hi,
der käufer fordert „pauschal“ 75,- euro und kann keinen nachweis über den entstanden schaden erbringen?
ich würde ihm schreiben, dass jede weiter ausführung zu diesem thema entbehrlich ist und nicht mehr beantwortet wird auf
auf eine negative, vielleicht auch freche ebay bewertung würde ich antworten „artikel konnte wegen unmöglichkeit nicht geliefert werden, schadenersatz wurde angeboten“
begründung: es ist sehr wahrscheinlich das dieser kollege (der sich mit recht wahrscheinlich nicht auskennt) einfach blufft. soll er doch erst mal zum anwalt gehen oder dir nen mahnbescheid zukommen lassen… hier entstehen erst mal kosten für ihn und die erfolgsaussicht steigt nicht an… das macht niemand
ist nur meine meinung
gruß doxor