Rechtsberatung nur durch Anwälte ?

Hallo!

doch warum ich dir (kostenfrei) Beratung geben darf wie deine
Elektroinstallation zu bewältigen ist oder wie du die Bremsen
deines
Autos reparierst oder oder oder…

Ja, das verstehe ich auch nicht.

Und dann noch die Kombination Verbot kostenlose Rechtsberatung - Verbot der Anwälte unter Tarif zu arbeiten. Das halte ich auch für einen übertriebenen Berufsschutz.

Gruß
Tom

Hallo!

Warum schützt mich dann kein Gesetz, dass der Handwerker, den
ich kürzlich engagiert (und somit einem Schwarzarbeiter
bevorzugt habe), die Tapeten nicht schief anklebt, meine
Heizungsrohre mit Wandfarbe beschmiert, die Toilettenschüssel
schief montiert und schon mittags drei Dosen Bier intus hat ?

Es schützt dich ja eh genauso - da verstehe ich dein Argument nicht.

Hier zeigt sich doch eine gewisse Eigendynamik: Die jenigen,
dessen Interessen es kartellmäßig zu schützen gilt, machen die
entsprechenden Gesetze selbst. Das ist doch fast so, als wenn
die Drogendealer die Grenzkontrollen und Razzien selbst regeln
würden.

Seit wann machen die Anwälte die Gesetze?? Die selbstständige Anwaltschaft hat eine bestimmte Funktion, gerade im Rechtsstaat. Ein starker unabhängiger Anwaltsstand ist im öffentlichen Interesse (man erkennt ja u.a. gerade Diktaturen daran, dass es unabhängige Anwälte dort nicht gibt). Es geht dabei erstens um die Vertretung jedes einzelnen, da eine gehörige Vertretung nur dann gesichert sein kann, wenn die Rechtsvertreter eben unabhängig sind, was die wirtschaftliche Unabhängigkeit einschließt. Da geht es ja nicht einfach um irgendein Verfahren, sondern um die Rechtsprechung insgesamt - rechtsstaatlich gesehen soll diese ja möglichst unabhängig von wirtschaftlichen Abhängigkeiten sein.

Und es geht schon auch um die Aufsicht, die eben nur bei Anwälten in dieser strengen Form gesichert ist.

Das ist Deutschland: Lobbyarbeit wo man hinsieht. Immer schön
die eigenen Intereesen und Besitzstände sichern und
gleichzeitig behaupten, dies geschähe nur zum Schutz der
Menschheit im allgemeinen und besonderen.

Wer wirklich glaubt, dass ein „§§ 1 ff. BRAO, §§ 1 ff. BORA“
die Interessen der unmündigen Bürger schützt, ist doch
wirklich naiv. So etwas kann, wie in allen anderen Branchen
auch, der Markt regeln.

Ich finde es naiv zu glauben, dass der Markt alles richtig regelt (wohlgemerkt regeln tut er, aber nicht immer richtig).

Gruß
Tom

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Nein? Ich denke schon. Wenn ich unkundig bin, besorge ich mir
auch bei einem Verfahren ohne Anwaltspflicht aus guten Gründen
einen Anwalt. Klar, besser als nichts ist eine Beratung durch
kundige andere Personen schon. Aber wenn es flächendeckend
solche Angebote gibt, ändert das nichts, dass die tätig
werdenden Personen nicht den strengen Regeln des anwaltlichen
Berufsrechts und der anwaltlichen Haftung unterliegen.
Ich denke, dass der Rechtssuchende beim Anwalt besser
aufgehoben ist. Und ein Streitwert von sagen wir mal 4.000
Euro ist für den ein oder anderen vielleicht doch schon von
einem solchen Stellenwert, dass er auch dieses Anliegen in die
fachkundigen Hände eines Anwalts geben sollte, der ihm eben
auch streng haftet, wenn er mal eine Frist versäumt hat o.ä.
Zumal es ja die Möglichkeit der Beratungs- und
Prozesskostenhilfe gibt, so dass ich für eine kostenlose
Rechtsberatung vom Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes her
überhaupt kein Bedürfnis sehe.

Sorry aber das meinst du doch nicht Ernst oder?

Ich darf dich beraten bei deinem Autokauf (einige 10k€), ich darf
dich beraten bei denem Häuslekauf (einige 100k€), ich darf dich
beraten bei deiner Altenversorgung (Existensbedrohend) aber ich darf
dich nicht beraten wenn du mich fragst ob es sinnoll ist seinen
Nachbar zu verklagen oder lieber ne Flasche Wein zusammen zu trinken.

Nee, das ist nur lächerlich!

Übrigens ich fände es auch prima wenn nur noch E-Technik Ingenieure
irgendwas machen dürfen wo Strom im Spiel ist. Und beraten sollen
die anderen auch nicht mehr dürfen, was da alles passieren kann!!

Genauso lächerlich aber dann hätt ich wenigstens was davon!

Stefan

Abend!

Und im Ernst: die berufliche Situation für Anwälte ist
in Deutschland schon jetzt katastrophal.

Hallo!!!

Bei unseren paar Arbeitslosen, zeig mir bitte mal einen Beruf bei dem
die Lage nicht katastrophal ist.

Wir können natürlich jetzt für alle Berufe ein Beratungsverbot verhängen
und hoffen dann das die Arbeitslosen weniger werden.

Seltsame Logik
Stefan

Im groben kann ich ja deinen Ausführungen folgen nur erklär
mir bitte
doch warum ich dir (kostenfrei) Beratung geben darf wie deine
Elektroinstallation zu bewältigen ist oder wie du die Bremsen
deines
Autos reparierst oder oder oder…

Ich fürchte da kann niemand eine vernünftige Antwort drauf geben.
Und nichts gegen Anwälte - aber diese angebliche rechtssichere Beratung
beginnt doch oft mit:
Das kann man nicht ganz sicher sagen bla bla.

Solche allgemeinen Informationen könnte man sich von jedem holen.
Die oft zitierte BORA (oder wie das heißt) ist eher ein Witz.
Verschwiegenheit - keine Knete veruntreuen - kein Mandat für
die gegnerische Fraktion annehmen - und damit haben wir die Hauptpunkte der Berufsanweisung.

Ich stelle mich gleich neben Dich (wegen Kopf ab und so)

Gruß
Thomas

Hallo!

Ich fürchte da kann niemand eine vernünftige Antwort drauf
geben.
Und nichts gegen Anwälte - aber diese angebliche rechtssichere
Beratung
beginnt doch oft mit:
Das kann man nicht ganz sicher sagen bla bla.

Ja und was soll das jetzt in diesem Zusammenhang? Wenn das so ist, dann ist das eine korrekte Aufklärung. Es ist nunmal oft so, dass man den Ausgang auf Grund der Beweislage, manchmal auch auf Grund unklarer Rechtslage, nicht oder nur bedingt vorhersehen kann. Ich hätte eher Bedenken, wenn ich zu einem Anwalt ginge und der mir sagt, es ist alles kein Problem, wir gewinnen das ganz sicher und die Sache dann doch anders läuft.

Die oft zitierte BORA (oder wie das heißt) ist eher ein Witz.
Verschwiegenheit - keine Knete veruntreuen - kein Mandat für
die gegnerische Fraktion annehmen - und damit haben wir die
Hauptpunkte der Berufsanweisung.

Nein, das ist bei weitem nicht vollständig, ich habe ein ganzes Buch über anwaltliches Standesrecht und da geht es um zahlreiche Verpflichtungen, denen andere Unternehmer nicht unterliegen. Es geht auch zB um die Unabhängigkeit und auch um die Standesaufsicht. Das fängt zB beim Gesellschaftsrecht an und endet bei Verhaltensregeln außerhalb der Berufsausübung.

Ihr argumentiert alle insoferne in einer Schieflage, als Anwälte zwar selbstständig sind, aber auch wesentliche Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit im Sinne genau dieser Sache in Kauf nehmen. Insgesamt müsste man daher, will man die Reglementierungen aufheben, auch die unternehmerischen Freiheiten der Anwälte an das übliche Niveau angleichen. Man kann dann ja mal vergleichen mit den USA zB, wo das ganze viel freier ist. Der Zugang zum Recht für Jedermann (also nicht nur für Reiche) ist aber dort wesentlich schlechter als bei uns.

Gruß
Tom

Warum schützt mich dann kein Gesetz, dass der Handwerker, den
ich kürzlich engagiert (und somit einem Schwarzarbeiter
bevorzugt habe), die Tapeten nicht schief anklebt, meine
Heizungsrohre mit Wandfarbe beschmiert, die Toilettenschüssel
schief montiert und schon mittags drei Dosen Bier intus hat ?

Da hast Du § 280 BGB überlesen, wenn Du dasvon ausgehst, dass
Dich davor kein Gesetz schützt.

Ja, und warum reicht dann bitte § 280 und der Rest des BGB nicht, um den unmündigen Bürgern davor zu schützen von irgendwelchen Scharlatanen eine mangelhafte Rechtsberatung zu erhalten. Ist doch alles bestens im BGB geregelt, nur die Juristenlobby brät sich selbst ´ne Extrawurst um ihren Besitzstand zu sichern.

So möchte ich auch mein Geld verdienen …
Hallo,

der Witz ist doch, dass der Anwalt, ob er gut oder schlecht ist, gewinnt oder verliert, immer sein Geld bekommt.

Und der Hammer ist, dass bei geschlossenen Vergleichen die ganze Juristenschaar „Hurra“ schreit, denn der Richter muss kein Urteil fällen und die Anwälte bekommen on Top noch die Vergleichsgebühr.

So würde ich auch gerne mein Geld verdienen:
Erfolg oder nicht = egal
Fauler Kompromiss = noch besser, weil mehr Honorar

Schon verständlich, dass die Juristenlobby auf „Teufel komm raus“ versucht, an dieser Jahrzehnte langen Tradition nichts zu ändern.

Warum besteht bei einer Ehescheidung Anwaltszwang ? Wie lassen sich bei einer Ehescheidung die horrenden Honorare begründen ? Wäre das nicht gesetzlich geregelt, hätten die Anwälte doch ein echtes Problem.

Gruß

S.J.

Ja und was soll das jetzt in diesem Zusammenhang? Wenn das so
ist, dann ist das eine korrekte Aufklärung. Es ist nunmal oft
so, dass man den Ausgang auf Grund der Beweislage, manchmal
auch auf Grund unklarer Rechtslage, nicht oder nur bedingt
vorhersehen kann. Ich hätte eher Bedenken, wenn ich zu einem
Anwalt ginge und der mir sagt, es ist alles kein Problem, wir
gewinnen das ganz sicher und die Sache dann doch anders läuft.

Hallo,

der Witz ist doch, dass der Anwalt, ob er gut oder schlecht
ist, gewinnt oder verliert, immer sein Geld bekommt.

Meine Mutter ist nach Wochenlangem Krankenhausaufenthalt immer noch lungenkrank, hat immer noch Durchblutungsstörungen und kann kaum noch laufen. Seltsam, dass die Ärzte dafür noch Geld verlangen.

Frank

Hallo!

Ja, und warum reicht dann bitte § 280 und der Rest des BGB
nicht, um den unmündigen Bürgern davor zu schützen von
irgendwelchen Scharlatanen eine mangelhafte Rechtsberatung zu
erhalten.

Weil Vorsicht besser ist als Nachsicht.

Frank

Ja, und warum reicht dann bitte § 280 und der Rest des BGB
nicht, um den unmündigen Bürgern davor zu schützen von
irgendwelchen Scharlatanen eine mangelhafte Rechtsberatung zu
erhalten.

Weil Vorsicht besser ist als Nachsicht.

Vor Juristen müssen Bürger also ganz besonders beschützt werden ?

Armutszeugnis…

Vor Juristen müssen Bürger also ganz besonders beschützt
werden ?

Nein, aber vor Nichtjuristen, die vorgeben, die gleiche Arbeit genausogut oder billiger erledigen zu können, obwohl ihnen der Sachverstand fehlt.

Frank

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Hallo!

der Witz ist doch, dass der Anwalt, ob er gut oder schlecht
ist, gewinnt oder verliert, immer sein Geld bekommt.

Das liegt ganz einfach daran, dass der Ausgang des Prozesses in erster Linie von der Sach- und Rechtslage abhängt und nicht vom Anwalt. Aufgabe des Anwaltes ist, die Interessen des Mandanten auf Grund der gegebenen Sach- udn Rechtslage zu vertreten, die Sach- und Rechtslage kann der Anwalt in einem Verfahren nicht beeinflussen, die ist vorgegeben. Es ist natürlich richtig, dass ein guter Anwalt besser ist als ein schlechter, aber das ändert im Grundsatz nichts daran. Wenn jemand herkommt und sagt, bitte ich hab da einen Schaden, klagen Sie den Schädiger auf Ersatz und ich sage ihm: „Lieber Mandant, die Chancen sind sehr schlecht, wahrscheinlich werden Sie das verlieren“ und der Mandant sagt dann, dass er trotzdem klagen will (ja das kommt oft vor, wer damit nichts zu tun hat weiß gar nicht, wie uneinsichtig viele Leute sind), dann klagt man halt (es sei denn es wäre offensichtlich unberechtigt und quasi Rechtsmissbrauch) und verliert mit einer hohen Wahrscheinlichkeit.

Es wäre doch bitte komisch, wenn Ärzte kein Honorar bekommen, wenn sie einen Menschen behandeln, der todkrank ist und stirbt und nicht gesund wird, nur mal so zum Vergleich.

Und der Hammer ist, dass bei geschlossenen Vergleichen die
ganze Juristenschaar „Hurra“ schreit, denn der Richter muss
kein Urteil fällen und die Anwälte bekommen on Top noch die
Vergleichsgebühr.

Das weiß ich nicht, bei uns gibt es so eine Gebühr nicht, eine Verhandlung bei der nur Vergleichsverhandlungen geführt werden und ein Vergleich abgeschlossen wird wird bei uns deutlich niedriger honoriert mangels widerstreitendem Vorbringen.

Gerade aber das quota litis Honorar (wie in den USA oft üblich), also der Anwalt bekommt eine Quote des erstrittenen Betrages, oder die Erfolgshonorare führen dazu, dass nicht mehr ordentlich prozessiert, sondern verglichen wird. Also das von dir geschilderte Problem gibt es vor allem dort, wo die Anwälte auf Erfolgshonorarbasis oder nach der quota litis arbeiten und exisitert bei uns nicht so auf dieser Art. Es sind vor allem die Richter, die versuchen, Vergleiche zu herauszudrücken, nicht die Anwälte, wobei man aus der Praxis auch sagen muss, dass leider viele Mandanten keine vernünftigen Vergleiche abschließen wollen und lieber über das später noch schlechter ausgehende Urteil jammern.

Warum besteht bei einer Ehescheidung Anwaltszwang ? Wie lassen
sich bei einer Ehescheidung die horrenden Honorare begründen ?
Wäre das nicht gesetzlich geregelt, hätten die Anwälte doch
ein echtes Problem.

Ja und vor allem die Leute. Es ist ja nicht so, dass du da irgendetwas Großartiges neu erfindest hier, man muss doch nur ein bisschen Rechtsvergleich betreiben. In Österreich gibt es z.B. im Ehescheidungsverfahren keinen Anwaltszwang. Bis letztes Jahr war es bei der einvernehmlichen Scheidung noch möglich, einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen, um Geld zu sparen. Wie wirkt sich das aus in der Praxis?

Die Leute lassen sich meistens doch im Scheidungsverfahren von Anwälten vertreten. Die Scheidungsverfahren, die ohne Anwälte geführt werden, dauern meistens wesentlich länger und werden unsachlicher und noch emotionaler geführt als mit Anwalt (was idR den Parteien schadet und den Richter verärgert).

Oder aber dem Richter glückt eine einvernehmliche Scheidung im Prozess, wobei die Ehegatten einen Vergleich abschließen, wo einer so richtig auf die Nase fällt, z.B. ohne Haus als voll haftender Schuldner auf dem Bauspardarlehen von 200000,- Euro sitzen bleibt (sind mir 3 Fälle alleine in diesem Jahr
untergekommen, wobei ich mich als Gläubigervertreter gefreut habe).

Zwei konkrete Fälle habe ich dieses Jahr gesehen, bei denen Frauen auf Grund falscher Vorgangsweise im streitigen Scheidungsverfahren ihren Anspruch auf Witwenpension verloren haben, was machen die, wenn der geschiedene Gatte einmal stirbt und sie selbst, da sie Hausfrau waren, keinen Pensionsanspruch haben? Die werden ein Sozialhilfefall und das alles nur wegen einem Fehler im Scheidungsprozess.

Das könnte natürlich auch mit Anwalt passieren (sollte nicht, aber ein Anwalt könnte einen Fehler machen), aber den nehme ich als Mandant ja sofort in die Haftung und halte mich schadlos.

Der gemeinsame Anwalt bei der einvernehmlichen Scheidung wurde nun mit 1.1.2005 in Österreich verboten, weil sich in der Praxis gezeigt hat, dass es bei so konkreten familiären Problemen für einen Anwalt nicht möglich ist, beide Interessen gleich zu vertreten und sich einer der beiden im Nachhinein übervorteilt gefühlt hat (was auch zu einigen Haftungsprozessen mit unterschiedlichem Erfolg geführt hat).

Also im Vergleich kann man sagen, dass sich jedenfalls der gemeinsame Anwalt bei der einvernehmlichen Scheidung nicht bewährt hat und man das daher nun verboten hat. Bei der streitigen Scheidung gibt es nach wie vor keine Anwaltspflicht, ist aber ständig in Diskussion. Und das alles obwohl, wiederum rechtsvergleichend, die österreichische Tradition bei der Anwaltschaft tendenziell sowieso freier ist als die deutsche. Also es gibt z.B. bei uns kein Verbot unter Tarif zu arbeiten oder einen Erfolgszuschlag zu vereinbaren (verboten wäre aber z.B. ein Erfolgshonorar oder die quota litis).

Gruß
Tom

Hallo!

Ja sicher, man bräuchte auch keine Zulassungsverfahren für Medikamente. Verkauft nämlich jemand ein Medikament und ist der Patient dann tot, dann könnten die Erben doch Schadenersatz verlangen oder? (Das ist jetzt kein Schmäh, diese Ansicht wurde von monetaristischen Wirtschaftswissenschaftlern tatsächlich schon vertreten).

Also mir ist da die Vorabkontrolle schon lieber.

Gruß
Tom

Entweder alles oder nichts

Vor Juristen müssen Bürger also ganz besonders beschützt
werden ?

Nein, aber vor Nichtjuristen, die vorgeben, die gleiche Arbeit
genausogut oder billiger erledigen zu können, obwohl ihnen
der Sachverstand fehlt.

Komm, wo wir gerade dabei sind, lasst uns doch alles regeln:

  • Wer darf Fingernägel maniküren
  • Wer darf Bürgersteige fegen
  • Wer darf Software installieren
  • Wer darf einen Supermarkt eröffnen
  • Wer darf künstlerisch tätig werden

Denn es könnte ja sein, dass aufgrund mangelndem Fachwissens:

  • die Fingernägel zu kurz gefeilt werden
  • beim Fegen die Bananenschale liegen bleibt
  • ein Virus mit installiert wird
  • verfaultes Obst angeboten wird
  • jemand einen Hörschaden im Konzert erleidet

Aber Moment mal ! Für alles, was da passieren könnte, gibt es hinreichend Gesetze um den Bürger zu schützen.

Aber die Juristen basten sich ein ganz besonderes Gesetz, welches ihnen Privilegeien einräumt, die kaum eine andere Berufsgruppe genießt. Ein Schelm wer da an Böses denkt. Ich frage mich, wo der Unterschied liegt: Wenn jemand aufgrund fehlerhafter Rechtsberatung einen Schaden erleidet oder aufgrund eines Beratungsfehlers von irgendeinem Versicherungsfuzzi, der einem eine völlig unsinnige Versicherung aufquatscht.

Also heißt es konsequent sein: Entweder alles regeln oder nur Dinge, die wirklich Leben und Tod betreffen, wie Ärzte etc.

Wäre ich Anwalt, würde ich die jetzigen Regeln der Rechtsberatung genauso konesquent verteidigen. Es würde ja um mein Geld gehen.

Gruß

S.J.

Hallo!

So langsam sollten wir die Diskussion einfach mal beenden. Wenn es keine vernünftigen Gründe für eine gesetzliche Regelung gibt, steht es ja dem Parlament frei, diese Regelung abzuschaffen. In erster Linie sind ja nicht die Juristen dafür verantwortlich, denen das Gesetz u.U. zu gute kommt, sondern die Menschen, die unter anderem Du ins Parlament gewählt hast. Beschwer Dich bei Denen.

Wäre ich Anwalt, würde ich die jetzigen Regeln der
Rechtsberatung genauso konesquent verteidigen. Es würde ja um
mein Geld gehen.

Denkst Du auch, dass, wenn plötzlich jeder Fliesenleger als Architekt arbeiten könnte, wenn jetzt plötzlich jeder, der einen Führerschein hat, eine Kfz-Werkstatt eröffnen dürfte, wenn jeder, der einen Lötkolben richtig halten kann, anfangen würde, Schaltungen für die Luftfahrt zu löten, dass diese Menschen dann eine ernsthafte Konkurrenz darstellen würden für Architekten, Kfz.-Meister und Flugzeugtechnniker? Ich kann mir das nicht vorstellen.
Schaff das Rechtsberatungsgesetz ab und die Menschen werden sich mit ihren Rechtsproblemen immer noch an die Anwaltschaft wenden. Weil sie da nämlich in den besten Händen sind, weil sie da unabhängig beraten werden und weil sie sich dafür versichern können und weil es der richtige Weg ist.

Frank

Hallo!

Aber die Juristen basten sich ein ganz besonderes Gesetz,
welches ihnen Privilegeien einräumt, die kaum eine andere
Berufsgruppe genießt.

Abgesehen davon sind gehören die Anwälte aber auch zu den Berufsgruppen, die Einschränkungen unterliegen, die kaum eine andere Berufsgruppe genießt.

Aber dann darf halt in Zukunft jeder eine Ordination aufmachen… Es ist einfach gelogen wenn man so tut, dass nur Anwälte eine Ausbildung benötigen, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Das ist bei zahlreichen anderen Berufen auch so - eben immer dann, wenn eine besonders qualifizierte Ausbildung erforderlich ist und ohne jemanden diskriminieren zu wollen, es ist ausbildungsmäßig schon ein Unterschied, ob man vor Gericht vertritt oder jemandem die Fingernägel kürzt.

Gruß
Tom