Nachzahlung bei Steuerklasse 1?

Nachtrag:

Ich habe soeben die Daten aus 2019 und danach sofort aus 2020 in meine Lohnsteuersoftware 2021 (für das Jahr 2020) eingegeben, um zu testen.
Die selben Werbungskosten, Pendlerpauschale, alles gleich. Aber einmal die Daten aus der Bescheinigung von 2019, und einmal die Daten aus der Bescheinigung 2020.
Das Ergebnis:
• Daten der Bescheinigung von 2019: EUR 521,41 Erstattung
• Daten der Bescheinigung von 2020: 1.081 Nachzahlung (selbe Software, selber Version)

Die Differenz ist somit 1.500 Euro bei genaus dem selben Jahresgehalt. Mit absolut identischen Werbungskosten. Die Lohnsteuerbescheinigung 2020 muss fehlerhaft sein. :frowning:

Naja, das hab ich weiter oben schon geschrieben.

Gib doch mal ausschließlich die Lohnsteuerbescheinigungen ein, ohne irgendwas anderes. Wie schaut es dann aus?

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0 (2019) vs. 1500 Nachzahlung (2020)

Woher weißt Du denn, dass der Lohnsteuereinbehalt nicht zu gering war - aus welchem Grund auch immer? Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, wie hoch der war, und das kannst Du mit den einzelnen Abrechnungen abgleichen. Und wenn weniger Lohnsteuer einbehalten und abgeführt worden ist, hast Du halt mehr „Netto“ überwiesen bekommen, und davon zahlst Du jetzt, was vorher zu wenig abgeführt worden ist. Eigentlich nicht schlimm, oder?

Schöne Grüße

MM

Aber wir wissen doch schon, daß Brutto und ausgezahltes Netto gleich wie 2019 waren - die Beiträge zur Krankenversicherung fehlen auf der Lohnsteuerbescheinigung…

Welche Software benutzt du? Die Software, die ich kenne, wird jedes Jahr neu benötigt, also neue Version, weil sich auch immer wieder etwas ändert, verschiedene Beträge usw.

Hast du eigentlich mal beide Lohnsteuerbescheinigungen nebeneinander gelegt und verglichen, außer dieser Krankenversicherungsgeschichte?

Dann würden sie auch auf den einzelnen Abrechnungen fehlen, d.h. die Auszahlungen wären um den fehlenden Abzugsbetrag höher gewesen.

Je nach Software kann man sich das übrigens auch alles auf der letzten Abrechnung des Jahres in den kumulierten Werten anschauen.

In der Lohnsteuerbescheinigung kann nichts anderes stehen als die Summen aus den Abrechnungen, die kommt aus dem selben Datenbestand wie die Abrechnungen auch. Die Darstellung „Brutto gleich, Netto gleich, Bescheinigung anders“ könnte nur stimmen, wenn es für mindestens einen der Monate eine Wiederholung der Abrechnung mit einem anderen Netto gab, die dann nicht ausbezahlt wurde. Und das wäre dann an den kumulierten Werten auf der letzten Abrechnung zu sehen.

Schöne Grüße

MM

Ich verwende seit Jahren immer Steuer-Sparer (Kaufland, Postbank) , ja, natürlich jedes Jahr die aktuelle Version (also bitte!).

Ich verdiente 2019 das selbe Brutto wie 2020 und habe 2020 die selbe Nettosumme ausbezahlt bekommen wie 2019. Das Gesamt-Jahresgehalt ist 100% das selbe.
Nur die einzelnen Abzug-Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung von 2019 und 2020 differenzieren.

Ich habe dies heute einem Anwalt für Steuerrecht übergeben. Vor 2 Tagen noch musste ich 700 Euro zurückzahlen, laut Steuersoftware. Nachdem die Bescheinigung, nach meinem Monierung, korrigiert wurde und mir heute zugesendet wurde, muss ich nun über 1.000 Euro nachzahlen… Das Problem wurde tatsächlich verschlimmbessert.

Ich habe heute die Daten aus 2019 und danach sofort aus 2020 in meine Lohnsteuersoftware 2021 (für das Jahr 2020) eingegeben, um zu testen.
Das Ergebnis:
• Daten der Bescheinigung von 2019: EUR 521,41 Erstattung
• Daten der Bescheinigung von 2020: 1.081 Nachzahlung (selbe Software, selber Version)

Die Differenz ist somit 1.500 Euro bei genaus dem selben Jahresgehalt. Mit absolut identischen Werbungskosten. Die Lohnsteuerbescheinigung 2020 muss fehlerhaft sein.
Ich denke, da weiss jemand nicht was er tut. Ich brauche fachliche Hilfe und hoffe der Anwalt kann mir helfen. Ich schätze mal, ich bin nicht der/die einizige Angestellte, vielleicht nur die erse die den Fehler bemerkte.

Für Lohnabrechnung/ Lohnsteuerbescheinigung prüfen?
Hoffentlich ist er damit nicht überfordert?
Das ist mit Kanonen auf Spatzen …!

Laß doch mal Deine Steuersoftware außen vor und schau Dir aus 2019 + 2020 je eine Monats-Gehaltsabrechnung an.
(Soweit ich weiß, muß man bei gleichbleibendem Gehalt mind. eine Abrechnung jährlich bekommen.)

Dann vergleichst Du die beiden Monats-Abrechnungen mit einem Brutto-Netto-Rechner. Haste einen Link? Wenn nicht, such ich Dir einen raus.
Vorher bei Deiner Krankenkasse noch nachschauen, wie hoch der Zusatzbeitrag ist.

Stimmen die jeweiligen Monatsabrechnungen?
Dann nimm jede Zahl x 12 und das Ergebnis muß in der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung drinstehen.

Das mit x 12 machst Du für jede Position bei beiden Jahren.

Waren am Jahresende die Gehaltsabrechnungen anders wg. Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt?
Dann die normalen Monate x 11 und die jeweiligen Dezember-Zahlen dazuaddieren.

Und dann gucken, wo die Differenz ist.

Servus,

ist eine gute Frage: Es ist möglich, dass der Arbeitgeber 2020 keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat. Dann wäre aber die Beschreibung „Brutto gleich - Netto gleich - Lohnsteuereinbehalt oder KV-Einbehalt anders“ falsch, das Dezembernetto wäre dann 2020 anders als 2019.

kann hier (zumindest, wenn die Angaben zum Sachverhalt stimmen) keinen Einfluss haben: Wenn aus welchem Grund auch immer irgendwann zu wenig LSt einbehalten worden wäre oder irgendwas anderes nicht gelaufen wäre, wäre die Netto-Auszahlung anders gewesen. @Jasmin_3835b0 sagt aber, die Auszahlungen seien 2020 gleich gewesen wie 2019 (was ich ihr nicht glaube).

Das, was sie beschreibt, lässt sich mit keinem Lohnabrechnungssystem schlüssig erzeugen, und wenn man für einen oder mehrere Monate eine Wiederholung fährt, aber die Auszahlungen nach der ersten Abrechnung vornimmt, oder nach Vorwegabrechnung auszahlt und danach die Abrechnung mit geänderten Stamm- oder Bewegungsdaten fährt, kriegt man in den in die Finanzbuchhaltung übergebenen Werte Differenzen, die sich nur mit Gewalt beseitigen lassen und egal wie man es angeht in der FiBu eine große Fahne schwenken, auf der steht „Achtung! Hier wird gehuddelt!“ - Bei dem sensiblen und von drei Seiten geprüften Thema Lohn und Gehalt erlaubt sich das kein Arbeitgeber (außer einigen Taxiunternehmen, Gastwirten und „Startups“).

In der Darstellung des Sachverhalts ist mindestens ein Fehler. Der ließe sich finden, wenn @Jasmin_3835b0 sich mal mit den in der Dezemberabrechnung ausgewiesenen kumulierten Jahreswerten beschäftigte und nicht in der wackeligen, vagen Welt irgendwelcher „Gehaltsrechner“ herumschwebte, und vor allem auch von der Betrachtung „Erstattung - Nachzahlung“, die immer bloß einen winzigen Teil des Themas erfassen kann, zu der Betrachtung „festzusetzende ESt für das Jahr“ käme, die beiläufig viel einfacher ist als das Herumkruschteln in einzelnen Abrechnungen. Es gibt nirgendwo „im Netz“ einen „Rechner“, der Gehaltsabrechnungen vollständig und richtig machen kann - zumindest nicht, wenn man ihm nicht alle Angaben zur Verfügung stellt, die für eine ordentliche Gehaltsabrechnung nötig sind.

