Hallo!
Ich dachte, dass du damit meine These, dass es verschiedene
Strafmaße gibt, widerlegen möchtest.
Da kann ich nur sagen ??? Dafür gibts in meinen Postings nämlich keine Anhaltspunkte
Deswegen habe ich nachgefragt, ob du wirklich bei einer
solchen „innere[n] Einstellung“ das Strafmaß bei allen
Verstößen auf lebenslang anheben willst.
Nein, aber zu deinem Beispiel mit der roten Ampel. Das im Gesetz vorgesehene Endergebnis deines Falles ist der Entzug der Lenkberechtigung und damit das Verbot ein Kraftfahrzeug zu lenken. Zack - daraus zu schließen, dass eine Übertretung erlaubt sei, ist ziemlicher Unsinn.
Der Staat möchte nicht jeden Verstoß mit aller Härte
bestrafen, er räumt einem so also die Möglichkeit zu Verstößen
ein, ohne durch die Strafen allzu sehr geschädigt zu werden.
Dieser Rechtsgrundsatz ist nirgendwo abzuleiten, wäre also
bitteschön zu begründen.
Den habe ich doch schon belegt. Er lässt sich daraus ableiten,
dass es verschiedenen Straßmaße gibt.
Verschiedene Strafmaße gibt es deswegen, weil man davon ausgeht, dass bei geringeren Übertretungen auch geringere Strafen ausreichen, um den Straftäter von weiteren Übertretungen abzuhalten. Aber wie gesagt: dein Beispiel führt im Endeffekt zum Fahrverbot und damit zur totalen Verweigerung eines Rechtes durch den Staat.
Viele Strafen sind so
gering, dass sie einen nicht wirklich hart treffen. Der Staat
lässt also zu, dass man über die rote Ampel gehen kann, wenn
man einen geringen Geldbetrag bezahlt.
Nunja, das ist eine Konstruktionsfrage. Sehen wir das doch mal im Ganzen, jede Verurteilung (materiell gesehen) ist ein klares Unwerturteil. Dass eine solche Übertretung darüber hinaus erhebliche zivilrechtliche Folgen hat hast du noch gar nicht berücksichtigt.
Das wäre zu erläutern, was du damit meinst. Diktatorische
Demokratie ist ein Widerspruch in sich, aber es gibt
tatsächlich ein Kennzeichen, das eine rechtsstaatliche
Demokratie von einer Diktatur unterscheidet, nämlich die
strikte Bindung an das Gesetz. Sowohl für den
Rechtsunterworfenen als auch für den Staat selbst.
Dies ist auf garkeinen Fall der Unterschied zwischen
Diktaturen und Demokratien! In einer Diktatur kann sich jeder
an das Gesetz halten und trotzdem bleibt es eine Diktatur.
Das ist zwar richtig, aber du verwechselst das Ergebnis mit der Erklärung. Denn es ist trotzdem eine Diktatur weil 1. das Gesetz nicht legitimiert ist und 2. die Gesetzesbefolgung nicht von einer (entgegen dem Gesetz erfolgenden) Verfolgung schützt bzw. umgekehrt die Gesetzesübertretung nicht automatisch zur (gesetzlich vorgesehenen) Verfolgung führt. D.h. die Gesetzesanwendung und -befolgung ist der Beliebigkeit ausgesetzt.
Schon mal den Begriff „rule of law“ gehört? Beschäftige dich doch mal mit der Geschichte der Demokratie. Also wenn sich jemand ein Recht zur Gesetzesübertretung herausnimmt, dann steht das der Demokratie entgegen und ist gerade nicht das Kennzeichen einer Demokratie.
Ich sage nur „Ermächtigungsgesetz“ etc. .
…der Vergleich hinkt, denn dieses steht mit rechtsstaatlichen Prinzipien im Widerspruch und führte im Endeffekt zum oben beschriebenen Zustand der Gesetzlosigkeit.
Wenn sich manche das Recht auf
Gesetzesübertretung wirksam herausnehmen können ist das eher
ein Indiz in Richtung Diktatur, nicht in Richtung Demokratie.
Ok, ich habe es vielleicht irreführend formuliert.
Natürlich muss immer alles gesetzeskonform ablaufen.
Wenn das Gesetz selbst ein Recht zur Übertretung des Gesetzes vorsieht ist es kein Gesetz oder? Du argumentierst im Zirkel.
Aber in einer funktionierenden Demokratie haben die Menschen
gerade durch die im Gesetz verschiedenen festgeschriebenen
Strafen die Möglichkeit, bestimmte Regelverstöße ohne allzu
große Beeinträchtigungen zu begehen.
Um es nicht noch einmal zu einem Missverständnis kommen zu
lassen, nochmal ein Beispiel:
Ich muss mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung im
Straßenverkehr halten. Finde ich diese aber überzogen, kann
ich mir erlauben, geringfügig gegen sie zu verstoßen, da durch
diesen Verstoß keine allzu großen Sanktionen auf mich
zukommen. Dieses Verhalten unterstützt der Staat, indem er
nicht höhere Strafen einführt.
Wenn ein Staat keine höheren Strafen vorsieht, dann unterstützt er möglicherweise politisch so ein Verhalten. Das ist richtig, rechtlich kann man das nicht ableiten (abgesehen davon, dass so ein fortgesetzes Verhalten eben in concreto zum Entzug der Lenkberechtigung führt), vielmehr kann man rechtlich nur ableiten, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Bürger so brav sind, dass solch niedrige Sanktionen reichen. Nur das kann man daraus logisch ableiten, aber kein Recht zur Gesetzesübertretung.
In der Verfassung (und auch in anderen Gesetzen) wird das
Kräfteverhälntis zwischen Staat und Bürgern beschrieben und es
wird ausgeführt, inwiefern das Verhälntis zur einen oder zur
anderen Seite tendiert.
Unter anderem ja
Wenn Pflichten für den Staat auftauchen, sind diese in die
gleiche Wagschale wie die Rechte des Bürgers zu legen. Die
Pflichten für den Bürger gehören dann auf die gleiche Seite
wie die Rechte des Staates.
Naja, aber daraus lässt sich doch nicht ableiten, dass man Gesetze übertreten darf.
Gruß
Tom