Namensänderung Kind nach Scheidung

Hi,

das menschliche, emotionale Verständnis ist die eine Seite.
Dieses Verständnis kann und darf aber nicht die erste Geige in
einer rechtlichen Betrachtung spielen.

Das ist völlig richtig! Aber ich frage mich, wie Du aus meinen
Anmerkungen eine rechtliche Betrachtung herrausliest.

Nuja, wir sind hier im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, oder nicht? Da darf ich genau solche wohl als Thema annehmen :smile:

Es ging (ausgehend von Dataf0x) um praktische Ratschläge, wie die
betroffene Mutter mit der rechtlichen Situation umgehen
könnte. In diesem Zusammenhang hast Du gefordert die Ängste zu
unterdrücken.

Das hab ich nicht. Ich habe davon gesprochen, nicht in einer Art emotional ausgelöster geistiger Umnachtung selbst die Grenzen der Legalität zu überschreiten.

Nochmal deutlich: Ich behaupte keineswegs, daß diese Gefahr
nicht besteht oder sowas. Aber so, wie Du es da gerade
schreibst, ist das nichts anderes als unverhohlener, offener
Rassismus. Schau Dir Deine Aussage mal mit nem Schritt Abstand
an…

Das habe ich getan, aber unverhohlenen, offenen Rassismus kann
ich trotzdem nicht entdecken. Das mußt Du mir schon mal
genauer erläutern…

Mach ich gern. Du schriebst:

„Das Problem ist imho, daß Elternteile aus bestimmten Ländern schon bei einer einfachen „Urlaubsreise“ Tatsachen schaffen können, die der andere Elternteil nicht mehr revidieren kann. Hier stößt unser Rechtstaat mit seiner Unschuldsvermutung an eine seiner Grenzen.“

Du behauptest also, daß Elternteile (Na, wenigstens hast Du nicht „Männer“ geschrieben, schonmal was…) aus bestimmten Ländern ihr Kind unwiderruflich wegbringen können und deshalb(!) die Unschuldsvermutung „an ihre Grenzen stösst“, was de facto ja bedeutet „aus Deiner Sicht nicht mehr gilt“.

Kurz: Weil jemand Elter ist und aus einem bestimmten Land kommt, ist er nicht mehr erstmal als unschuldig zu behandeln.

Das kann ich nicht anders als rassistisch finden.

Praktisch kann sich die Mutter mit dem ihrseitigen Entziehen des Kindes übrigens ganz arg ins Knie schießen. Im schlimmsten Fall führt das dazu, daß das Kind ganz offiziell dem Vater zugesprochen wird - das kann nicht wirklich in ihrem Interesse sein, oder?

Gruß,

Malte

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Hi,

das menschliche, emotionale Verständnis ist die eine Seite.
Dieses Verständnis kann und darf aber nicht die erste Geige in
einer rechtlichen Betrachtung spielen.

Das ist völlig richtig! Aber ich frage mich, wie Du aus meinen
Anmerkungen eine rechtliche Betrachtung herrausliest.

Nuja, wir sind hier im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, oder
nicht? Da darf ich genau solche wohl als Thema annehmen :smile:

Das ist gut. Weil wir im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ sind, ist Alles was hier geschrieben wird zwangsweise eine rechtliche Betrachtung…:smile:)
Ich dachte, Du bist schon länger als zwei Tage in diesem Forum…

Es ging (ausgehend von Dataf0x) um praktische Ratschläge, wie die
betroffene Mutter mit der rechtlichen Situation umgehen
könnte. In diesem Zusammenhang hast Du gefordert die Ängste zu
unterdrücken.

Das hab ich nicht. Ich habe davon gesprochen, nicht in einer
Art emotional ausgelöster geistiger Umnachtung selbst die
Grenzen der Legalität zu überschreiten.

