Posterdruck beim Zoll!

Hi,

am Besten liest du den Artikel, den ich dazu mal geschrieben habe: /t/faq-zoll-und-import/4873917

also ich kenne das so, dass Transportkosten generell mit den
Zollwert bestimmen.

Es hängt davon ab in welchem Zollverfahren man die Ware einführt. Wenn die Ware freigeschrieben werden kann (Geschenksendung, Waren mit Werten unter 22 EUR, etc.) werden die Versandkosten nicht berücksichtigt. Da geht es nur um den Warenwert. Anders würde es rein praktisch auch kaum gehen weil die Versandkosten eines internationalen Pakets den Gesamtwert ansonsten immer so hoch treiben würden, dass man niemals ein derartiges Zollverfahren nutzen könnte.

Bei einer stinknormalen Importverzollung, wo keine Vergünstigungen genutzt werden können, verhält es sich so wie von dir wahrgenommen und beschrieben: Es zählt nicht nur der reine Warenwert, sondern der sog. Transaktionswert. Dieser umfasst neben der Ware auch alle anderen Kosten, die entstehen um die Ware hierher zu bekommen. Hier müssen also auch die Transportkosten (sowie Versicherungen und alle denkbaren anderen Plusfaktoren) berücksichtigt werden.

Nun müssen aber ja nur Waren und Dienstleistungen, die außerhalb der EU stattfinden, verzollt werden. Mit anderen Worten: ein Teil des Transports findet innerhalb der EU statt und deswegen werden für die Verzollung nicht die vollen Transportkosten, sondern nur ein Teil davon verzollt. Wieviel % der Transportkosten verzollt werden kann man Listen entnehmen, in denen für diverse Städte der Welt Pauschalwerte genannt werden (weil eine kilometergenaue Abrechnung im Einzelfall nicht möglich ist).

Je nach Lieferbedingeung kann es sogar sein, dass Frachtkosten
vom Wert abgezogen werden = die Abgaben verringern!

Wenn auf der Rechnung Warenwert und Versandkosten getrennt genannt werden muss man den Transaktionswert dadurch ermitteln, dass man den Warenwert und die anteiligen Transportkosten addiert und darauf den Zollsatz anwendet.

Wenn die Rechnung aber nur eine Gesamtsumme nennt, also nicht zwischen Warenwert und Transportkosten unterscheidet, muss man es nachträglich auseinanderrechnen, denn auch in diesem Fall muss der Zoll ja nicht auf die Rechnungsgesamtsumme angewendet werden (in der die vollen Transportkosten enthalten sind). Sondern auch hier wird nur der Teilbetrag für die Transportkosten fällig.

Das ist etwas schwierig zu verstehen, aber ich hoffe, ich konnte es verständlich machen.

Gruß,

MecFleih