Posterdruck beim Zoll!

Hallo,
habe einen Familienstammbaum beim Portal „my heritage“ angelegt.
Familienmitgliedern sollten zu Weihnachten Posterdrucke des
Stammbaums erhalten. Auf dem Portal wurden entsprechende Bestellungen
aufgegeben. Der Portalbetreiber und Versender der Poster scheint in
den USA seinen Sitz zu haben.
Zwei Poster sind pünktlich gekommen. Bis vorgestern gab es keine
Informationen zu den anderen Postern. Gestern kamen zwei Briefe, die
mitteilten, dass sich die „Warensendung“ beim Zoll befindet! Um die
Warensendung zu bekommen, ist der Nachweis der Rechnung und der
Nachweis der Kreditkartenabrechnung erforderlich.
Warum hat der Zoll die Posterdrucke an sich genommen? Sind weitere
finanzielle Belastungen zu erwarten?

Warum hat der Zoll die Posterdrucke an sich genommen?

Weil die Sendungen wohl aus dem Nicht-EG-Ausland kommen und entweder eine entsprechende Zolldeklaration fehlt oder diese in Zweifel gezogen wird.

Sind
weitere
finanzielle Belastungen zu erwarten?

Kann niemand sagen, da dies vom Waren- und Versandwert abhängt, zu welchem du kein Wort verloren hast.

Hallo,

wenn du Pech hast, dann werden deine gestalteten Poster als „Kunstwerke mit Urheberrecht“ angesehen, und es wird eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7% des Rechnungswertes fällig.

Die schlechte Zusatznachricht dazu: Es gibt quasi keine Freigrenze mehr, der Staat ist pleite und wird dir evtl. auch Cent-Beträge abnehmen.

Die gute Nachricht: Ohne Urheberrecht wären es sogar 19%

Gruss
Hummel

Hallo,

wenn du Pech hast, dann werden deine gestalteten Poster als
„Kunstwerke mit Urheberrecht“ angesehen, und es wird eine
Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7% des Rechnungswertes fällig.

Die schlechte Zusatznachricht dazu: Es gibt quasi keine
Freigrenze mehr, der Staat ist pleite und wird dir evtl. auch
Cent-Beträge abnehmen.

Das ist doch Unsinn. AFAIK sind das immer noch 22€, oder?

/t/faq-zoll-und-import/4873917

Hallo,

Die schlechte Zusatznachricht dazu: Es gibt quasi keine
Freigrenze mehr, der Staat ist pleite und wird dir evtl. auch
Cent-Beträge abnehmen.

Das stimmt so komplett nicht.

Es gibt Kleinbetragsregelungen, nach denen Einfuhrabgaben bis zu…

  • 3 EUR im Reiseverkehr
  • 5 EUR bei Warensendungen (also den hier diskutierten Fall) und
  • 10 EUR bei Vorsteuerabzugsberechtigten, wenn keine Zölle / Verbrauchssteuern, sondern nur Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen wäre
    … nicht erhoben werden.

Der Grund ist, dass der Verwaltungsaufwand mehr kostet als durch die Zahlungen eingenommen würde.

Daneben gibt es bei Warensendungen abgabenfreie Einfuhr aller Waren, deren Wert 22 EUR nicht übersteigt und ebenso abgabenfreie Einfuhr von Kleinsendungen von privat an privat (Geschenke) bis zu einem Wert von 45 EUR.

Im Reiseverkehr gelten - je nach Reiseart und Alter des Reisenden - ebenfalls Freigrenzen, erwachsene Flugreisende könne z. B. Waren bis zu einem Wert von 430 EUR abgabenfrei in die EU einführen.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

du hast Recht mit den Kleinstmengen, nur befürchte ich, dass die Frachtkosten ( auch mit billigstem Versender US-Postal ) plus Warenwert dann doch schnell über die 22,00 kommen…

Und imho werden diese Frachtkosten auf den zu verzollenden Wert aufaddiert, wenn auf der Rechnung Warenwert + Fracht separat steht.
Incoterms, die andere Verechnungen zulassen, wird die Rechnung wohl nicht zeigen…

Am Besten ist wohl, der Fragesteller berichtet mal, wie das ausgegangen ist.

