örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes

Arbeit in Italien
Hallo,

Person A wohnt in Deutschland,

also unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland

hat einen schweizer
Arbeitsvertrag

steuerlich egal

und arbeitet in Italien ( ca. 7 Monate im Jahr)

dann ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien heranzuziehen

Der Lohn ist in Italien zu versteuern und in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, da die Tätigkeit dort mehr als 183 Tage beträgt. Die Versteuerung des Lohnes in Italien ist nachzuweisen, sonst ist er in Deutschland zu versteuern, siehe § 50 d Abs. 8 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50d.html

Schöne Grüße
C.

. In welchem Land muss das Einkommen versteuert werden?

Vielen Dank.

Grüße

Lara