Wenn Du das so gemeint hast, solltest Du an Deinen Formulierungen arbeiten.
„Ich verstehe sehr gut, daß man … geneigt ist im Vater eine Gefahr zu sehen, aber Unschuldsvermutung und Neutralitätspflicht gebieten es … diese Neigung zu unterdrücken.“
Aus diesem Satz kann ich das obige wirklich nicht herrauslesen…

Du behauptest also, daß Elternteile (Na, wenigstens hast Du
nicht „Männer“ geschrieben, schonmal was…) aus bestimmten
Ländern ihr Kind unwiderruflich wegbringen können und
deshalb(!) die Unschuldsvermutung „an ihre Grenzen stösst“,
was de facto ja bedeutet „aus Deiner Sicht nicht mehr gilt“.

O.k., jetzt weiß ich, wie du zu Deiner Aussage kommst. Aber aus der Formulierung „ein Prinzip stößt an seine Grenzen“ herrauszulesen daß dieses Prinzip dann nicht mehr gilt, ist schon eine sehr weite Interpretation. Ich jedenfalls habe es so nicht gemeint und deswegen auch nicht so formuliert.
Willst Du etwa abstreiten, daß es Situationen gibt (und die beschriebene ist imho eine solche) in denen die Rechtsstaatprinzipien an ihre Grenzen stoßen weil sie mehr Schlechtes als Gutes bewirken? Und daß man sich (zum einen persönlich aber auch als Staat) Gedanken über eine Lösung machen muß?

Kurz: Weil jemand Elter ist und aus einem bestimmten Land
kommt, ist er nicht mehr erstmal als unschuldig zu behandeln.

Das kann ich nicht anders als rassistisch finden.

Und ich empfinde diesen Rückschluß aus dem von mir Gesagten als unverschämt und ungerecht.
Tritt mal einen Schritt zurück und lies die Postings noch mal…:wink:

Praktisch kann sich die Mutter mit dem ihrseitigen Entziehen
des Kindes übrigens ganz arg ins Knie schießen. Im schlimmsten
Fall führt das dazu, daß das Kind ganz offiziell dem Vater
zugesprochen wird - das kann nicht wirklich in ihrem Interesse
sein, oder?

Diese Frage hat allerdings nichts mit unserer Diskussion zu tun. Und aus gutem Grund erteile ich auch keine konkreten Handlungsratschläge…

Gruß Stefan

realität und gesetz

die Mutter, die Mutter hat immer recht !

einfach fassungslos

du meinst irgendein gesetz wäre wichtiger als das wohl deines kindes??

stimmt schon - laut gesetz wäre mein vorschlag, beide namen zu ändern und mit dem mädel nach spanien auszuwandern, ebenso kindesentzug wie wenn der vater die kleine in den iran mitnimmt.

aber wen zum teufel interessiert das denn? hier hat offenbar die mutter gepostet, und in ihrem interesse wäre dieser vorschlag wohl gewesen.

oder willst du daß deine tochter im iran aufwächst?!! die gesetze im iran bedeuten den sozialen tod dieses kindes. man kann wohl kaum hier von gleichberechtigten alternativen sprechen.

übrigens: ginge es um eine iranische mutter und einen europäischen vater, würde ich dem vater dasselbe raten.

gruß
dataf0x

Und letztlich: Es steht keinem zu, derart zu werten, daß ein
verbleib beim Vater pauschal schlecht wäre, oder ein Umzug in
das Heimatland des Vaters pauschal schlecht wäre.

natüüüüürlich nicht, malte.

im iran haben kleine mädchen dieselben rechte wie in deutschland.
sie haben einen reisepaß udn können ihre geschiedene mutti jederzeit in deutschland besuchen. die kleine wird sicher regelmäßig ihre mutti sehen, wie im besuchsrecht festgeschrieben. wenn sie vom vater mißhandelt werden, schaltet sich die polizei ein, ganz wie in deutschland…

LOL malte. wenn die mutter sich erdreistes einzureisen, nimmt man ihr erstmal die papiere weg, weil sie als frau kein mensch ist.