Gruss
Hummel

Hallo,

du hast Recht mit den Kleinstmengen, nur befürchte ich, dass
die Frachtkosten ( auch mit billigstem Versender US-Postal )
plus Warenwert dann doch schnell über die 22,00 kommen…

Und imho werden diese Frachtkosten auf den zu verzollenden
Wert aufaddiert, wenn auf der Rechnung Warenwert + Fracht
separat steht.
Incoterms, die andere Verechnungen zulassen, wird die Rechnung
wohl nicht zeigen…

Nein, die 22€ beziehen sich nur auf den Warenwert. Frachtkosten sind dabei nicht Gegenstand der Betrachtung: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/… („Sendungen mit Waren mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro“).

Am Besten ist wohl, der Fragesteller berichtet mal, wie das
ausgegangen ist.

Wir wissen ja nicht welchen Wert die Ware in diesem Fall hat, vielleicht ist die 22€-Regelung hier eh nicht relevant…

Gruß und nichts für ungut, :smile:

MecFleih

Erbsenzählen…

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/…

Einverstanden!

Wie aber ist es , wenn ein Kurierdienst oder gar eine Luftfrachtspedition den Versand macht?

Gruss
Hummel

Moin,

dann ist es genauso. Welcher Transportführer die Ware befördert spielt keine Rolle.

Gruß,

MecFleih

Hmmmmm…

also ich kenne das so, dass Transportkosten generell mit den Zollwert bestimmen.
Je nach Lieferbedingeung kann es sogar sein, dass Frachtkosten vom Wert abgezogen werden = die Abgaben verringern!

zoll.de sagt zum Internethandel:

Ich habe in einem Land, das nicht zur EG gehört, bei einem Versandhaus Waren bestellt. Warum wurden bei der Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer die Transportkosten mit verzollt?

Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis, sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze beeinflusst. Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z.B. bei „Ab-Werk-Lieferung“), so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen. Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei „Frei-Haus-Lieferung“), kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen. Dies gilt sinngemäß auch für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings ist hier der Wert der Ware am ersten inländischen Bestimmungsort für die Abgabenerhebung heranzuziehen.

Wie verträgt sich das mit deiner Aussage?

Gruss
Hummel

Hi,

am Besten liest du den Artikel, den ich dazu mal geschrieben habe: /t/faq-zoll-und-import/4873917

also ich kenne das so, dass Transportkosten generell mit den
Zollwert bestimmen.

Es hängt davon ab in welchem Zollverfahren man die Ware einführt. Wenn die Ware freigeschrieben werden kann (Geschenksendung, Waren mit Werten unter 22 EUR, etc.) werden die Versandkosten nicht berücksichtigt. Da geht es nur um den Warenwert. Anders würde es rein praktisch auch kaum gehen weil die Versandkosten eines internationalen Pakets den Gesamtwert ansonsten immer so hoch treiben würden, dass man niemals ein derartiges Zollverfahren nutzen könnte.

Bei einer stinknormalen Importverzollung, wo keine Vergünstigungen genutzt werden können, verhält es sich so wie von dir wahrgenommen und beschrieben: Es zählt nicht nur der reine Warenwert, sondern der sog. Transaktionswert. Dieser umfasst neben der Ware auch alle anderen Kosten, die entstehen um die Ware hierher zu bekommen. Hier müssen also auch die Transportkosten (sowie Versicherungen und alle denkbaren anderen Plusfaktoren) berücksichtigt werden.

Nun müssen aber ja nur Waren und Dienstleistungen, die außerhalb der EU stattfinden, verzollt werden. Mit anderen Worten: ein Teil des Transports findet innerhalb der EU statt und deswegen werden für die Verzollung nicht die vollen Transportkosten, sondern nur ein Teil davon verzollt. Wieviel % der Transportkosten verzollt werden kann man Listen entnehmen, in denen für diverse Städte der Welt Pauschalwerte genannt werden (weil eine kilometergenaue Abrechnung im Einzelfall nicht möglich ist).

