Hallo!
stimmt folgendes:
Radfahrer (20 - 30 Stück) fahren im Pulk, bei „Grün“ über eine
Ampelkreuzung. Währenddessen schaltet die Ampel auf „Rot“ um.
Der Pulk darf die Kreuzung komplett passieren, da dieser
„Pulk“, in diesem Fall als Einheit gilt!
Ja, § 27 StVO.
???
!!!
Falls ja, warum?
Aus Gründen der Verkehrssicherheit.
Und was wäre, wenn dann ein Auto (->
Querverkehr, hat „Grün“) eine Schneise in dieses Radfahrerpulk
(-> hat mittlerw. eigentl. „Rot“) mäht? In diesem Fall hatte
dieser Autofahrer ja nun Vorfahrt!
Bei einem Autofahrer, der diese „Argumantation“ anbrächte, bliebe zu hoffen, dass er sich noch in der Probezeit befände, da hier eine Nachschulung dringend erforderlich wäre.
Wenn die Kreuzung nicht frei ist, kann es so grün grünen, wie es will. Dann hat man zu warten.