nachfrage: Nachzahlung Nebenkosten
hallo,
eine nachfrage unabhängig des ursprungspostes:
Nebenkostenabrechnungen sind bis maximal 1 Jahr nach Ende des
Abrechnungszeitraums zu erstellen.
Ist der Abrechnungszeitraum vom 1.1. bis 31.12.2010, dann muss
die Abrechnung bis 31.12.2011 vorliegen.
und wenn der abrechnungszeitraum im grunde vom 1.1. bis 31.12.2010 geht, der entsprechende mieter aber zb zum 1.5.2010 ausgezogen ist, was gilt dann ?
ist der „abrechnungszeitraum“ in bezug auf diesen einzelnen mieter dann vom 1.1. bis 31.4.2010, muss also die abrechnung bis 31.4.2011 vorliegen oder gilt hier dennoch der „gesamte“ abrechnungszyklus ??
danke
grüße