Hi,
das menschliche, emotionale Verständnis ist die eine Seite.
Dieses Verständnis kann und darf aber nicht die erste Geige in
einer rechtlichen Betrachtung spielen.
Das ist völlig richtig! Aber ich frage mich, wie Du aus meinen
Anmerkungen eine rechtliche Betrachtung herrausliest.
Nuja, wir sind hier im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, oder nicht? Da darf ich genau solche wohl als Thema annehmen 
Es ging (ausgehend von Dataf0x) um praktische Ratschläge, wie die
betroffene Mutter mit der rechtlichen Situation umgehen
könnte. In diesem Zusammenhang hast Du gefordert die Ängste zu
unterdrücken.
Das hab ich nicht. Ich habe davon gesprochen, nicht in einer Art emotional ausgelöster geistiger Umnachtung selbst die Grenzen der Legalität zu überschreiten.
Nochmal deutlich: Ich behaupte keineswegs, daß diese Gefahr
nicht besteht oder sowas. Aber so, wie Du es da gerade
schreibst, ist das nichts anderes als unverhohlener, offener
Rassismus. Schau Dir Deine Aussage mal mit nem Schritt Abstand
an…
Das habe ich getan, aber unverhohlenen, offenen Rassismus kann
ich trotzdem nicht entdecken. Das mußt Du mir schon mal
genauer erläutern…
Mach ich gern. Du schriebst:
„Das Problem ist imho, daß Elternteile aus bestimmten Ländern schon bei einer einfachen „Urlaubsreise“ Tatsachen schaffen können, die der andere Elternteil nicht mehr revidieren kann. Hier stößt unser Rechtstaat mit seiner Unschuldsvermutung an eine seiner Grenzen.“
Du behauptest also, daß Elternteile (Na, wenigstens hast Du nicht „Männer“ geschrieben, schonmal was…) aus bestimmten Ländern ihr Kind unwiderruflich wegbringen können und deshalb(!) die Unschuldsvermutung „an ihre Grenzen stösst“, was de facto ja bedeutet „aus Deiner Sicht nicht mehr gilt“.
Kurz: Weil jemand Elter ist und aus einem bestimmten Land kommt, ist er nicht mehr erstmal als unschuldig zu behandeln.
Das kann ich nicht anders als rassistisch finden.
Praktisch kann sich die Mutter mit dem ihrseitigen Entziehen des Kindes übrigens ganz arg ins Knie schießen. Im schlimmsten Fall führt das dazu, daß das Kind ganz offiziell dem Vater zugesprochen wird - das kann nicht wirklich in ihrem Interesse sein, oder?
Gruß,
Malte
