worden? Ich fahr besser nicht mehr weg, da ändern sich ja gleich alle Gesetzesbücher! Wie kommst Du auf drei Monate? Das kann höchstens einzel- oder tarifvertraglich so vereinbart sein.

Mit Theater musst Du
dann natürlich trotzdem rechnen, aber wenigstens hast Du dann
Kündigungsfrist :-o

Hä? Vorher nicht? Außerdem ist das ein schlechter Rat. Wenn warten, dann bis zum Ablauf der Wartezeit , also sechs Monate, damit der Kündigungsschutz greift (ich setze mal voraus, daß der Betrieb mehr als 5AN beschäftigt…). Ansonsten ist man vermutlich sofort weg vom Fenster.

Mein Tip lautet, Dich mit jemandem aus dem Schwesterhotel
anzufreunden und Dir mal in einem günstigen Moment
dessen/deren Arbeitsvertrag zeigen zu lassen. Auf der Basis
der beiden Verträge kannst Du dann qualifizierter mit der
Chefferei diskutieren …

– Was nützt ihm denn der AV von anderen?

Vermutlich aber leider alles zu spät. Hoffentlich hat er sich noch woanders informiert:frowning:

Gruß,
LeoLo