Lieber EXC wenn man kein Hintergrundwissen besitzt sollte man
hier NICHT posten.
Das ist schon richtig, aber warum machst Du es dann ständig?
Verwirrt,
Christian
Lieber EXC wenn man kein Hintergrundwissen besitzt sollte man
hier NICHT posten.
Das ist schon richtig, aber warum machst Du es dann ständig?
Verwirrt,
Christian
Es fetzt sich doch niemand 
Levay
Lieber EXC wenn man kein Hintergrundwissen besitzt sollte man
hier NICHT posten.Das ist schon richtig, aber warum machst Du es dann ständig?
*g*
Levay
Es fetzt sich doch niemand
Levay
Das war vorbeugend gemeint.
Wenn man diesden Aufsatz liest,stellt sich die Frage: könnte es evtl. problematisch sein, dass hier auch Anwält/e/innen antworten und dieser Beruf in der ViKa ersichtlich ist?
Eigentlich müsste doch beim „Betreten“ dieses Brettes ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch Anwälte aufgrund mangelnder Kenntnisse des GANZEN Sachverhaltes unzutreffende Aussagen machen können.
Gruß
Peter
„Wenn du sagst ‚Du bist ein Idiot‘, dann ist das eine
strafbare Beleidigung, aber wenn du sagst ‚Ich finde, du bist
ein Idiot‘, ist das keine Beleidigung“Das ist so nicht richtig. !
NATÜRLICH nicht, darum bringe ich es ja als Beispiel!
Richtig ist vielmehr, ob der andere beleidigt sein durfte, auf
Grund deiner Äußerung.
Dabei spielt ein Täterwille „ich will Ihn jetzt beleidigen“
keine Rolle.
Reden kann man nur absichtlich und wenn die Rede beleidigend ist beginnt das hängen am Fliegenfänger sobald der, der gemeint war dies als beleidigend emfindet.
Sonst könnte man den §185 gleich streichen, weil jeder Tätet sagen würde/könnte, das habe ich nicht so gemeint.
Selbst wenn die Beleidigung für einen anderen bestimmt war z.B. Vogel zeigen - einem entfernt stehenden Freund gegenüber. Umstehende meinen Dr Becker wurde gemeint, der meint das auch - dann hast Du ein Problem.
Auch vogelzeigen geht nur absichtlich. Dr. Becker verklagt Dich und dann gehst Du baden.
einverstanden ?
Jakob
Das ist falsch (§ 15 StGB) und hat mit der Diskussion hier
auch nichts zu tun.Levay
Lieber EXC wenn man kein Hintergrundwissen besitzt sollte man
hier NICHT posten.
Das ist schon richtig, aber warum machst Du es dann ständig?
Verwirrt, (ja da stimme ich zu Jakob)
Christian
Kannst du mir bitte in leicht verständlichen Worten erklären,
wieso § 823 hier einschlägig sein sollte…? Das leuchtet mir
ehrlich gesagt nun gar nicht ein.Levay
Lies Abs 2 .
Wie willst Du sonst für deinen Mandanten als Anwalt tätig werden, der auf einen falschn „Rechtsberater“ herreingefallen ist und dessen Ansprüche weg sind, wegen falscher Beratung d e. Unbefugten.
Du must jetzt wegen Falschberatung klagen, es ist kein Anwalt den Du verklagt sondern Lieschen Müller.
Jetzt bin aber gespannt.
Jakob
Nun damit soll Umgangen werden, das evtl. das Forum irgendwann
mal mit einer konkreten Sache was zu tun hat. Darüber kann
sich der Betreiber davon Distanzieren.
Versuchen! Die meisten Sachen sind schon konkret eine Absahnfirma könnte schon kommen und Abmahnen. Nicht nur den Forenbetreiber sondern auch Leute die mit Klarnamen posten also leicht zu ermitteln sind.
Jakob
Das kann ich schon Nachvollziehen ;o)
Hallo,
jetzt weitest Du in dieser Antwort das aber so aus, daß es mit dem Ausgangsposting nichts mehr zu tun hat.
Gruß
Peter
Wie willst Du sonst für deinen Mandanten als Anwalt tätig
werden, der auf einen falschn „Rechtsberater“ herreingefallen
ist und dessen Ansprüche weg sind, wegen falscher Beratung d
e. Unbefugten.
Du must jetzt wegen Falschberatung klagen, es ist kein Anwalt
den Du verklagt sondern Lieschen Müller.Jetzt bin aber gespannt.
Jakob
bevor Ihr Euch hier fetzt, lest mal hier:
http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/download/…
Gruß
Peter
Vielen Dank lieber Peter
an Levay siehe bitte Seite 16 im PDF Dokument
Jetzt bin ich aber fein raus
Jakob
Hallo!
Es ist und bleibt Blödsinn, was du schreibst, auch wenn du es tausendmal wiederholst.
Gruß
Tom
bevor Ihr Euch hier fetzt, lest mal hier:
http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/download/…Gruß
Peter
Wenn ich ein Stern vergeben könnte, hättest Du jetzt einen von mir für diesen Link.
damit wurde ja alles beantwortet.
Hier findet oft unentgeltliche Rechtsberatung statt, die gegen das RBerGesetz verstößt. Da hat Levay vollkommen Recht.
Lösung?
Und man sieht es ja schon hier, dass man nicht alles richtig oder vollständig würdigt, auch als rechtskundiger. Mich nicht ausgenommen.
oder…
4. man lässt das ganze, streicht diese Bretter, wenn man sich nicht mit dem Gesetz anlegen will…welches ich als veraltet ansehe und inakzeptabel finde.