das kind ist für immer pfutschikatto.

wie kann man das nur als alternative, die nicht pauschal schlecht ist, hinstellen?!

gruß
dataf0x

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Das habe ich getan, aber unverhohlenen, offenen Rassismus kann
ich trotzdem nicht entdecken.

es ist bereits rassismus, wenn man offen bekannte tatsachen ausspricht (solange es sich um bestimmte menschen handelt natürlich).

wer ein wenig googlen kann, sieht, wie es einem im iran ergeht, wenn man so dumm ist, als frau einzureisen. abgesehen von der prügelstrafe für falsche bekleidung ist dieses sehr wichtig: „Article 18 of passport law, married women require their husband’s permission to apply for a passport.“

wenn der mann will, kann er seine frau an der ausreise hindern.

gruß
dataf0x

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In Anbetracht der angespannten Situation dort, dass die sich
da alle gegenseitig von der Landkarte vertilgen wollen, würde
ich es auch für einen Jungen pauschal eher für ungünstig
halten, dort aufzuwachsen.

richtig. es könnte ihm die israelische atombombe auf den kopf fallen :smile:)

gruß
dataf0x

ups falsch gelesen, die mutter ist ja israelisch!!

würdest Du das bei einem Jungen mit deutschem Vater und
israelischer Mutter genauso sehen? Wirklich genauso?

würde ich genau so sehen. der junge muß als jude unbedingt in israel aufwachsen. der zustand in deutschland wäre für ihn unerträglich. sicher so schlimm wie im iran!

*kicher*

gruß
dataf0x

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Hi,

Nuja, wir sind hier im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, oder
nicht? Da darf ich genau solche wohl als Thema annehmen :smile:

Das ist gut. Weil wir im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ sind,
ist Alles was hier geschrieben wird zwangsweise eine
rechtliche Betrachtung…:smile:)
Ich dachte, Du bist schon länger als zwei Tage in diesem
Forum…

Nunja, zumindest denke ich, daß der rechtliche Hintergrund hier im Vordergrund stehen sollte. Von Gesetzes wegen auf rein theoretischer Basis (alles andere wäre verbotene Rechtsberatung), aber man muß dabei ja den praktischen Nutzen für die hypothetisch betiligten Personen nicht vergessen.

Du behauptest also, daß Elternteile (Na, wenigstens hast Du
nicht „Männer“ geschrieben, schonmal was…) aus bestimmten
Ländern ihr Kind unwiderruflich wegbringen können und
deshalb(!) die Unschuldsvermutung „an ihre Grenzen stösst“,
was de facto ja bedeutet „aus Deiner Sicht nicht mehr gilt“.

O.k., jetzt weiß ich, wie du zu Deiner Aussage kommst. Aber
aus der Formulierung „ein Prinzip stößt an seine Grenzen“
herrauszulesen daß dieses Prinzip dann nicht mehr gilt, ist
schon eine sehr weite Interpretation. Ich jedenfalls habe es
so nicht gemeint und deswegen auch nicht so formuliert.

Wenn das Prinzip „nur“ „an seine Grenzen stösst“, aber - wie Du sagst - dennoch nach wie vor gilt, würden wir hier nicht diskutieren. Gilt es Deiner Meinung nach, oder nicht?

Willst Du etwa abstreiten, daß es Situationen gibt (und die
beschriebene ist imho eine solche) in denen die
Rechtsstaatprinzipien an ihre Grenzen stoßen weil sie mehr
Schlechtes als Gutes bewirken? Und daß man sich (zum einen
persönlich aber auch als Staat) Gedanken über eine Lösung
machen muß?

Natürlich, auch dafür sind wir ja hier. Die hier teilweise gemachten Ratschläge passen da aber nicht zu.

Gruß,

Malte

Hallo datafox,

wenn der mann will, kann er seine frau an der ausreise
hindern.

geht es hier nicht um dann geschiedene Frauen ?

Ciao maxet.