Darum geht es mir nicht. Du hast gesagt, wesentliche
Vertragsbestandteile dürften nicht in AGB geregelt werden.
Dafür hätte ich gern einen Beleg (und nicht etwa ein
Beispiel).
Wesentlich von der Erwartung abweichende Vertragsbestandteile dürfen nicht in AGBs geregelt werden.