Hallo Maja,
mal wieder einen Stern von mir! (bin ab und zu auf Sternchenvergabetrip und deine Beiträge fallen mir immer wieder auf)
Er kann diese Wartungskosten auch als
Betriebskosten auf den Mieter umlegen.
auch wenn dies nicht explizit im Mietvertrag vereinbart ist?
(Was bei einer neuen Verordnung/Pflicht ja eher unwahrscheinlich, weil nicht voraussehbar wäre.)
Bei Gasetagenheizungen (Thermen) müssen die Wartungskosten (jährl. Reinigung) mW vereinbart sein, was auch dieser Beitrag aus dem Archiv bestätigt /t/wartungskosten/2466924
TM