Patientenverfügung gedruckt... - aber wo hinterlegen?

Hallo, zum Anlegen und Hinterlegen einer Patientenverfügung habe ich Fragen. Ich habe alles Mögliche dazu online gelesen, u.a. bei Bundesjustizministerium, Verbraucherzentrale, Bundesnotarkammer, Wiki, DLF, PDF-Broschüre von Beck-Verlag/Bayernministerium etc. und trotzdem blicke ich nicht durch.

Dabei gilt:

  • ich habe keinen festen Hausarzt
  • ich habe keine Angehörigen in der Nähe
  • ich habe keinen festen Rechtsanwalt und würde ihn gern weiter vermeiden
  • ich habe keine Betreuungsvollmacht o. Vorsorgevollmacht ausgefüllt o. in Planung

Also, ich sehe Formulare und Textbausteine online (z.B. Bayernmin./Beck-Verlag, BJM). Ich drucke das und fülle es auf Papier aus, dann meine offene Hauptfrage:

Ich habe das Formular einer Patientenverfügung ausgefüllt und unterschrieben. Wo gebe ich es ab?

  • beim Allgemeinarzt (wenn ich gelegentlich wg. aktuellen Zipperleins irgendeinen besuche)?

  • online bei Zentralem Vorsorgeregister d. Bundesnotarkammer (priv. Registr. einmalig ca. 13 Euro)?

  • bei örtlichem Notar?

Wenn ich das online abgebe: muss ich dafür das Papierformular scannen? (Es ginge.)

Kann ich es online ausfüllen oder offline in einem PDF-Formular ausfüllen (mit ein paar selbstverfassten Sätzen; meine Klaue ist so unleserlich)? Muss ich es dann zwecks Unterschrift noch drucken?

Danke!

PS. Ein alter Nachbar sagte mir, „das ist ganz einfach, ich hab das so gemacht: zum Arzt gehen, bissl reden, 75 Euro zahlen, fertig“. Ich weiß nicht genau, was da passiert ist.

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In einem Video von einem Deutschen in Thailand wird gezeigt, dass seine Verfügung in einem Umschlag am Kühlschrank hängt. Im Fall seiner Verhinderung (Krankenhausaufenthalt, Tod) ist das eine Anleitung für seine Partnerin.

Sie soll seine Tochter in D anrufen und die gibt dann den Code für den Safe durch.

Nun lebst du offenbar allein, keiner kann mal eben zu deinem Kühlschrank gehen.

Ich habe einen Zettel in meiner Geldbörse mit den Telefonnummern meiner Angehörigen und dem Hinweis, dass womöglich zwei Hunde allein zuhaus sind.

Was ich noch machen müsste: Eine Patientenverfügung ausfüllen und Original / Kopien an meine Kinder geben. Eines davon wird hoffentlich im Ernstfall telefonisch erreichbar sein.

Gruß, Kurti

Übrigens …

Ich achte peinlich darauf, den Schlüssel der Wohnungstür nicht von innen stecken zu lassen. Dann kommt man mit einem Ersatzschlüssel nicht rein. Den hätte ein Wohnungsnachbar.

Wenn mir IN der Wohnung was passiert, wäre ich wohl schlechter dran als in der Öffentlichkeit. Ich vertraue darauf, dass das Leben zäh ist …

Gruß, Kurti

Wechsel das Schloss gegen eins mit „Not- und Gefahrenfunktion“. Dann kann der Schlüssel innen stecken bleiben.

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Nirgendwo.

Lege dir einen Notfallausweis zu.
Beispiel:

Dort steht drin, dass du eine Patientenverfügung hast und wo sie liegt.

Natürlich bringt dir das nichts, wenn du auf der Straße einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleidest und nicht reanimiert werden wolltest,

Eine Art öffentlich zugängliches Register gibt es nicht.

Nachtrag:
Falsch, das gibt es: https://www.vorsorgeregister.de/

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Danke, interessant.

Ich habe meine Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht über einen Rechtsanwalt erstellt. In den letzten Jahren gab es Änderungen in der Rechtsprechung. Meines Wissens sind in dieser Hinsicht viele der Vorlagen aus dem Internet problematisch und können im Ernstfall zu Problemen bei der Umsetzung führen. Das solltest Du ggf. nochmal abklären.

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Fips, Danke. Es gibt ja aktuelle Vorlagen von den Ministerien und Verbänden (wie oben teils genannt). Nur so etwas würde ich nehmen, nix von einer unbekannten Organisation.

Ich dämlicher Vollpfosten!

Natürlich gibt es das!!!

https://www.vorsorgeregister.de/

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Natürlich bringt dir das nichts, wenn du auf der Straße einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleidest und nicht reanimiert werden wolltest,

Dann bringt das in den allermeisten Fällen ohnehin nichts.

