Pflegefall

Hallo zusammen

angenommen ein sehr lange getrennt lebender Ehemann A (Rentner)
- B ist immer noch Ehefrau (berufstätig), A&B sind Eltern von C1(berufstätig)& C2(behindertes volljähriges Kind unter Betreuung) -

wird im Laufe der langjährigen Trennung immer invalider. Nun weigert sich der Ehemann A aber die Invalidität (Pflegefall) wahrzunehmen, ist nicht mehr imstande den eigenen Haushalt zu führen (Stichwort Messie - Syndrom). Aber Ehemann A hat eine Erklärung unterschrieben, nachdem sich in diesem Fall eine Verwandte D um ihn kümmern soll, was sie aber nicht tun will.
Was sollen nun B bis C2 tun, um A weiterhin ein menschgerechtes Leben zu ermöglichen?
Danke & Gruß

FAQ 1550
FAQ:1550

Da sind auch Anlaufstellen genannt.

Gruß kw

Hallo,

ich denke, die Frage der Einstufung nach Pflegeversicherung, wie sie in der anderen Antwort angesprochen wird, ist erst ein zweiter Schritt. Ein erster Schritt ist die Anregung einer Betreuung über das zuständige Vormundschaftsgericht. Dies kann man formlos machen, in dem man einfach nur schreibt, dass Person X aufgrund Alters und Krankheit (ausführen) nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen (ausführen) und seinen Haushalt und sich selbst verkommen lässt.

Man sollte dann auch gleich auf die offenbar vorhandene Betreuungsverfügungbzw. Vorsorgevollmacht verweisen und das Gericht darauf hinweisen, dass Person D die ihr hierüber zugewiesenen Pflichten nicht erfüllt und daher die Notwendigkeit besteht, ein Betreuungsverfahren einzuleiten um einen anderen Betreuer einzusetzen.

Hat der Betreuer dann die Personensorge, kann er die Sache mit dem Pflegedienst bzw. einer Heimeinweisung regeln.

Gruß vom Wiz

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Hey,
eine verständliche Antwort!!!
Super
Gruß
Phillyboy