Hallo Joker,
da da es erwähnst. gibt es für Deine Wertung eine einschlägige
Rechtsprechung? „quatsch“ reicht mir nicht*g*
Wenn sie Dir bekannt sind, hätte ich gerne die Fundstellen.
Es ist schrecklich, dass ich immer wie Jakob argumentiere. Da
wird mir bange…
Ich verstehe das Problem inzwischen überhaupt nicht mehr. Hier wird ewig darüber diskutiert als wessen Angebot oder Aufforderung die Reservierung anzusehen ist.
K geht in das Reisebüro und möchte die Reise auf Seite X im Katalog reservieren (Angebot). Daraufhin erhält er die Reservierungsbestätigung (Annahme). Fertig.
Der einzig streitige Punkt kann doch nur sein, was diese Reservierung bedeutet. Wozu tätigt man sie, wenn sie keine Rechtswirkung entfaltet? Es ist definitiv mehr als eine Auskunft. Und ohne vereinbarte Fristen o.ä. - was in der Praxis wirklich irrsinnig wäre - für beide bindend.
Rechtsprechung zu Reservierungen und einen Anspruch darauf zu vertrauen gibt es im Netz. (google)
Mag man dabei auch zu einem anderen Ergebnis kommen, steht eins fest: Durch die Reservierung ist der Preis von R über eine i.a.o. hinaus festgelegt worden. Und das war die Frage.
Du meinst der abgeschlossenen Reisevertrag? Ja, aber ich sehe
da keinen abgeschlossenen Reisevertrag.
Zumindest aber einen Vorvertrag. Und wenn keine Ausschlußkriterien bestehen, wirkt der praktisch wie der Reisevertrag.
Meiner Meinung müßten solche Reservierungen in Form von Optionsverträgen geschlossen werden.
Mit der Reservierung nimmt K an.
was nimmt er an? Hier macht R zu keinem Zeitpunkt ein Angebot.
Hast Du selber mehr oder weiniger auch so gesagt.
Sorry, der Reiseveranstalter (R ?) nimmt an. Ich hatte die Buchstaben nicht mehr so im Kopf… 
Na wenn man sie nicht so ansieht, und das tu ich immer noch
nicht, denn Deine Argumente haben mich nicht überzeugt, weil
zu dürftig, was dann?
Dann würde ich doch zum cic kommen. Denn mit Durchführung der Reservierung gibt es Vertragsverhandlungen und R wäre verpflichtet gewesen, über den Umstand des falschen Preises zu informieren.
Sind die Preisangaben bei Pauschalreiseprospekten bindend?
Nein, wie Levay ja ausgeführt hat. Absolut kein
Diskussionspunkt
das sehen ja manche anders, im Reiserecht wurde das sogar mal
so entschieden. Absolut ist nichts. Ich suche mal nach der
Fundstelle und sage bescheid.
Das würde mich tatsächlich wundern.
Überzeuge mich. Durch welche Auslegung der
Reservierungsvereinbarung kommst Du zu dem Schluss?
Die Reservierung kann doch nur einen Sinn haben: K sichert sich eine Option zum Abschluß des Reisevertrages. Eine Bindung von K ist dabei total untergeordnet. Wenn K also die Möglichkeit eingeräumt wird, für den von R bestätigten Preis eine Reise zu buchen, so muß er darauf vertrauen können.
bei der angesprochenen Reservierung einer Pauschalreise (!)
handelt es sich um eine sogenannte Option (Fachjargon). Und
mit dieser Bezeichnung klärt sich, denke ich, einiges auf:
Ja genau, so stelle ich mir das nämlich vor.
Ebenfalls gibt es eine
Optionsfrist die normalerweise nicht verlängerbar ist.
Soll es ja hier nicht geben, was mich schon die ganze Zeit wundert.
Hallo
bei der angesprochenen Reservierung einer Pauschalreise (!)
handelt es sich um eine sogenannte Option (Fachjargon). Und
mit dieser Bezeichnung klärt sich, denke ich, einiges auf:
Ja genau, so stelle ich mir das nämlich vor.
Ja?
Ebenfalls gibt es eine
Optionsfrist die normalerweise nicht verlängerbar ist.
Soll es ja hier nicht geben, was mich schon die ganze Zeit
wundert.
weil es hier um einen fiktiven fall geht, der nicht lebensnah sein soll, wie Levay mir mal erklärt hat.
Und die Option ist eine OPTION auf eine Buchung. Wenn keine Frist darauf ist, und ich die neu gewonnenen Erkenntnisse durch Rolfs posting anwende
„ein, zeitlich befristetes, Angebot des Reiseveranstalters an den Kunden mit der Verpflichtung, sich innerhalb der Optionsfrist an dieses Angebot zu halten.“
und meine rudimentären Kenntnisse von BGB-AT noch dazu, dann gilt das Angebot des R nur solange K im reisebüro ist, §147 BGB.Da haben wir sie ja, Angebotsabgabe unter Anwesenden.
Und zur Reservierung bei google: ich habe schon davor durchgeforscht, aber da werden nur die fälle aufgeführt, in denen die Reisebüros das klar regeln.
Hier stelle ich ein Reisebüro hin, das nichts regelt, weil es meint die Gesetzte seien klar und eine regelung sei nicht von nöten.
Gruß
Barbara
Hallo
bei der angesprochenen Reservierung einer Pauschalreise (!)
handelt es sich um eine sogenannte Option (Fachjargon). Und
mit dieser Bezeichnung klärt sich, denke ich, einiges auf:
Ja genau, so stelle ich mir das nämlich vor.
