Prüfungsamt rechnet Prüfung an, die ich gar nicht möchte

Servus,

dann ist das ganz bestimmt eine Fälschung. Du solltest Dir unbedingt die richtige besorgen, sonst kommst Du nicht weiter.

Hier - schau mal - ich hab Dir hier ein Beispiel für eine Prüfungsordnung. Da kannst Du sehen, was da normalerweise alles drinne steht:

Da müßte man dann in Deiner Situation schlicht den § 7 vollständig lesen und verstehen und, falls dann noch notwendig, den § 22 ebenfalls.

Schöne Grüße

MM

In meiner Prüfungsordnung steht schon mehr, aber eben nichts relevantes. Die ist auch nur einen Bruchteil so lang wie die aus deinem pdf.
Höchstens noch: „Dem Antrag sind alle erforderlichen Informationen über die anzuerkennenden Leistungen beizufügen.“

Es lässt sich doch sicher auch ohne Prüfungsordnung sagen, wie damit zu Verfahren ist, wenn die Anrechnung der neuen Prüfung nicht auf den Antrag gekritzelt wurde.

Auf dem Antragsformular ist jede Prüfung aus dem Studiengang aufgelistet. Ich hatte also alle Felder leer gelassen bis auf eines das ich haben wollte und das angerechnete war leer. Sicherlich wäre es von den Inhalten her übereinstimmend mit den Prüfungen die ich teilweise für „Informationsmanagement“ aufgelistet hatte und da nicht so gut reingepasst hatten.

Aber das muss man doch nicht einfach so akzeptieren oder kann das Prüfungsamt einfach so von Amts wegen anrechnen, sobald eine Übereinstimmung aus dem aufgelisteten erkannt wird und als Student lässt sich nichts mehr machen?

Welche Möglichkeiten gäbe es aus rechtlicher Sicht?

Ich denke das ist wichtiger zu wissen als eine einfach gestrickte Prüfungsordnung.

Das kann Dir hier keiner sagen, weil Du sowohl den Sachverhalt als auch die Rechtsgrundlagen geheim hältst. Schade.

Genau, du kannst wahrscheinlich auch ganz ohne Anerkennung irgendwelcher Leistungen an der neuen Uni studieren.

Die wird dir gerne ein Rechtsanwalt im Rahmen einer kostenpflichtigen Rechtsberatung erklären. Dem kannst du dann auch die streng geheime Uni verraten und die streng geheime Prüfungsordnung zeigen, er hat nämlich Schweigepflicht!

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Wie stehst Du zu der Idee, Dir in der noch laufenden Frist „beim Prüfungsamt“ einen Termin geben zu lassen und Deine Fragen dort zu stellen? Ich kann mir vorstellen, dass Du dort Antworten bekommst.

Ich muss jetzt glaube ich doch mal die Prüfungsordnung hier einstellen:

Es steht hier noch soetwas wie eine Art Notenausgleich:

Blockquote von den vier Pflichtmodulen der Wirtschaftsinforma-
tik mindestens drei mit „ausreichend“ (4,0) oder
besser bewertet worden sind, das vierte mit mindes-
tens 25 Prozentpunkten be
wertet worden ist und die
Summe der Prozentpunkte mindestens 200 beträgt

Blockquote Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleis-
tungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen
Studiengängen erbracht worden sind, erfolgt ohne
Übernahme der Noten.

Ich könnte, im Gegensatz zu Studenten die im 1. Fachsemester auf der Uni anfangen und sich nichts anrechnen lassen, mit dem „Einführung in die Wirtschaftsinformatik“ keinen Ausgleich mehr für eine andere Prüfung mehr machen, weil die angerechneten Leistungen immer ohne Note angerechnet werden. Wenn ich „Einführung in die Wirtschaftsinformatik“ dort neu belegen würde könnte das gehen, wenn ich bei einer „fortgeschrittenen-“ Prüfung schlechter als 4.0 abschneiden sollte. Für diesen Notenausgleich nimmt ist eine Prüfung geeignet, in der man besser abgeschnitten hatte. Das geht wohl am besten mit der leichtesten „Einführung in die Wirtschaftsinformatik“. Das könnte ich durch die Anrechnung nicht mehr machen. Was nicht zu meinen Gunsten wäre. Ich wäre durch die Anrechnung ja dann schlechter gestellt als Studenten, die diese Prüfung neu belegen.

Wäre das aus rechtlicher Sicht ein guter Grund gegen die Anrechnung, zusammen damit, dass ich die Prüfung nicht beantragt hatte, angerechnet zu bekommen?

Vielleicht überlegt es sich @Wiz noch einmal anders, jetzt, wo du Informationen gibst.