hallo, x hat eine frage, denn x ist verzweifelt.
darf man in baden württemberg in casinos, in denen getränke ausgeschenkt werden (kostenlos oder gegen geld) rauchen?
x hat das was er im www fand bisher so verstanden, dass es von ordnungamt zu ordnungsamt der jeweiligen stadt verschieden ausgelegt werden kann, bis eine endgültige regelung stattfindet. wenn ja, was kann einem dann blühen, wenn man gegen die „vorübergehende“ meinung eines ordnungsamtes verstößt?
mfg und danke