Je nach Lieferbedingeung kann es sogar sein, dass Frachtkosten
vom Wert abgezogen werden = die Abgaben verringern!

Wenn auf der Rechnung Warenwert und Versandkosten getrennt genannt werden muss man den Transaktionswert dadurch ermitteln, dass man den Warenwert und die anteiligen Transportkosten addiert und darauf den Zollsatz anwendet.

Wenn die Rechnung aber nur eine Gesamtsumme nennt, also nicht zwischen Warenwert und Transportkosten unterscheidet, muss man es nachträglich auseinanderrechnen, denn auch in diesem Fall muss der Zoll ja nicht auf die Rechnungsgesamtsumme angewendet werden (in der die vollen Transportkosten enthalten sind). Sondern auch hier wird nur der Teilbetrag für die Transportkosten fällig.

Das ist etwas schwierig zu verstehen, aber ich hoffe, ich konnte es verständlich machen.

Gruß,

MecFleih

So wird der Zollwert ermittelt
Hi hummel,

der Zoll hat mir erst kürzlich eine Anfrage wie folgt beantwortet:

Postsendungen bis zu einem Warenwert von 150 Euro sind zollfrei, bis zu einem Warenwert von 22 Euro auch einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei der Beurteilung dieser Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend. Hinzurechnungen und Abzüge (z. B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer) erfolgen nicht.

Die Einfuhrabgaben für im Postverkehr versandte Waren werden wie folgt berechnet:

A) Abgabenbetrag Zoll

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro (1)

  • Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere ausländische
    Frachtkosten bzw. Porto (2),
    Versicherung usw.)
    = Zollwert
    * Zollsatz = zu zahlender Zoll

B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer

Zollwert

  • Abgabenbetrag Zoll aus A)
    = Einfuhrumsatzsteuerwert
    * Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

C) Gesamtabgaben

Betrag aus A) + Betrag aus B) = Gesamtabgaben

(1) Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln:
http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte
die Rubrik Umrechnungskurse wählen.

(2) Für im Postverkehr beförderte Waren werden grundsätzlich die gesamten Portokosten bis
zum Bestimmungsort in den
Zollwert einbezogen. Ausnahme: Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt,
werden die Portokosten nur
hinzugerechnet, wenn diese in der Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt
u.a. die vom Versender
ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der Sendung beizufügen ist. Zum Postverkehr gehören
nur Beförderungen durch die
Deutsche Post AG, aber nicht durch den Kurierdienst DHL. Bei Kurier- und Expressdiensten
werden die Beförderungskosten,
also die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.

Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:

Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine
Zollinhaltserklärung vom Absender
abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen
angebracht. Es sollte dort vermerkt
werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom
Absender dem Paket/Päckchen
beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.

Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog.
Internationalen
Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige
Zollstelle die Sendung grundsätzlich
zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt
sind und die Einfuhr der
enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG
erledigt hierbei alle
Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der
zollrechtlichen Abfertigung liefert
die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene
Einfuhrabgaben, für die die
Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom
Empfänger zurück.

Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen
Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers
zuständige Zollamt weitergeleitet.
Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den
Eingang einer Sendung mit
Drittlandsware ( vgl. auch
http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_post/benachric…) von der Weiterleitung
an das
Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert
ihn mit der Mitteilung über die
Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter
Vorlage der fehlenden Unterlagen
(z.B. Rechnung) nachzureichen (vgl. auch
http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_post/mitteilun…). Nach
Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar
können Sie Ihre Waren direkt von
der Zollstelle mitnehmen.

Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender
ebenfalls alle erforderlichen
Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die
Sendung wird anschließend bei der
Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste für Sie
abgefertigt. Sollten sich bei der
Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie
zuständige Zollamt. Der Kurier-
bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere
Angaben bzw. Nachweise zur
Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen
Einfuhrabgaben in Vorkasse und
verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück.

