Hallo Leute,
seit einigen Wochen arbeite ich als gelernter Hotelfachmann im Hotel. Ich habe dort einen Arbeitsvertrag als Mitarbeiter der Abteilung Empfang und Reservierung für eine Bruttogehalt von 1.611 Euro im Monat unterschrieben.
Momentan mache ich zwischen 1 und 2 Mal die Woche Nachtdienst (von 22h30 bis 07h00 )und meine Kollegen (im Schwesterhotel; gleiche Kette) bekommen einen Nachtzuschlag in Höhe von 30% auf ihr herkömmliches Bruttogehalt.
In meiner bisher ersten Gehaltsabreichnung war keine Berücksichtigung meines Nachtdienstes gegeben, sodaß ich zu meiner Empfangschefin mit der Bitte gegangen bin, sie möge doch mit der Direktorin über den Nachtzuschlag reden. Die Antwort die mir meine Empfangschefin gab war, dass die Direktorin von der Buchhaltung (die in unserem Schwesterhotel getätigt wird) gesagt bekommen hätte, dass es sich für den vorübergehenden Zeitraum - die kommenden 4 Wochen - nicht lohne, den Nachtdienst zu veranschlagen und der bürokratische Aufwand zu groß sei.
Nun meine Frage:
Ist es für einen Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben, Nachtpauschale zu zahlen? Sollte ich mich hiergegen wehren oder sollte ich dies unter Berücksichtigung meiner noch bestehenden Probezeit lieber lassen?
Vielen Dank für Eure Meinungen und Euer Wissen.
: Wenn Deine Probezeit drei Monate nicht übersteigt, kannst Du anschließend Deine Ansprüche geltend machen (drei Monate bis zur Verwirkung). Mit Theater musst Du dann natürlich trotzdem rechnen, aber wenigstens hast Du dann Kündigungsfrist :-o