Rechtskraftwirkung eines Urteils LG Dortmund

  1. In der Pressemitteilung lese ich nichts von „Abzockernanwälten“, sondern nur etwas von einem Inkasso-Dienst, der sich lediglich bzgl. der geltend gemachten Gebühren auf Grundsätze beruft, wie sie für Anwälte nach dem RVG gelten. Das ist so, als wenn Du als Mauerer deine Tätigkeit analog der HOAI (die für Architekten gilt), abrechnen würdest, oder ein Pflegedienst auf die Idee käme nach GOÄ abzurechnen. Liegt alles „irgendwie in der Nähe“, und kann sicherlich bei der Frage der Angemessenheit einer Vergütung mehr oder weniger brauchbare Anhaltspunkte liefern, mehr aber auch nicht. Und genau die fehlende Vergleichbarkeit ist hier ja auch gerügt worden, indem man dem Inkasso-Dienst vorgeworfen hat, gerade keine individuelle Einzelfallprüfung vorzunehmen, wie diese Grundlage der Geschäftsgebühr nach RVG ist, bei der man aber eben auch durchschnittliche von einfachen und schwierigen Fällen unterscheiden muss.

  2. Eine Unterlassung kann man immer nur für die Zukunft verlangen. Wie wolltest Du denn rückwirkend ein Unterlassen verlangen und durchsetzen?

  3. Die Unterlassung hat nichts damit zu tun, was andere Leute bislang bezahlt haben, oder zahlen sollen. Die können jetzt natürlich auf der Basis nun die Zahlung insoweit verweigern, wie die Forderung übersetzt ist/können auf entsprechende Rückerstattung klagen. Und solange wie von Klagen gegen genau diesen Inkasso-Dienst sprechen, die demnach dann auch in Dortmund zu entscheiden wären, dürften die Erfolgsaussichten nach diesem Urteil ganz gut aussehen.

  4. Aber schon aus dem Ausgang der Unterlassungsklage kann man nicht zwingend auf den Erfolg einer Klage gegen konkrete Forderungen schließen, und wenn man mit einem anderen Inkasso-Dienst am anderen Ende der Republik Ärger hat, dann kann man dieses Urteil natürlich anführen, Bindungswirkung haben Urteile in Deutschland aber grundsätzlich keine! Rein faktisch ist es nur so, dass Richter sich an der Rechtsprechung der ihnen zugeordneten Obergerichte orientieren, weil sie davon ausgehen, dass ihre Urteile sonst in der Berufung/Revision kassiert werden, wenn sie nicht sehr genau belegen können, warum ihr Fall nun nicht zu dem vorentschiedenen Fall hinreichend vergleichbar ist. Auch freuen sich Richter natürlich immer, wenn es überhaupt schon Urteile in ähnlichen Dingen gibt, weil man sich dadurch natürlich inspirieren lassen kann, und ggf. Arbeit spart. Mehr aber auch nicht. D.h. erwarte dir aus einem Urteil des LG Dortmund nicht viel, wenn du in München vor Gericht gehst.