Das war dann vermutlich ich.
Das wäre dann aber ein eigenartiges Beispiel. Du bist Polizist und versteht ergo von Berufs wegen sowohl etwas von Verwaltungs- als auch von Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Kein Beispiel für einen nichtjuristischen Bürger, der sich alles mal eben selbst beigebracht hat.