Schöne Grüße

MM

Wenn ich als AN solche Differenzen feststellen würde, finge ich beim Punkt Null an zu prüfen. Und das wäre für mich die Gehaltsabrechnung(en).

Es geht schon damit los, daß @Jasmin_3835b0 berichtet, das Netto sei immer gleich. Meint sie die Zahl auf der Gehaltsabrechnung oder den Eingang auf ihrem Bankkonto? Stimmt beides überein?

Ich verstehe überhaupt nicht, daß man das selber nicht in kurzer Zeit hinkriegt.
Das Nachprüfen, meine ich.

Alles findet sich im Netz: Lohnsteuer, Soli, Krankenkassenbeitrag, PV-Beitrag, Rentenversicherungsbeitrag.

Dann braucht es noch die eigene Steuerklasse und ob man in dem Bundesland mit dem zusätzlichen Feiertag (Sachsen oder woauchimmer?) wohnt bzw. arbeitet (das weiß ich nicht, wie das zählt, von Kirchensteuer hab ich auch null Ahnung).

Auch ohne Excel - notfalls mit Taschenrechner - hätte ich dann die Jahreszahlen der einzelnen Positionen errechnet, die dann - wie Du schreibst - als kumulierte Werte in der Dezember-Abrechnung zu stehen haben und ebenso als Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Daß der FIBU das nicht aufgefallen ist, ist mir auch ein Rätsel, das noch zu lösen wäre.

Bei Festgehalt und Steuerklasse 1 kann das doch eigentlich jeder. Meinst nicht?
Ich guck mal, ob ich einen finde.

Gruß

https://www.steuertipps.de/service/rechner/brutto-netto-gehaltsrechner/

Korrektur zu oben:
es fehlt in der Aufzählung noch die Alo-Versicherung.

Rudert bitte alle einmal ein Stück zurück bevor ihr mir noch weitere Vorwürfe macht, was ich alles nicht gemacht habe! Weil ich das alles bereits vor Tagen gemacht habe! Schön säuberlich alle Lohnabrechnungen in Exceltabelle. Die Zahlen stimmen NICHT! Der AG behauptet aber, er hätte keinen Fehler gemacht. Ich habe dem AG sogar die Differenzen einzeln aufgezählt. Es bleibt mir keine andere Möglichkeit als einen Anwalt einzuschalten. Der AG schaltet auf Stur (zuviel Arbeit alles zu korrigieren?).
Und ja, ich habe nicht alle Minidetails erwähnt, weil ich davon ausging, dass es selbsterklärend ist, dass die Sozialabgaben/KK Abgaben minimal geändert wurden. Hätte ich das wirklich intelligenten Personen nochmal erklären müssen? Erbsenszählen hilft hier nichts. Das Grundproblem ist dadurch immer noch das Selbe.

Vielleicht habe ich nicht erwähnt, dass Lohnabrechnungen und Lohnzahlungen von meinem Arbeitgeber regulär fehlerhaft sind, seit Jahren. Zum Glück war ich bis jetzt nicht davon betroffen, aber es gab schon immer massive Probleme und grobe Fehler bei Löhnen der Mitarbeiter. Der 3. Steuerberater für Lohnabrechnungen seit 3 Jahren, SEHR hohe Fluktuation, Mitarbeiter in HR und Controlling die kein Deutsch sprechen, überforderte Mitarbeiter weil nun die Abteilung mit 4 Personen das erledigen muss was vorher von 9 Personen bearbeitet wurde … auf all diese Details muss ich aber nicht eingehen, weil es nur zu Diskussionen aber nicht zur Lösung meines Problems führt.

Ich möchte mir auch keine Unfähigkeit unterstellen lassen. Seit doch bitte so nett und geht einfach mal davon aus, dass ich zumindest halbwegs intelligent bin und hier meine Fragen gestellt hatte bzw. um Hilfe bat, weil Lohnabrechnungen und Steuern nicht zu meinem Fachgebiet gehören. Was allerdings nicht ausschließen sollte, dass ich sonst unfähig bin logisch zu denken!

