Allein die geschäftmäßige Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten ist einem bestimmten Personenkreis
vorbehalten.
Wie übrigens z.B. das Verschreiben von Medikamenten und die
Durchführung von Operationen auch.
Das Argument geht aber bitte am Problem vorbei, denn medizinische Ratschläge darf jeder erteilen, wenn er nur kein Geld dafür verlangt.