Deine neue Antwort
Eben hast du eine neue Antwort gepostet, ich habe sie auch per Mail bekommen, aber nun ist sie wieder weg. Darum füge ich sie hier ein und beantworte sie auch hier:
— schnipp —
> Liest man Deinen damaligen Ausgangsbeitrag, kann man eigentlich nicht übersehen, dass Du auf eine konkrete Anfrage der Fragestellerin (Zitat aus der Anfrage):
Im ersten Moment habe ich gedacht, dass du das Zitat böswillig aus dem Zusammenhang gerissen hast. Der Thread weiter unten ist aber nicht mehr vollständig einsehbar, und so kannst du nicht wissen, dass sich diese konkrete Antwort gar nicht auf das ursprüngliche Posting bezog, sondern auf ein von mir gewähltes Beispiel, auf das diese konkrete Aussage 100%-ig passt.
Nachdem es nun also keine Böswilligkeit ist, weil du es nicht wissen konntest, würde ich es eine erhebliche methodische Schwäche nennen, und die Lücken in deinem Wissen hast du durch schlichte Mutmaßungen gefüllt…
Noch einmal, um das klar zu stellen, auf das hier:
Könnte sich der Verkäufer theoretisch auf einen Preisirrtum berufen
und vom Kunden den vollen Preis von 99,- Euro verlangen?
Ich fände das mit dem Irrtum unglaubwürdig, […]
Wie schaut’s also aus mit dem Preisirrtum im Katalog?
habe ich NICHT das hier geantwortet:
Da der Verkäufer sich geirrt hat, kann er seine Erklärung anfechten, :der Vertrag wird dann nichtig. Das führt aber erstens u.U. zu
Schadenersatzansprüchen. Und zweitens: Findet keine Anfechtung statt,
bleibt es eben beim Vertrag. Der Verkäufer kann nicht einfach sagen,
er wolle jetzt aber mehr Geld haben!
>Dass Du zugleich den allgemeinen rechtlichen Hintergrund erläutert hast, der Dich zu dieser Erkenntnis geführt hat, ist löblich, ändert aber nichts daran, dass Du zum Ausgangssachverhalt Stellung genommen hast.
Falsch!
>Im übrigen - selbst wenn Du rein gar nichts zum Ausgangssachverhalt gesagt hättest, bliebe der Kernvorwurf
bestehen: nämlich ein einheitliches Ergebnis auf unterschiedlichen Sachverhalten diskutieren zu wollen. Wer dies tut, ohne dies zu bemerken, macht einen schweren methodischen Fehler.
Wieder falsch. Denn ich habe ein eigenes Beispiel gewählt, eine eigene Erklärung abgegeben, und diese wurde von meinem Diskussionspartner bestritten. Wenn er im Kopf einen anderen Sachverhalt gehabt haben sollte, wäre mir das nicht zuzurechnen, wenn er meine Ausführungen als falsch darstellt, antworte ich natürlich auch mit Bezug auf meine eigenen Ausführungen.
Levay