Radfahrer vor dem Grundstück auf dem Gehweg gestürzt , Schuldfrage

Die Frage war doch, ob er benutzungspflichtig ist.

Wenn er auf der anderen Seite des Grundstücks verläuft, dann würde das nicht das Radfahren auf dieser Straße verbieten.

Kenne ich, ist hier auf dem Mars nicht anders. Nein, die sind dann dermaßen baulich getrennt (zB hier vor Ort durch eine Bahntrasse) dass sie nicht benutzungspflichtig sind.

Und damit ist er nicht benutzungspflichtig. Nebenbei scheint es sich eher um einen Rad-Guck-Weg zu handeln, wenn man gerade sportlich unterwegs ist wäre dieser dann die falsche Wahl.

Übrigens:

Ich nicht. Der Wechsel auf die Fahrbahn ist nicht ganz ohne, dazu kommt meine im Laufe einiger Fahrradkilometer gesammelte Erfahrung, dass ich mich lieber breit mache als übersehen zu werden und das dort echt häufig viel Müll liegt.

Anyway. Ich sehe viel zu viele Radler auf dem Handy daddeln und könnte jedesmal Schreikrämpfe ob der Dummheit bekommen. Auf dem Rad sind Haut und Knochen meine Knautschzone (aber das wird jetzt endgültig off topic)

Das mit dem Vielen Müll , ist allerdings wahrhaft ein Problem
Im Vordergrund wo die Mülltonnen stehen ist eine Bushaltestelle für den Schulbus und den Kindergartenbus , also 5 Abfahrten am Tag , ( ÖPNV gibt es hier nicht )
und obwohl die Mülltonnen da stehen zupfe ich jedes Wochenende einen Wassereimer voll Müll aus dem Vorgarten bzw aus der Hecke

Den bereich wo ich gemäht habe , lagen auch ettliche Getränkedosen , Getränkeflaschen und anderer Unrat , auch ungefähr 1 Eimer voll Müll , der wohl beim Vorbeifahren aus dem Auto Fenster gefallen ist

Ps der Radweg ist öffentlich und ungefähr so breit das bei bedarf 2 Traktoren aneinander vorbei können , da gibt es für die Anfahrt zu den Wiesen und Feldern für die Anlieger eine Sondergenehmigung

Du meinst jetzt aber den Radweg

oder?

Denn wie schon erwähnt wurde, ist dieser komische Streifen auf dem Foto ja auch kein Gehweg/Bürgersteig.

Ja und? Trotzdem würde ich nicht auf die Idee kommen, auf einem solchen Weg, auf dem man auch durchaus mit Fußgängern, Kindern, Hunden, Spazier-Radlern rechnen muss, im sportlichen Tempo (so 35er Schnitt) zu fahren. Dafür ist die Fahrbahn deutlich besser geeignet - und legal nutzbar.

Das mag manch einem Autofahrer nicht passen, aber Recht ist Recht. Nochmal: eine grundsätzliche Benutzungspflicht für Radwege gibt es nicht, erst recht nicht, wenn diese so wie von dir beschrieben baulich von der Fahrbahn getrennt sind.

Und was den Unrat am Fahrbahnrand angeht: das ist einer der Gründe nicht äußerst rechts zu fahren, sondern den mir legal zustehenden Seitenabstand nach rechts auszunutzen. Kannst dir sicherlich vorstellen, wie toll es ist, wenn eine Glasscherbe bei einem 35er Tempo den mit 7,5 Bar aufgepumpten 25 mm Reifen perforiert.

(Ach ja, bin mit dem Rad, Auto, Motorrad und zu Fuß unterwegs, defensiv und vorausschauend)

Selbst Schuld. Nimm die bei Motorradfahrern üblichen Lederkombis mit fetten Protektoren.

Denk aber daran, dass die dazu gehörigen Stiefel dann dringend einen Ablauf für Schweiß benötigen.

Nur zur Info , wenn Sie Schon die STVO zitieren .

Rennräder sind Sportgeräte die weder Beleuchtung , Reflektoren noch Warneinrichtung besitzen ( klingel ) und somit keine Strassenzulassung haben

Also haben Rennräder auf der Strasse , wenn es den kein angemeldetes Radrennen ist , auf öffentlichen Strassen laut STVO gar nichts verloren

Wenn man schon die StVO wiedergibt, dann bitte auch richtig, das wäre dann nämlich die StVZO. Seit wasweissichwievielen Jahren sind Akkuleuchten ok, 1996, als ich den Führerschein gemacht habe, galt das schon für Rennräder unter 11 kg (ein Witz, jedes Rennrad wog schon damals unter 11 kg). Inzwischen (seit 2017) braucht bei Tag, Sonnenschein und nicht dem Hauch einer sichtbaren Wolke die Beleuchtung noch nicht einmal mitgeführt werden. Glaubst du nicht, lies nach:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
Ich habe die Frontlampe immer in der Trikottasche, die Rückleuchte bleibt dran.

Auch Speichenreflektoren sind obsolet, wenn man entsprechen Reifen nutzt. Auch Rennradreifen gibt es seit Jahren mit entsprechendem Reflexstreifen.

Und nur weil die Klingel nicht direkt auffällt, heißt das nicht, das nie jemand eine am Rad hat:

Ich als Radfahrer hänge an meiner Haut, die begleitet mich schon seit Jahren.

Nochmal, das stimmt nicht: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

Ich schrieb ja auch sportliches Tempo, nicht Renntempo. Ich würde nie auf die Idee kommen, mit 20 km/h (was nicht wirklich schnell ist) oder schneller auf einem Weg zu fahren, den auch Fußgänger, Kinder, Inline-Skater etc nutzen -> Paragraph 1 StVO…

Ich finde es übrigens immer wieder erschreckend, wie wenig die aktuellen Regeln allgemein präsent sind. Die letzte Novelle der StVO (Seitenabstand beim Überholen von Fahrrädern zB) ging ja breit durch die Presse, da kann man dann auch mal nachschauen, was sich sonst so ändert (oder liegt das nur an meiner Neugier?)

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Da ich neben einem Auto, einigen Fahrrädern auch ein Motorrad mein eigen nennen habe ich die! Auch wenn Sidi sowohl Motorradstiefel (Enduro) wie auch Fahrradschuhe herstellt, die haben noch keine Moppedstiefel mit Cleats im Programm :wink:

Fehler von mir, dieser Scherz sollte ausschließlich in der PN an dich vorkommen.

Passt schon!

Motorradstiefel sind aber nun mal wasserdicht. Eindrucksvoll bei meiner letzten Fahrt samt Platzregen bewiesen! Das Wasser das oben reinlief kam unten nicht mehr raus!

Ich weiß, gehört nicht zum Thema, muss aber gesagt werden!

Hey,

informiere auf jeden Fall deine Privathaftpflicht und schau wie es weiter seinen Lauf nimmt.