…und als Beispiel einer Frage von Jurist zu Juristen: Wenn als Mietzins die Erbringung einer Dienstleistung vereinbart wurde und diese unmöglich wurde (kein Bedarf mehr von Seien des Vermieters) ist der Vertrag nun nach den Unmöglichkeitsvorschriften zu lösen oder muss sich der Vermieter an die 3monatige Kündigungsfrist halten? Ein wichtiger Kündigungsgrund mit fristloser Kündigung kann darin ja nicht gesehen werden. Und anstatt Dienstleistung ist der Mietzins in geld ja noch erbringbar.( habe ich es jetzt womöglich selbst beantwortet? Sehe ich wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht?
)
Ist dies allgemeingültig genug? oder wird das auch wieder nicht beantwortet werden können? Was könnte dabei gegen das RberG verstoßen?
Könnten Informationen fehlen, die eine andere Würdigung verlangen?
Wie z.B. was für ein raum das ist, welche Leistung erbracht wurde? wie viele Stunden vereinbart waren? ob es ein Mietvertag oder ein Arbeitsvertrag ist? was schriftlich vereinbart wurde?
Ernsthafte Fragen, ehrlich.
Und die letzte Frage? Verstößt man gegen das RBerG, wenn man auf Fragen eines Kollegen antwortet? Meine Antwort darauf: Wohl kaum. Das ist wohl wirklich ein Gefälligkeitsverhältnis.
Gruß
Barbara
Nun damit soll Umgangen werden, das evtl. das Forum irgendwann
mal mit einer konkreten Sache was zu tun hat. Darüber kann
sich der Betreiber davon Distanzieren.Versuchen! Die meisten Sachen sind schon konkret
Gibt es schon Klagen? Wo? Wer?warum?
eine
Absahnfirma könnte schon kommen und Abmahnen.
ach so, könnte
Nicht nur den
Forenbetreiber sondern auch Leute die mit Klarnamen posten
also leicht zu ermitteln sind.
Jakob
Dann nur auf Fragen antworten, die keine Ges.verletzung darstellen können.
Gruß
Barbara
Du must jetzt wegen Falschberatung klagen, es ist kein Anwalt
den Du verklagt sondern Lieschen Müller.
Das hat mit der Ausgangslage gar nichts mehr zu tun, von einer Falschberatung war nie die Rede. Du hast behauptet, der Schadenersatzanspruch entstehe durch die Rechtsberatung als solche.
So, wie du es jetzt darstellst, ist es allerdings richtig.
Levay
Doch
Reden kann man nur absichtlich und wenn die Rede beleidigend
ist beginnt das hängen am Fliegenfänger sobald der, der
gemeint war dies als beleidigend emfindet.
Sonst könnte man den §185 gleich streichen, weil jeder Tätet
sagen würde/könnte, das habe ich nicht so gemeint.
Selbst wenn die Beleidigung für einen anderen bestimmt war
z.B. Vogel zeigen - einem entfernt stehenden Freund gegenüber.
Umstehende meinen Dr Becker wurde gemeint, der meint das auch
- dann hast Du ein Problem.
Auch vogelzeigen geht nur absichtlich. Dr. Becker verklagt
Dich und dann gehst Du baden.
einverstanden ?
Es ist etwas anstrengend, mit dir zu diskutieren, weil du immer *irgendwas* sagst und immer davon ausgehst, dass du das alles weißt. Ich habe dir eine Norm genannt, die klar vorschreibt, dass zu jedem Tatbestand (wenn nicht ausdrücklich anders bestimmt) Vorsatz gehört, und du sagst jetzt einfach Nein, ohne auf diese Norm einzugehen. Das ist keine Diskussion, das ist Besserwisserei.
Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht, und es für dich noch einmal nachgeschlagen, der Strafrechtkommentar Tröndle/Fischer (50 Aufl. erwähnt es gleich zweifach), nämlich
beim Thema „Vollendung“ (Rn. 13): Demnach ist die Beleidigung erst vollendet, wenn sie mit dem Willen [!] des Täters zur Kenntnis des Beleidigten oder eines anderen kommt und
beim Thema „Vorsatz“ (Rn. 17): Demnach genügt für die Tatbestandsmäßig dolus eventualis, aber das *ist* ja Vorsatz, und ohne Vorsatz - wie immer - keine Strafbarkeit.
Verstanden?
Levay
Das ist ein interessantes Phänomen, es gibt viele Leute, die, obschon sie von Recht keine Ahnung haben, eine Meinung apodiktisch vertreten. Es ist mir schon passiert, dass ich jemandem das Gesetz zitiert habe und er trotzdem sagte: „Nein, das ist aber nicht so“, irgendwie ist das bei juristischen Dingen relativ weit verbreitet.
Levay
Hallo!
Ja das kann ich bestätigen. Es gibt ja mittlerweile schon ein Buch über die häufigsten Rechtsirrtümer und das Interessante ist, man kann den Leuten diese Irrtümer meistens nicht ausreden, weil sie es selbst einem Juristen nicht glauben. Dass die Leute andererseits eine ganze Menge glauben, was in schlechten Zeitungen steht, ist die andere merkwürdige Seite. Man kann den Leuten den Gesetzestext zeigen und sie glauben trotzdem das was in der Zeitung steht und nicht das was im Gesetz steht.
Gruß
Tom
Jetzt bin ich aber fein raus
Sehe ich nicht so. Von einer Falschberatung war anfangs überhaupt gar nicht die Rede!
Levay