Hallo!
der Witz ist doch, dass der Anwalt, ob er gut oder schlecht
ist, gewinnt oder verliert, immer sein Geld bekommt.
Das liegt ganz einfach daran, dass der Ausgang des Prozesses in erster Linie von der Sach- und Rechtslage abhängt und nicht vom Anwalt. Aufgabe des Anwaltes ist, die Interessen des Mandanten auf Grund der gegebenen Sach- udn Rechtslage zu vertreten, die Sach- und Rechtslage kann der Anwalt in einem Verfahren nicht beeinflussen, die ist vorgegeben. Es ist natürlich richtig, dass ein guter Anwalt besser ist als ein schlechter, aber das ändert im Grundsatz nichts daran. Wenn jemand herkommt und sagt, bitte ich hab da einen Schaden, klagen Sie den Schädiger auf Ersatz und ich sage ihm: „Lieber Mandant, die Chancen sind sehr schlecht, wahrscheinlich werden Sie das verlieren“ und der Mandant sagt dann, dass er trotzdem klagen will (ja das kommt oft vor, wer damit nichts zu tun hat weiß gar nicht, wie uneinsichtig viele Leute sind), dann klagt man halt (es sei denn es wäre offensichtlich unberechtigt und quasi Rechtsmissbrauch) und verliert mit einer hohen Wahrscheinlichkeit.
Es wäre doch bitte komisch, wenn Ärzte kein Honorar bekommen, wenn sie einen Menschen behandeln, der todkrank ist und stirbt und nicht gesund wird, nur mal so zum Vergleich.
Und der Hammer ist, dass bei geschlossenen Vergleichen die
ganze Juristenschaar „Hurra“ schreit, denn der Richter muss
kein Urteil fällen und die Anwälte bekommen on Top noch die
Vergleichsgebühr.
Das weiß ich nicht, bei uns gibt es so eine Gebühr nicht, eine Verhandlung bei der nur Vergleichsverhandlungen geführt werden und ein Vergleich abgeschlossen wird wird bei uns deutlich niedriger honoriert mangels widerstreitendem Vorbringen.
Gerade aber das quota litis Honorar (wie in den USA oft üblich), also der Anwalt bekommt eine Quote des erstrittenen Betrages, oder die Erfolgshonorare führen dazu, dass nicht mehr ordentlich prozessiert, sondern verglichen wird. Also das von dir geschilderte Problem gibt es vor allem dort, wo die Anwälte auf Erfolgshonorarbasis oder nach der quota litis arbeiten und exisitert bei uns nicht so auf dieser Art. Es sind vor allem die Richter, die versuchen, Vergleiche zu herauszudrücken, nicht die Anwälte, wobei man aus der Praxis auch sagen muss, dass leider viele Mandanten keine vernünftigen Vergleiche abschließen wollen und lieber über das später noch schlechter ausgehende Urteil jammern.
Warum besteht bei einer Ehescheidung Anwaltszwang ? Wie lassen
sich bei einer Ehescheidung die horrenden Honorare begründen ?
Wäre das nicht gesetzlich geregelt, hätten die Anwälte doch
ein echtes Problem.
Ja und vor allem die Leute. Es ist ja nicht so, dass du da irgendetwas Großartiges neu erfindest hier, man muss doch nur ein bisschen Rechtsvergleich betreiben. In Österreich gibt es z.B. im Ehescheidungsverfahren keinen Anwaltszwang. Bis letztes Jahr war es bei der einvernehmlichen Scheidung noch möglich, einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen, um Geld zu sparen. Wie wirkt sich das aus in der Praxis?
Die Leute lassen sich meistens doch im Scheidungsverfahren von Anwälten vertreten. Die Scheidungsverfahren, die ohne Anwälte geführt werden, dauern meistens wesentlich länger und werden unsachlicher und noch emotionaler geführt als mit Anwalt (was idR den Parteien schadet und den Richter verärgert).
Oder aber dem Richter glückt eine einvernehmliche Scheidung im Prozess, wobei die Ehegatten einen Vergleich abschließen, wo einer so richtig auf die Nase fällt, z.B. ohne Haus als voll haftender Schuldner auf dem Bauspardarlehen von 200000,- Euro sitzen bleibt (sind mir 3 Fälle alleine in diesem Jahr
untergekommen, wobei ich mich als Gläubigervertreter gefreut habe).
Zwei konkrete Fälle habe ich dieses Jahr gesehen, bei denen Frauen auf Grund falscher Vorgangsweise im streitigen Scheidungsverfahren ihren Anspruch auf Witwenpension verloren haben, was machen die, wenn der geschiedene Gatte einmal stirbt und sie selbst, da sie Hausfrau waren, keinen Pensionsanspruch haben? Die werden ein Sozialhilfefall und das alles nur wegen einem Fehler im Scheidungsprozess.
Das könnte natürlich auch mit Anwalt passieren (sollte nicht, aber ein Anwalt könnte einen Fehler machen), aber den nehme ich als Mandant ja sofort in die Haftung und halte mich schadlos.
Der gemeinsame Anwalt bei der einvernehmlichen Scheidung wurde nun mit 1.1.2005 in Österreich verboten, weil sich in der Praxis gezeigt hat, dass es bei so konkreten familiären Problemen für einen Anwalt nicht möglich ist, beide Interessen gleich zu vertreten und sich einer der beiden im Nachhinein übervorteilt gefühlt hat (was auch zu einigen Haftungsprozessen mit unterschiedlichem Erfolg geführt hat).
Also im Vergleich kann man sagen, dass sich jedenfalls der gemeinsame Anwalt bei der einvernehmlichen Scheidung nicht bewährt hat und man das daher nun verboten hat. Bei der streitigen Scheidung gibt es nach wie vor keine Anwaltspflicht, ist aber ständig in Diskussion. Und das alles obwohl, wiederum rechtsvergleichend, die österreichische Tradition bei der Anwaltschaft tendenziell sowieso freier ist als die deutsche. Also es gibt z.B. bei uns kein Verbot unter Tarif zu arbeiten oder einen Erfolgszuschlag zu vereinbaren (verboten wäre aber z.B. ein Erfolgshonorar oder die quota litis).
Gruß
Tom