Reaktion auf unberechtigtes Knöllchen?

Genau owT

Mooooment
Hallo,

ich komme mal eben auf das Ursprungsposting zurück.
Darin wird gefragt, ob man überhaupt reagieren muß.
Und das muß man, aufgrund der Mitwirkungspflicht die man hat.
Ich habe ja nirgens erwähnt, das man sich selber belasten soll.
Der Bogen ist auszufüllen und zurückzuschicken.
Name, Adresse blablabla wie gesagt. Und dann füllt man das Feld aus, ob man zugibt oder nicht.
Was anderes habe ich nicht gesagt.

Gruß
roland

Genau was? o.w.T