Nebenberuflich ohne Hauptberuflichkeit

Lieber Apollo 13,

leider konnte ich im Gesetzestext keine Definition für eine nebenberufliche
Tätigkeit finden. Dennoch habe ich dem Arbeitsgesetz entnommen, dass auch eine
nebenberufliche Tätigkeit ohne aktuelle Festanstellung möglich ist, wenn die
gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit von bis zu 10 Stunden täglich gemäß § 3 des
Arbeitszeitgesetzes nicht überschritten wird (ausgenommen sind Ehrenämter).

Im Abschnitt Arbeitsförderung des Sozialgesetzbuches steht unter § 313
Nebeneinkommensbescheinigung:

(1) Wer jemanden, der Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Arbeitslosengeld
oder Übergangsgeld (laufende Geldleistungen) beantragt hat oder gegen Vergütung
eine selbständige Tätigkeit überträgt, ist verpflichtet, diesem unverzüglich Art und
Dauer der Beschäftigung oder der selbständigen Tätigkeit sowie die Höhe des
Arbeitsentgelts oder der Vergütung für die Zeiten zu bescheinigen, für die diese
Leistung beantragt worden ist oder bezogen wird. Er hat dabei den von der
Bundesagentur vorgesehenen Vordruck zu benutzen. Die Bescheinigung über das
Nebeneinkommen ist dem Bezieher der Leistung vom Dienstberechtigten oder
Besteller unverzüglich auszuhändigen.

(2) Wer eine laufende Geldleistung beantragt hat oder bezieht und Dienst oder
Werkleistungen gegen Vergütung erbringt, ist verpflichtet, dem Dienstberechtigten
oder Besteller den für die Bescheinigung des Arbeitsentgelts oder der Vergütung
vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich vorzulegen.

Ich hoffe ich konnte Dir hiermit weiterhelfen.

SasaKia

Vielen Dank, für die ausführliche Hilfe.
Ich habe erfolgreich geklagt und am Freitag vor dem Sozialgericht gewonnen.
Falls Interesse besteht, werde ich Ihnen gerne nach RS über das Urteil mit meinem Anwalt berichten.
Gruß Apollo 13

Vielen Dank, für die ausführliche Hilfe.
Ich habe erfolgreich geklagt und am Freitag vor dem Sozialgericht gewonnen.
Falls Interesse besteht, werde ich Ihnen gerne nach RS über das Urteil mit meinem Anwalt berichten.
Gruß Apollo 13

Vielen Dank, für die ausführliche Hilfe.
Ich habe erfolgreich geklagt und am Freitag vor dem Sozialgericht gewonnen.
Falls Interesse besteht, werde ich Ihnen gerne nach RS über das Urteil mit meinem Anwalt berichten.
Gruß Apollo 13

Guten Tag,

ich war im Urlaub und kann deshalb erst jetzt antworten. Es freut mich, dass Sie Recht bekommen haben. Die Urteilsbegründung würde mich sehr interessieren.

Freundliche Grüße

N.

Guten Abend zurück,
ich werden nach Eingang des Urteils und endgültiger Klärung gerne berichten.
MfG

Urteil selbständig nebenberuflich
bitte sag uns doch, Apollo 13, wo man das urteil einsehen kann - ich verdiene im monat 900 und muss für 1200+ AOK zahlen…und das will ich nicht.

Ich habe das Urteil leider noch nicht vorliegen und weiß auch die Urteilsbegründung noch nicht. Wenn ich alles habe, werde ich mich melden. Leider dauert das ja immer ein wenig länger. Für mich hat es sich jedenfalls gelohnt auf mein Recht zu pochen.
Einspruch direkt machen ist sicher sinnvoll.
LG

bitte sag uns doch, Apollo 13, wo man das urteil einsehen kann

  • ich verdiene im monat 900 und muss für 1200+ AOK
    zahlen…und das will ich nicht.