Ich sehe 132StGB Amtsamaßung JM
Wie kommst Du darauf? Wenn ein Bürger einen anderen von einem
öffentl. Platz zu vertreiben sucht ist das Amtsanmaßung?
Na klar.
In welchem Studium wird diese Rechtsauffassung gelehrt?
Wobei 240 gering wackelt empfindliches Übel androhen oder
Gewalt ???
Was meinst Du damit?
ev. Beleidigung 185StGB ist die Vorgehensweise
beleidigung ist nicht nur wort sondern auch Geste oder
„Behandlung“
Beleidigung KANN auch Geste oder Behandlung sein…
hier hinuterdrängeln. JM
Die Beleidigung ist ein rechtswidriger Angriff auf die dem Menschen als Träger geistiger und sittlicher Werte zukommende innere Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Miß-achtung oder Nichtachtung.
Ein herunterdrängeln ist mit Sicherheit kein solcher Angriff. Nach Deiner privatinterpretation wäre jede Körperverletzung und Nötigung gleichzeitig eine Beleidigung.
Hausrecht gibt es nur bei eingefriedeten Grundstücken aber auf
öffentlichen wegen und plätzen nie weil Geehmigungen nur das
Abhalten dieser Verantaltung erlauben nicht aber Mietverträge
sind.
Das dürfte für alle solche Veraltungen gelten.
Greift nict ich habe jedenfalls nichts von Übrefüllung
gelesen.
also irrelevant.
Genau lesen.
Überfüllung ist beispielhaft aufgeführt (insbesondere):
Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht,…
Der Veranstalter kann „aus sachlich gerechtfertigten Gründen“…einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen.
M.
Da war ein Pole, der bot so Sachen aus WKII an, so
Ritterkreuze und sowas.
Ist nur verboten, wenn Hankenkreuze drauf sind…
achja, natürlich auch SS - Runen etc., alles was unter 86a StGB fällt.
M.
Ich sehe 132StGB Amtsamaßung JM
Wie kommst Du darauf? Wenn ein Bürger einen anderen von einem
öffentl. Platz zu vertreiben sucht ist das Amtsanmaßung?
Na klar.
In welchem Studium wird diese Rechtsauffassung gelehrt?
Wobei 240 gering wackelt empfindliches Übel androhen oder
Gewalt ???
Was meinst Du damit?
ev. Beleidigung 185StGB ist die Vorgehensweise
beleidigung ist nicht nur wort sondern auch Geste oder
„Behandlung“
Beleidigung KANN auch Geste oder Behandlung sein…
hier hinuterdrängeln. JM
Die Beleidigung ist ein rechtswidriger Angriff auf die dem
Menschen als Träger geistiger und sittlicher Werte zukommende
innere Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der
Miß-achtung oder Nichtachtung.
Ein herunterdrängeln ist mit Sicherheit kein solcher Angriff.
Nach Deiner privatinterpretation wäre jede Körperverletzung
und Nötigung gleichzeitig eine Beleidigung.
Beleidigung durch Geste d. Berührung oder duch Behandlung.
Nachäffen, Duzen, oder wie hier maßregeln, Bloßstellen.
Anspucken kann Beleidigung sein oder auch Körperverletzung.
Die Grenzen sind fließend.
Also lieber Mike Du hast das Thema verfehlt
Johannes
Hausrecht gibt es nur bei eingefriedeten Grundstücken aber auf
öffentlichen wegen und plätzen nie weil Geehmigungen nur das
Abhalten dieser Verantaltung erlauben nicht aber Mietverträge
sind.
Das dürfte für alle solche Veraltungen gelten.
Greift nict ich habe jedenfalls nichts von Übrefüllung
gelesen.
also irrelevant.
Genau lesen.
Überfüllung ist beispielhaft aufgeführt (insbesondere):
Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen,
insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht
ausreicht,…
Gemeint ist das Posting da ist von Überfüllung keine Rede
UNPASSED
Der Veranstalter kann „aus sachlich gerechtfertigten
Gründen“…einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von
der Teilnahme ausschließen.
M.