Papawochenende

der Vater hat an den Besuchswochenenden den § 1687 und 1687 a
BGB hinter sich. Eine Passage aus dem § 1687 BGB: Solange sich
das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund
einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil
aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung
in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1
Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
Der § 1687a BGB sagt aus, dass das auch für Eltern ohne
Sorgerecht gilt.

Das mag ja so seine Richtigkeit haben, aber da gab es schon so viele WE in denen meine Tochter ihren Vater ausschl. in seinem Auto gesehen hat, wo er sie von dem einem zum anderen gebracht hat.

Bisher ist dem Kind überhaupt nichts böses passiert. Egal ob
bei einem Neffen, der Oma oder bei der Freundin. Also gibt es
keinen Grund hier einzugreifen. So wird es vermutlich das
Gericht sehen, wenn mutwillig und um den Vater zu erziehen ,
dass er die Umgangswochenenden so gestaltet wie die Mutter es
will, (um nichts anderes handelt es sich hier) Umgangsboykott
oder -einschränkungen betrieben werden. Kann ein nicht ganz
billiges gerichtliches Verfahren für die Mutter werden.

Muß denn wirklich erst was passieren?!
Ich boykotiere den Umgang ja nicht. Im Gegenteil ich hätte ja gerne das da ein Umgang zu stande kommt.

Außerdem geht es hier nicht darum dass der Vater das Kind
sieht, weil hier irgendwo die Worte fielen, „was will er denn
dann mit dem Kind?“
Das Kind hat ein Recht auf den Vater und zwar auf seinen
Alltag, seine Freunde und sein sonstiges Leben. Das lässt sich
an den knappen und wenigen Wochenenden eh nicht verwirklichen.
Wenn er seinen Alltag so gestaltet wie die Umgangswochenenden
passt das. Oder tut die Mutter sich nur um das Kind kümmern
und hat keine eigenen Interessen.

Diese Bemerkung finde ich ziemlich unpassend!!
Natürlich habe ich auch eigene Interessen, aber ich habe in erster Linie auch interesse und vorallem Zeit für mein Kind. Sie ist vielleicht einmal im Monat bei Ihrem Vater und da nimmt er sich nicht viel Zeit für sie, weil er auch zeit für seine eigenen Interessen braucht?! Traurig!!

Es wird kein Wort davon geschrieben, dass das Kind ein Problem
mit der Gestaltung der Umgangswochenenden hat - die Mutter hat
ein Problem damit. Um die Probleme der Mutter geht es aber
nicht im gesetzlichen Umgangsrecht. Wenn ich
umgangsberechtigter Elternteil wäre, würde ich mir auch eine
Einmischung in die Ausgestaltung „meiner“ Umgangszeiten
verbitten.

Ich habe nichts dazu geschrieben, da meine Tochter, ich weiß garnicht wie ich das beschreiben soll, keine Meinung zu dem WE hat?!
Wenn sie was besseres vor hat (verabredungen mit ihren Freunden, oder wir was schönes geplant haben), ist sie natürlich nicht begeistert. Manchmal nimmt sie es dann einfach hin. Begeisterungsrufe kamen noch nie. Nach den WE kommt oft nur die Äusserung: „War schön. Nur bischen langweilig!“
Dazu kommt, dass sie noch nie gefragt hat, wann sie denn mal wieder zum Papa darf. Egal wie lange das letzte WE her war (manchmal bis zu 3-4 Monate). Wenn länger keine Papawochenenden waren hab ich das Gefühl, sie vergißt ihn dann wirklich.

Das alles mag hart klingen. Aber Mütter müssen auch mal
loslassen können. Die Gestaltung des Umganges wurde deswegen
vom Gesetzgeber in die Hand des Umgangsberechtigten gelegt.

Zu dem Neffen der Freundin geht sie eigentlich gerne, aber ich kann damit nicht umgehen, dass ihr Vater alleine entscheiden darf, dass sie dort gut aufgehoben ist!! Ich kenne ihn halt nunmal und weiß wie unbeschwert und leichtfertig er entscheidungen trifft! Ich finde nicht das dass was mit loslassen zu tun hat, sondern mit gesundem Menschenverstand, dass ich das so anzweifel.

Trotzdem vielen Dank für Deinen Beitrag!

Gruß
Ingrid

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe eine Tochter (6J.). Von ihrem Vater bin ich schon
seit 4.5 Jahren glücklich getrennt.
Mein Problem sind die Papapwochenenden.
Wir haben die Regelung, dass sie alle 14 Tage von Freitag
Abend bis Sonntag mittag bei ihm ist. Allerdings ist sie wenn
man ehrlich ist, 1x im Monat ein Wochenende dort.
Wenn sie dann bei ihm zu Hause ist, spielt er meistens am PC
und beschäftigt sich ganz selten mit ihr. Manchmal unternimmt
seine neue Freundin etwas mit ihr (schwimmen etc.), er ist
dann aber zu 90% nicht dabei.
Manchmal wird sie auch tagsüber zu seiner Mutter gebracht.
Aber was mich wirklich stört, ist dass sie 2 von 3 Wochenenden
bei dem Neffen seiner neuen Freundin (er ist im selben Alter)
übernachtet. Ich kenne die Leute nicht!! Ich weiß nichtmal wo
die wohnen…
Ich habe alleiniges Sorgerecht und bin der meinung, dass er
meine Tochter, nicht einfach so weiterreichen kann!! Oder darf
er das?

Ich habe ihm schon mehrfach gesagt, dass ich das nicht möchte.
Er hat es zwar nie verstanden, weil er der meinung ist, sie
hat dort doch jemanden zum spielen (super Papawochenende!),
aber er hat mir gesagt es sei in Ordnung, sie würde nicht mehr
dort schlafen. Es ändert sich aber nichts!!! Letztes
Wochenende war sie schon wieder dort!!
Schreibt mir doch mal Eure Meinung!
Ich weiß nicht mehr wie ich mich verhalten soll!!
Danke!!!
Katie

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