Hi !
In dem verlinkten Artikel wird auf die Rechtsquellen der Pflicht zur Weiterbildung eingegangen:
/t/gbr-ohne-gewinnabschoepfung/4813289/4
Im Übrigen wird es als ausreichend angesehen, wenn das BStBl (Teile I + II) gelesen werden. Die weiteren Fachzeitschriften sind also schon Zusatz.
BARUL76
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