Der Haken ist, dass der Pseudopartner zu 100 Prozent haftet, sobald du den Verpflichtungen aus deinem Vertrag nicht nachkommst. Und so jemanden musst du erst finden.
Das Ammenmärchen mit „Pseudopartner“ kannst du dir dabei sparen. Dem Vermieter ist das nämlich egal, wer das ist - hauptsache, er hat genug Geld, um die Miete auch alleine bezahlen zu können.
Gruß,
Max
Wieso? Endet ein Mietvertrag nicht mit dem Tod des Mieters?
Da zuerst die Sonderrechtsnachvolger die Möglichkeit haben in den Vertrag einzutreten und dann erst die Erben, bei mehreren Erben ist das Eintrittsrecht gleichrangig, dann gibt es da noch das Sonderkündigungsrecht
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html
Stimmt, da hast Du recht, das hatte ich nicht berücksichtigt. Vor den Erben hat der Lebenspartner das Recht, in den Mietvertrag einzutreten. Allerdings gibt es auch da unter bestimmten Umständen ein Kündigungsrecht des Vemieters.