Rechtsanwaltkosten ohne Inanspruchnahme

Huhu!

Auch wenn Dein Beitrag eindeutig nur auf Provokation aus ist, will ich an dieser Stelle noch einmal etwas erwidern und Deine übrigen Stänkereien unkommentiert lassen, in der Hoffnung, dass intelligente Zeitgenossen den Unterschied zwischen Waren und Dienstleistungen erkennen mögen. So schwer ist das eigentlich gar nicht.

Überall kann man vorab anfragen, sich evtl. sogar ein Angebot
erstellen lassen, etc.

Vorab, ja, vorab! Wenn nun aber die Antwort auf die Frage das ist, womit man handelt, was dann? Fährst Du Deinen Porsche ein paar Jahre lang zur Probe und gibst ihn dem Händler zurück?

Was glaubst Du, wieviele
kostenintensive Arbeitsproben ein Fotograf abgeben muß, bevor
er einen Auftrag bekommt.

Ich werde zur nächsten Familienfeier mal fünf Fotografen bestellen und danach in aller Ruhe die besten Bilder auswählen. Da heutzutage alles digital geschieht, ist ja noch nicht mal Materialaufwand vonnöten. Die vier „Verlierer“ sollen also bitte nicht jammern, sondern sich lieber freuen, einen schönen Abend miterlebt zu haben.

Mit Deiner Argumentation müßte man
am Eingang eines Kaufhauses Eintritt bezahlen.

Mit Deiner, öh, naja, „Argumentation“ muss man das auch, allerdings am Ausgang - 50 Euro Fangprämie.

Hier spricht
keiner von „seinen Diensten“

Im Kaufhaus? Na warum wohl? Ist ein Liter Milch ein Dienst?

sondern von ner schlichten Mail,
die man auch anders beantworten kann, als sie als Auftrag zu
bewerten, der sofort Kosten entstehen läßt.

Das stimmt, das kann man - siehe oben. Man schreibt, was es kostet, zu antworten.

Die anderen
Beispiele zeigen ja, daß nicht jeder anscheinend so
profitorientiert ist.

Anwälte, die nicht profitorientiert sind, sind entweder reich oder doof. Ich habe mich auch schon oft in Gespräche reinziehen lassen, weil mir die Anrufer das Blaue vom Himmel runtergelogen haben, wie lukrativ sie doch als Stammkunden seien. Danach wartet man dann erst mal ein paar Wochen, schreibt dann enttäuscht eine Rechnung, immer noch zweifelnd, ob man damit einen Top-Mandanten verliert oder nicht. Es folgen in der Regel Mahnung, Mahnbescheid, Widerspruch, streitiges Verfahren, Urteil. Bis der Anwalt seine 50 Euro kriegt hat er dann 150 ausgegeben. Deswegen scheuen einige Kollegen die Konfrontation mit den Info-Schnorrern. Ich mittlerweile nicht mehr - so eine gute Prozessquote in eigener Sache ist gut fürs Ego.

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Du hast doch die Dienstleistung sofort in Anspruch genommen; wenn ich dich jetzt so „reden höre“, klingt es so, als ob du dich erst über die Kosten informieren wolltest. So ist es aber nicht - du selbst schreibst, dass du den Anwalt sogleich mit einer Fragr konfrontiert hast.

Levay

Also um nochmal auf den Ursprung zurück zu kommen: Ich wollt keine Beratung, ich wollt nur wissen ob es in diesem einem bestimmten Fall möglich ist Anzeige zu erstatten oder ähnliches zu unternehmen!!! NUR ob es möglich ist und falls es möglich ist hätte ich seine Dienste eventuell in Anspruch genommen. Deswegen nochmal: Ich wollte keine Beratung, sondern nur wissen ob es überhaupt möglich ist.

Aber ich würd sagen wir lassen das hier. Hier wird eh jeder auf seiner Meinung verharren bleiben… Aber war ja mal interessant wie jeder einzelne sowas anders sieht…

Hallo,
lies einfach mal aufmerksamer, bevor du belehrst…
Die Leistung von Porsche, die sie NICHT berechnen besteht in der technischen Abwägung und in der Auskunft darüber. Ein Anwalt würde das berechnen, andere Dienstleister wohl eher nicht.

Grüße Rankin

Frage
Kannst du eigentlich, wenn du dein Honorar einklagst, hierfür noch eine eigene Verfahrensgebühr berechnen (sowie ggf. eine Geschäftsgebühr), so dass es sich sogar lohnt, wenn der Mandant nicht zahlt…? Weil du dich quasi „selbst beauftragt“ hast?

Ich tippe auf Nein, aber ich wüsste es gern genauer… Denn es kommt mir vor, als hätte ich dergleichen mal gehört. Wie es rechtlich konstruierbar wäre, wüsste ich sber spontan nicht.

Levay

Antwort
Na selbstverständlich kann ich das! Wenn nicht, würde ich die Sachen ein Büro weiter geben. Das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen, hat ein Gläubiger unabhängig von seiner Ausbildung. Wenn Du einem Glaser das Schaufenster einwirfst, zahlst Du ihm nur den Einkaufspreis der Scheibe, weil er sowieso den ganzen Tag Scheiben einsetzt?

So selbstverständlich war das für mich eben nicht. Nehmen wir mal die Geschäftsgebühr: Ein „normaler“ Mandant kann sie als Schaden ersetzt verlangen (z.B. nach § 7 StVG oder § 280 Abs. 2 BGB), weil er seinen Anwalt bezahlen muss. Der Anwalt, der in eigener Sache tätig wird, muss aber niemandem dafür eine Geschäftsgebühr bezahlen.

Ich finde das Ergebnis ja nicht unbillig, ich frage mich nur, wie genau es dogmatisch begründet wird.

Levay