sofern ein kompletter Rechner gekauft wurde
Nee, ich habe nur den Monitor dort gekauft.
Also ich habe mal die Unterlagen rausgekramt…der Kauf wurde
am
15.07.04
abgeschlossen…und zur Reparatur wurde der Monitor am
11.02.06
gebracht.Demnach sind die 2 Jahre doch nicht vorüber und ich hätte noch
Garantie Ansprüche.
Nicht nur das, sondern - viel wichtiger - Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmangelhaftung (s. verlinkten FAQ-Eintrag).
Demnach kann ich eine Nachfrist setzten und um Nacherfüllung
„bitten“ aber was ist, wenn die FIRMA dort nicht drauf
reagiert. Dann kann ich doch quasi nur noch mit nem Anwalt
„drohen“
Genau, aber das ist eigentlich immer so. Wenn das gewöhnliche Geltendmachen von Ansprüchen nichts nützt, hilft immer nur der „offizielle“ Weg. Das ist das Wesen des Rechtsstaates: Ein Anspruch, der nicht freiwillig erfüllt wird, kann nur per Gerichtsbeschluß durchgesetzt werden. Alles andere wäre Selbstjustiz.
Gruß,
Christian