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zum einen böse erregt und auf 180 und die andere wäre zu
fragen ob es unbedingt notwendig ist sich Wörter aus einem
Satz zu ziehen , sich daran aufzugeilen und dann einem damit
von der Seite anzumachen ?
Glaub mir ich geil mich mit anderem auf
Ok , ich stelle mal etwas kurz in einem laaaangen
ausführlichen Satz so , das es wirklich jeeeder kapiert , und
zitiere nicht den Gesetzestext .
da bin ich aber gespannt
mit den 3 Sekunden ist der Affekt gemeint
wo steht das
Also man kann abwehren bevor man getroffen oder gestochen
worden ist , sonst wäre ich jetzt nicht hier hinter diesem
Computer , es zählt die Angriffsituation , sowie Im Affekt BIS
3 Sekunden danach .
wo steht das mit den 3 Sekunden danach
wer dem Angreifer nachläuft und ihn nach rund 500 Meter fangen
spielen plattt macht , dann ist das keine Notwehr mehr .
das war nicht gefragt
Nebenbei , ich sprach vorhin nicht von möglicherweise oder
eventuell , sondern aus eigener Erfahrung .
Ich wiederhole mich ungern aber wo steht was mit 3 Sekunden, und wer hat Ihnen das beigebracht.
und die 34a ist NUR eine der Zulassungen die ich habe .
scheinbar aber immer noch nicht ausreichend die Rechtsprechung 1 Stunde Rechtskunde bringt es anders bei.
Die Frage ist diese : sollte ich jetzt 5 Seiten Gesetzestext
zitieren und Aktenzeichen mit Begründungen hier in das Forum
schreiben , oder es kurz und bündig machen , aber mit
Hintertürchen für Wortverdreher ?
Nein aber nur was richtiges und nicht ich hab mal am Stammtisch was gehört.
Hier kmmt ein Gruß der gehört hier dazu
Gruß RS99
