Hallo,
Das Geschreibsel von „Verbänden“ mancher Kommentatoren ist
überwiegender Quatsch. Verbände gehören zu den
BOS-Organisationen (Feuerwehr/THW/Hilfsdienste) und die
alleine haben Sonder- und Wegerechte.
wenn Du Dir da so sicher bist, würdest Du mir dann erklären, wie Du zu dieser Interpretation der gesetzlichen Regeln kommst? Der Einfachheit halber hier ein Auszug aus § 27 StVO:
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen
In meinem jugendlichen Leichtsinn würde ich Satz 2 (Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden) so interpretieren, daß 16 Radfahrer einen geschlossenen Verband bilden dürfen, aber vielleicht interpretiere ich in die Formulierung auch einfach nur zu viel herein.
Für Aufklärung dankt schon jetzt
C.