Ja?
Ja, so denke ich, daß es in der Praxis Sinn macht.
und meine rudimentären Kenntnisse von BGB-AT noch dazu, dann
gilt das Angebot des R nur solange K im reisebüro ist, §147
BGB.Da haben wir sie ja, Angebotsabgabe unter Anwesenden.
Ja, klar. In Deinem Fall paßt die Option nicht. Das ist richtig. Liegt keine Frist vor, halte ich das für richtig, was ich unten gepostet habe.
Und zur Reservierung bei google: ich habe schon davor
durchgeforscht, aber da werden nur die fälle aufgeführt, in
denen die Reisebüros das klar regeln.
Hier stelle ich ein Reisebüro hin, das nichts regelt, weil es
meint die Gesetzte seien klar und eine regelung sei nicht von
nöten.
Ich habe gestern sehr schnell einige Entscheidungen gefunden, die sich mit Reservierungen auseinandersetzen. Eine genau passende allerdings auch nicht.
Mehr als das, was ich breit unten geschrieben habe, kann ich aber auch nicht sagen.
Dann würde ich doch zum cic kommen. Denn mit Durchführung der
Reservierung gibt es Vertragsverhandlungen und R wäre
verpflichtet gewesen, über den Umstand des falschen Preises zu
informieren.
wenn er davon gewußt hat, ja. Kannst Du ihm das nachweisen?
und er bricht die Verhandlungen ab, nachdem er vom falschen Preis Kenntnis erlangt hat. Und das ist ein trifftiger Grund für einen Abbruch, der c.i.c. ausschließt.
Das vertrauen setzten führt nicht immer zu einer cic Haftung.
Gruß
Barbara
Es ist schrecklich, dass ich immer wie Jakob argumentiere. Da
wird mir bange…
Aber nicht doch! Du bist trotzdem ohne Zweifel ein ganz anderer Typ Mensch. 
Levay
wenn er davon gewußt hat, ja. Kannst Du ihm das nachweisen?
Na, auf jeden Fall hätte er es wissen müssen (Computer…).
und er bricht die Verhandlungen ab, nachdem er vom falschen
Preis Kenntnis erlangt hat. Und das ist ein trifftiger Grund
für einen Abbruch, der c.i.c. ausschließt.
Isoliert betrachtet ja.
Das vertrauen setzten führt nicht immer zu einer cic Haftung.
Es ist aber gegenüber einem Reiseunternehmer berechtigt.
Wie dem auch sei. Insgesamt halte ich den Preis für bindend. Absolut felsenfest muß das natürlich nicht sein.
Komisch, sonst hängen hier immer tierische Klugscheißer rum. Aber bei so einer interessanten Sache kommt nichts…
Rechtsprechung zu Reservierungen und einen Anspruch darauf zu
vertrauen gibt es im Netz. (google)
Ich halte das Gegenteil für vertretbar. Es kann auch eine Art „Absichtserklärung“ sein, wobei ich i.E. deiner Meinung bin.
Mag man dabei auch zu einem anderen Ergebnis kommen, steht
eins fest: Durch die Reservierung ist der Preis von R über
eine i.a.o. hinaus festgelegt worden.
Exakt so sehe ich es auch.
Levay
Hallo Levay und an alle die die Preisbindungsdiskussion
mitbekommen haben
Auch Hallo,
ich will und kann mich da nicht einmischen. Für Eure Fragestellungen muss man sicher juristisch vorgebildet sein.
Aber mich würde doch mal interessieren, weshalb in Eurer Diskussion die
Verordnung über die Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht
(Auszug, früher: Informationsverordnung für Reiseveranstalter)
(Fassung vom 28.3.2002, BGBl. 2002 I, S. 1147)
überhaupt keine Rolle spielt. (Prospektangaben bindend, wenn nicht…)
http://www.dgfr.de/BGB-InfV.html
Gruß
Peter
Wie dem auch sei. Insgesamt halte ich den Preis für bindend.
Absolut felsenfest muß das natürlich nicht sein.
Komisch, sonst hängen hier immer tierische Klugscheißer rum.
Aber bei so einer interessanten Sache kommt nichts…
Hallo Joker
stimme Dir da voll zu . Peter K. hat sich ja dazu gemeldet und untermauert mit einer Verordnung deine Meinung.
Die Verordnung kannte ich nicht. Schön, das da was gekommen ist.
Und daraus ergibt sich die Bindung schon aus dem Prospekt.
Aber würde mich interessieren, näheres über diese Verordnung zu erfahren und auch die reservierungsproblematik ist da irgedwie wieder nicht vom Tisch, wenn sich der jetzt schlaue R(Abwandlung des Falles) eine Preisänderung vorbehalten hat.
Eine Lösung würde mich schon interessieren, die ich dann verteten kann, egal in welche Richtung.
Gruß
Barbara
Hallo Peter,
weil diese mir entgangen ist.*seufz*
ich prüfe das mal.
Barbara
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Aber mich würde doch mal interessieren, weshalb in Eurer
Diskussion die
Verordnung über die Informationspflichten nach Bürgerlichem
Recht
(Auszug, früher: Informationsverordnung für Reiseveranstalter)
(Fassung vom 28.3.2002, BGBl. 2002 I, S. 1147)
überhaupt keine Rolle spielt. (Prospektangaben bindend, wenn
nicht…)
M.E. hebelt die einen Irrtum nicht aus.