Nachzahlung Nebenkosten

Moin,

Nebenkostenabrechnungen sind bis maximal 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen.

Ist der Abrechnungszeitraum vom 1.1. bis 31.12.2010, dann muss die Abrechnung bis 31.12.2011 vorliegen.

Das selbe gilt für die Abrechnungen vergangener Jahre, für 2009 kann also nichts mehr gefordert werden.

Liebe Grüße,
-Efchen