Und bevor jetzt jemand fragt, warum ich noch in der Firma bin, obwohl die Umstände desolat scheinen. Hier meine Antwort: mein mir direkter Vorgesetzter ist respektvoll, höfflich, lustig, ehrlich, kompetent und ich komme wunderbar mit ihm aus. Ich arbeite tatsächlich sehr gerne mit ihm. Meine direkten Kollegen ebenso, meine Arbeitsbedingungen sind eine der besten die ich je hatte.
Und jetzt für Bernd, Edgar und Anne die Antwort auf die Frage, warum ich einen Anwalt einschalte (Kanone Spatzen) und damit die guten Umstände riskiere: Weil ich den Anwalt nicht als Gegner, sondern als Hilfe sehe. Ganz im Ernst, ich denke sogar, mein AG wird mir dankbar sein, wenn der Fehler aufgeklärt wird, dann müssen sie nicht selber suchen (keine Ressourcen). Ich gehe mal davon aus, ich bin nicht die einzige Betroffene. Und nein, ich habe keine Angst meinen Job zu verlieren.

Ich hoffte in diesem Forum vielleicht Hilfestellungen zu bekommen, ich hoffte der Fehler wäre simple und vielleicht sogar bekannt (üblich?). Wie bereits gesagt, Steuern und Lohnabrechnungen zählen nicht zu meinem Fachgebiet.
Nun bereue ich es hier meine Fragen gepostet zu haben. Ich bin enttäuscht, dass hier nun Diskussionen ausarten und indirekte Unterstellungen meiner Unfähigkeit geäußert werden.

Insofern danke ich allen, die versucht haben mir zu helfen und werde meine Frage in diesem Forum für mich abschließen. Ich bin mir nicht sicher, ob der thread hier geschlossen werden kann. Ich wünschte es mir. Ich werde nun nichts mehr in diesem thread posten, weil es zu nichts führt, außer Unterstellungen und Wiederholungen.

Und allen hier wünsche ich ein erholsames Wochenende! Bitte nicht alles so ernst nehmen und einfach nur lächeln.

Bleibt bitte alle gesund!!!

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Das als Info, daß Du alle Gehaltsabrechnungen schon geprüft hast und der Fehler bereits dort auftaucht, wäre wichtig gewesen.

Dann hätte ich mir die Hausaufgaben für Dich gespart. :wink:

Bei diesem Sachverhalt ist ein Anwalt natürlich erforderlich.

Erzählst Du uns wenigstens noch kurz(!), was/wo denn nun der Fehler war?

Bleib Du auch gesund.

Gruß

Nein, üblich nicht:

Hilfestellung wurde erteilt:

PS: Falls die Lonsteuerbescheinigung falsch ist, ist diese im Besteuerungsverfahren zu verwerfen. Allerdings wärst du dafür zum Nachweis verpflichtet (Entkräftung des Anscheinsbeweises).

Du solltest dich über den Unterschied zwischen „die selbe“ und „die gleiche“ informieren, bevor du dich künstlich aufregst.

Es zählt hier keiner Erbsen, aber für die Fragestellung und für die Beantwortung ist es hilfreich, wenn man so etwas erwähnt, z. B. hättest du gleich schreiben können, dass es minimale Unterschiede gibt. Wenn von Zahlen die Rede ist, ist das durchaus relevant. So als Beispiel:

Das hast du erst auf Nachfrage verraten, und klar, das erklärt nicht den SO großen Unterschied, aber es sind auch nicht nur Centbeträge!

Viel Spaß noch!

Doch! Ich bin ein Erbsenzähler!

Rechne mal kurz:

225 Tage x 80 km x 0,30 Euro: 5.400 Euro
225 Tage x 7 km x 0,30 Euro: 437 Euro

Differenz = 4.927 Euro x ca. 30 % geschätzte Steuerlast = schlappe 1.500 € Differenz.

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Ich werde den Fehler gerne erklären sobald ich ihn kenne. Ich denke aber es wird sicher 1 oder 2 Wochen in Anspruch nehmen bis der Anwalt sich bei mir meldet. Es ist Januar und Steuer- Hochsaison.

Ich habe nun mehrfach erklärt, dass die 1.500 Euro Differenz mit genau den selben Werbekosten auftreten! Wie oft muss ich mich wiederholen?
Egal ob 80 km am Tag oder 7 km am Tag, wenn die Zahlen der Lohnbescheinigung von 2020 mit 2019 verglichen werden, dann ist eine Differenz vn 1.500 Euro!!
Warum muss ich das immer wieder erklären?

Du solltest möglicherweise einmal die Zahlen (Zeilen 1 - 4 der Lohnsteuerjahresbescheinigung) nennen. Dann kann man etwas dazu sagen.