Preis in AGB ausreichend?

Darum geht es mir nicht. Du hast gesagt, wesentliche
Vertragsbestandteile dürften nicht in AGB geregelt werden.
Dafür hätte ich gern einen Beleg (und nicht etwa ein
Beispiel).

Wesentlich von der Erwartung abweichende Vertragsbestandteile dürfen nicht in AGBs geregelt werden.

Das ist doch was ganz, ganz anderes als das, was du zuerst behauptet hast und was auch Gegenstand der Ausgangsfrage war!

Levay

Das ist doch was ganz, ganz anderes als das, was du zuerst
behauptet hast und was auch Gegenstand der Ausgangsfrage war!

§ 133 BGB kennst du doch