Arbeit in Italien
Hallo,
Person A wohnt in Deutschland,
also unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
hat einen schweizer
Arbeitsvertrag
steuerlich egal
und arbeitet in Italien ( ca. 7 Monate im Jahr)
dann ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien heranzuziehen
Der Lohn ist in Italien zu versteuern und in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, da die Tätigkeit dort mehr als 183 Tage beträgt. Die Versteuerung des Lohnes in Italien ist nachzuweisen, sonst ist er in Deutschland zu versteuern, siehe § 50 d Abs. 8 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50d.html
Schöne Grüße
C.
. In welchem Land muss das Einkommen versteuert werden?
Vielen Dank.
Grüße
Lara