Fips hat m. E. dennoch recht. Haken bei einer Patientenverfügung sind die sich ändernde Rechtsprechung sowie sich permanent weiterentwickelnder medizinischer Fortschritt. Was Dir heute für Dich selber richtig scheint, kann nächstes oder übernächstes Jahr korrigiert werden müssen.
Ich habe aber kein Rezept, halt für mich selber eine Vorsorgevollmacht für passender.
LG
Amokoma1

Danke - dieses Register hatte ich ja ganz oben schon explizit genannt.

Danke. Meinst Du damit, ich solle die Patientenverfügung alle paar Jahre neu mit dem Rechtsanwalt besprechen, der dabei seine Kenntnisse des medizinischen Fortschritts glänzen lässt?

Meine eigenen geringen Erfahrungen mit Rechtsanwälten sind durchweg schlecht. U.a. riet einer in einem Mietstreit zu (hier völlig unzulässiger) Mietminderung auf 0 Prozent (statt auf z.B. 90%), was uns fast die berechtigte endgültige Kündigung des frohlockenden Streitgegners eingebracht hätte und erst ein anderer RA musste uns aus dem Schlamassel wieder herausholen, samt deftiger Kostennote. Auch in anderen Föllen gab es grobe Fehleinschätzungen und Fehlmanöver (Erreichbarkeit eines Ziels weit überschätzt, RA-Kosten weit unterschätzt). Ich kenne keinen RA meines Vertrauens.

Übrigens habe ich heute kurz mit einem Arzt und meiner Krankenversicherung darüber geredet.

Der Arzt (nicht mein Hausarzt, weil ich keinen habe): „Naja, Sie können die Patientenverfügung bei uns hinterlegen, wenn Sie das möchten, aber wichtig ist, dass die Patientenverfügung einer Person in Ihrer Nähe vorliegt.“

Die Versicherung (Hotline): „Damit haben wir nichts zu tun, das regeln Sie ganz für sich. Wir bräuchten nur Vollmochten, falls wir anderen Personen Auskunft über Ihren Versicherungsstand geben sollen, z.B. auch nach Ihrem Ableben.“ Ob damit Vorsorge- oder Betreungsvollmacht oder was sonst gemeint ist, war ihr nicht zu entlocken.

Ich hätte halt gern, dass die Patientenverfügung sofort recherchiert und berücksichtigt wird, auch wenn keine Person in meiner Nähe interveniert, aber das scheint nicht so einfach.

Ja, genau das ist die Befürchtung, die mich von einer Patientenverfügung abhält. Für mich - muss aber jeder selber wissen - ist eine Vorsorgevollmacht „redlicher“, aber auch belastender für die Bevollmächtigten. Denen muss man trauen können und die müssen bereit sein, sich im Zweifelsfall auf sich selber mit gutem Gewissen zu verlassen.
Ist m.E. nicht so einfach wie eine Patientenverfügung.
Hat vermutlich auch viel mit der eigenen Mentalität zu tun. Traue ich denen, die im Zweifelsfall für mich entscheiden müssen?
Wenn nicht ist eine Patientenverfügung wohl sinnvoller.
LG
Amokoma1

Wenn man sich im o.g. Vorsorgeregister der Notare einträgt, legt man eine „Vorsorgeurkunde“ an, die u.a. auch eine Patientenverfügung enthalten kann. Es gibt dort insgesamt die Begriffe

  • Vorsorgevollmacht
  • Vorsorgeverfügung
  • Vorsorgeurkunde

Soweit ich es verstehe, sind

  • Vorsorgeverfügung
  • Vorsorgeurkunde
    das Selbe, quasi ein Korb von Dokumenten, in dem sich u.a. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht befinden können. Wenn man keine Bevollmächtigten hat, weiß ich auch nicht, ob man überhaupt eine Vorsorgeverfügung anlegen kann. Letztlich ist es ein Wald von Begriffen, mit dem ich nicht klar komme.

Hallo zusammen, Danke nochmal für alle Informationen. Gegen meinen ursprünglichen Plan, aber so wie hier angeregt, werde ich jetzt

  • Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht gemeinsam regeln
  • und das beim Notar

Beim Vorgespräch regte die Rätin an, auch die Vermögenssorge zu regeln. Noch so ein Thema, und dazu habe ich jetzt eine Frage in einem neuen Thread.

Bundesnotarkammer Vorsorgevollmacht online hinterlegen , Patientenverfügung bei Dir tragen, Patientenverfügung evtl. Vorsorgedokumente beurkunden lassen.

LG :rainbow: