Rechtsberatungsgesetz - Zweck

Hi,

Zu der NS-Diskussion: Bitte klärt historisch, ob ihr auf
Autobahnen fahrt, die zwischen 1933 und 1945 gebaut wurden und
umfahrt diese dann weiträumig.

Jep.

Die Bewohner von Hamburg müßten dann umziehen:
http://www.verfassungen.de/de/hh/hamburg37.htm

mfg Ulrich

Hallo!

Allein die geschäftmäßige Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten ist einem bestimmten Personenkreis
vorbehalten.
Wie übrigens z.B. das Verschreiben von Medikamenten und die
Durchführung von Operationen auch.

Das Argument geht aber bitte am Problem vorbei, denn medizinische Ratschläge darf jeder erteilen, wenn er nur kein Geld dafür verlangt.

Gruß
Tom