Neue Rechtschreibung

Hallo jogiha

es entspricht auf jeden Fall nicht den Dudenvorschriften, einen Großbuchstaben in ein Wort einzubauen - auch wenn sich dies zwischenzeitlich mal im Zuge der Emanzipation etabliert hatte. Allerdings hier auch nur in dieser Variante: BewohnerInnen oder TeilnehmerInnen. Korrekt gem. Duden sind folgende Schreibweisen: Teilnehmer/-innen oder Teilnehmer(innen) etc. Folgt die männliche auf die weibliche Form, ist nur die Klammerschreibweise erlaubt, so z. B. Kund(inn)en.

Liebe Grüße
riffeltiffel

Hallo jogiha,

wirklich grammatisch korrekt in dem Sinne ist nur entweder die männliche (Bewohner) oder weibliche Form (Bewohnerinnen). Die Mixturen sind durch feministische Anstrengungen entstanden, die ausschließlich männliche Form zu benutzen, wie es früher grundsätzlich üblich war und auch heute noch und wieder verstärkt praktiziert wird. Die weibliche Form wurde damals implizit mit"gedacht". Feministische Strömungen empfanden und empfinden das als diskriminierend. Daraus entstand „Bewohner und Bewohnerinnen“ (alos männliche und weibliche Form korrekt ausgeschrieben), was natürlich sehr lang ist. Deshalb wurde das „Innen“ irgendwann an die männliche form angehängt: Bewohner/Innen. Der Schrägstrich entfiel irgendwann: BewohnerInnen. Der Text wird somit nicht durch Sonderzeichen (Schrägstrich) gestört. Die Form „Bewohner/-innen“ ist insofern grammatisch korrekter, da der Schrägstrich mit dem Trennzeichen den Wortstamm ersetzt. Heute benutzen wiederum viele doch wieder nur die männliche Form mit der Begründung, der Text sei sonst schwer zu lesen.
Viele Worte für dies:
Kein Prof/Arbeitgeber etc kann Dir einen Strich durch die Rechnung machen und in Klausuren z.B. als falsch ankreiden, wenn Du die weibliche Form anhängst, in welcher Form auch immer. In bestimmten Bereichen ist das aber immer noch sehr heikel (ich arbeite z.B. in der technischen Doku, da ist das Tabu). Persönlich favorisiere ich die Form „BewohnerInnen“, obwohl das die grammatisch „falscheste“ Form ist. Dennoch stört diese nicht den Textfluss und ich plädiere dafür, diese als gängige Form zu etablieren.

Hoffentlich waren das ein paar Anreize.

Grüße,
Inka

Hallo,
das war ja eine schnelle und hilfreiche Erklärung, die mir sehr geholfen hat.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Mühe.
MfG
Jochen Hausen

Hi Inka,
das war ja eine schnelle und hilfreiche und sehr ausführliche Erklärung, die mir sehr geholfen hat.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Mühe.
MfG
Jochen Hausen

Hallo,

Bewohner/innen
oder
BewohnerInnen

MfG

Hallo jogiha,

es ist zwar von 2003, aber unter diesem Link:

http://www.duden.de/deutsche_sprache/sprachberatung/…

steht:

Newsletter vom 21.02.2003Liebe Leserin, lieber Leser,

es Frauen wie Männern gleichermaßen recht zu machen, ist ja bekanntlich nicht einfach. Wie Sie aber zumindest in der Schreibung beiden Geschlechtern mit so genannten Kurzformen wie z. B. Mitarbeiter/-in gerecht werden, zeigen wir Ihnen gleich im ersten Abschnitt.

Karneval, Fasching und Fastnacht - wenn sich auch das närrische Treiben überall mehr oder weniger gleicht, so sind doch die Bezeichnungen dafür regional sehr unterschiedlich. Pünktlich zum Höhepunkt der fünften Jahreszeit sind wir der Herkunft dieser Begriffe einmal nachgegangen.

Zum Abschluss lassen wir noch ein wenig Ostalgie aufkommen. Einiges Wissenswerte über die Besonderheiten des DDR-Wortschatzes haben wir diesmal im Herkunftswörterbuch nachgeschlagen.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Duden-Sprachberatung

Wie schreibt man’s richtig?

Kurzformen (Mitarbeiter/-innen)

Prinzipiell haben Sie zwei Möglichkeiten, der Gleichstellung von Frauen und Männern in Kurzform gerecht zu werden - zum einen die Variante mit Schrägstrich, zum anderen die Klammerversion: z. B. Mitarbeiter/-in bzw. Mitarbeiter(in) oder Lehrer/-innen bzw. Lehrer(innen). In Fällen, in denen die Endung der weiblichen Form (-in oder -innen) nicht direkt an die der männlichen Form angehängt werden kann, ist nur die Klammerschreibung möglich: z. B. Patient(inn)en oder Kund(inn)en.

In einigen hartnäckigen Fällen lassen sich jedoch männliche und weibliche Form gar nicht auf einen Nenner bringen. Dies betrifft in erster Linie Singularformen wie Kunde/Kundin oder Arzt/Ärztin. Hier führt kein Weg an der Doppelnennung vorbei.

Auf die Schreibung mit dem großen I im Wortinnern - z. B. »StudentInnen« - sollte man dagegen lieber verzichten, da sie nicht den Rechtschreibregeln entspricht.

MFG
sansee