Rechtsfahrgebot bei angekündigter Splittung

Im §7a StVO steht nichts von „mäßiger Geschwindigkeit“.

Ich habe meine Kritk ausdrücklich auf deine Aussage „mit mäßiger Geschwindigkeit“ beschränkt.
Das stimmt nämlich nicht bei abgehenden Fahrstreifen. Dort dürfte laut §7a rechts mit 200 km/h gefahren werden, während links die LKW mit 89 km/h fahren.
So etwas wäre jedoch sehr gefährlich und kaum im Sinne des §1 StVO.

Laut 7 ja, da hast du recht. Aber der 1er des vorsichtsprinziep zählt da auch noch mit rein.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html