In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass Kurier- und
Expressdienste in der Regel
Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe der Gebühren können
Ihnen aber nur die entsprechenden
Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.

Gruß
Didi

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Hallo,

warten wir doch mal ab, was der Fragesteller vielleicht berichtet, aber in diesem Komplex eine andere Themenstellung:

Ich sammle alte EDV-Anlagen, und mir ist es tatsächlich gelungen, in einem verlassenen Rechenzentrum in Montana einen alten CRAY-Rechner zu finden ( = das ist ein altes Mainframesystem, kann im Oktogon gestellt werden und wiegt netto ca 10 Tonnen ).

Die Kostenaufstellung sieht wie folgt aus:

Einkauf des Rechners 100.-
Transport unverpackt zum Verpacker 2.000.-
Verpacken in Kisten 4.000.-
Luftfracht 15.000.-

Den Verkäufer habe ich gebeten, mir das alles zu organisieren + zu berechnen.

Da ich Privatperson bin, bin ich nicht vorsteuerabzugsberechtigt, ich kann keine Ust abdrücken.

Was würde denn da an Abgaben auf mich zukommen?

Gruss
Hummel

Hallo,

Ich sammle alte EDV-Anlagen, und mir ist es tatsächlich
gelungen, in einem verlassenen Rechenzentrum in Montana einen
alten CRAY-Rechner zu finden ( = das ist ein altes
Mainframesystem, kann im Oktogon gestellt werden und wiegt
netto ca 10 Tonnen ).

Sagt mir jetzt nix, aber die Rechnung kann man trotzdem aufmachen:

Einkauf des Rechners 100.-
Transport unverpackt zum Verpacker 2.000.-
Verpacken in Kisten 4.000.-
Luftfracht 15.000.-

Wenn die Rechnung auf „FOB Billings“ (also Ware nebst Verpackung und Transport zum Verpacker unabhängig von den Transportkosten auf der Rechnung) lautet: 6100 EUR für die Ware, von den Transportkosten müssen 78% mit verzollt werden. Damit ergibt sich ein Zollwert von 6100+11700 (78% von 15000=11700) = 17800 EUR.

Darauf wird der Zollsatz angewendet, wobei ein Rechner womöglich zollfrei ist.

Dazu kommen 19% Einfuhrumsatzsteuer - diese auf Warenwert, volle Transportkosten und den Zollbetrag. Bei einem zollfreien Rechner ergibt sich also eine Einfuhrumsatzsteuer, zugleich Gesamtabgabe, von 4009 EUR.

Gruß,

MecFleih

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off topic
Hallo,
so langsam wird mir klar, warum Zöllner in der Bibel so schlecht wegkommen…

Prinzipiell habe ich was gegen Protektionismus - wenn ein Privatmann Abgabe auf fiktive Dienstleistung ( Fracht ) Abgaben zahlen muss, dann umsomehr…

Gruss + danke für die Erläuterung
Hummel

Hallo,

so langsam wird mir klar, warum Zöllner in der Bibel so
schlecht wegkommen…

:smile: Der Zoll ist in der Tat eine der letzten Domänen, in der sich Beamte nach Herzenslust austoben können und wo das deutsche Abgabensystem seine ganze schwachsinnige Komplexizität voll ausspielt.

Prinzipiell habe ich was gegen Protektionismus - wenn ein
Privatmann Abgabe auf fiktive Dienstleistung ( Fracht )
Abgaben zahlen muss, dann umsomehr…

Der Protektionismus ist nicht generell schlecht. Durch Zölle wird der europäische Markt geschützt, es wird verhindert, dass wir nur noch mit asiatischem Billigramsch überschüttet werden. Wenn Importe durch Einfuhrabgaben teurer werden erhöht das die Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Anbieter. Außerdem kann man Entwicklungshilfe leisten indem man bestimmte Importe bevorzugt (zollfrei stellt etc.). So lassen sich handelspolitische Maßnahmen steuern.

Dass das System aber viiiiiiiiiiiiel zu kompliziert und typisch für übertriebene deutsche Bürokratie ist, stimmt absolut.

Gruß,

MecFleih

1 Like

Der Protektionismus ist nicht generell schlecht. Durch Zölle
wird der europäische Markt geschützt, es wird verhindert, dass
wir nur noch mit asiatischem Billigramsch überschüttet werden.
Wenn Importe durch Einfuhrabgaben teurer werden erhöht das die
Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Anbieter. Außerdem kann man
Entwicklungshilfe leisten indem man bestimmte Importe
bevorzugt (zollfrei stellt etc.). So lassen sich
handelspolitische Maßnahmen steuern.

Hallo,

das sehe ich komplett anders:

Wenn ich auf T-Shirts aus Oberradshikistan Einfuhrzoll in Höhe von 10% erhebe, dann wird es beim einzelnen Shirt keine 0,02 ausmachen und sich kaum auf den VK-Preis auswirken.

Wenn aber Oberraddshikistan als Retourkutsche beschliesst, 10% Iport-Zoll auf deutsche Produkte zu erheben, dann kann das bei einer Druckmaschine schon ein KO-Kriterium sein…

Gruss
Hummel

Hallo,

Wenn ich auf T-Shirts aus Oberradshikistan Einfuhrzoll in Höhe
von 10% erhebe, dann wird es beim einzelnen Shirt keine 0,02
ausmachen und sich kaum auf den VK-Preis auswirken.

Du zahlst aber 12% und obendrein 19% Einfuhrumsatzsteuer. Und das nicht nur auf den Warenwert, sondern auch auf (Teile der) Transportkosten und der Zollbetrag wird ebenso nochmal versteuert. So erhöht sich der Preis pro T-Shirt um mehr als 30%. Nebenbei muss ein gewerblicher Einführer bei Bekleidungsimporten oft auch ein Ursprungszeugnis der Industrie- und Handelskammer vorlegen. Unter dem Strich rechnet sich das zwar in vielen Fällen immer noch, aber nicht so umfangreich wie du denkst.

Ob man das T-Shirt hier zum gleichen Preis produzieren könnte ist fraglich. Bei manchen Produkten lohnt sich der Import durch die Gebühren und Umstände aber nicht mehr - und so wird die hiesige Wirtschaft geschützt. Daneben gibt es ja nicht nur den Wertzoll, sondern auch noch andere Zölle. Es ist also nur eine von mehreren Möglichkeiten.

In jedem Fall verdient der Staat dabei kräftig mit.

Wenn aber Oberraddshikistan als Retourkutsche beschliesst, 10%
Iport-Zoll auf deutsche Produkte zu erheben, dann kann das bei
einer Druckmaschine schon ein KO-Kriterium sein…

Deutschland ist Exportweltmeister gewesen und rangelt immer noch in der Spitzengruppe mit. Wenn man die beste Ware hat wird sie gekauft. Das Produkt muss so gut sein, dass es trotz Importzöllen in Drittländern attraktiv ist, deutsche Ware zu kaufen.

Audi, Mercedes, BMW, Porsche - um mal nur in der Automobilbranche zu bleiben - lassen sich nicht durch beliebige Billigkonkurrenz ersetzen. Viele Länder haben selber keine Firmen, die dasselbe bieten - sie müssen importieren.

Abgesehen davon werden durch Zölle ja nur die Dinge verteuert, vor denen man die eigene Wirtschaft schützen möchte. Waren, an deren Einfuhr man ein Interesse hat, werden nicht mit hohen Abgaben belegt.

Die Ausnahme von diesem Prinzip bilden bei uns Verbrauchssteuern auf Kaffee, Tabak usw. Da sahnt der Staat kräftig mit ab. Da wir sowas aber im eigenen Land nicht gescheit anbauen können importieren wir es trotz der hohen Kosten. Das machen andere Länder mit gewünschten Waren auch…

Gruß,

MecFleih