Rechtsradikale in der Kinderpflege

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine unserer Bekannten behauptet, im naheliegenden Flüchtlingsheim würden nur Pedophile leben und man müsse das Gebäude mit allen Menschen darin verbrennen. Sie lässt sich von ihren Ansichten nicht abbringen.
Ihrer Internetaktivität folge ich nicht, aber sie wird immer radikaler und ihr unbändiger Hass macht mir große Angst. Zumal macht sie durch Unterstützung des von ihr verhassten Staates (sie wäre lieber Reichsbürgerin) eine Ausbildung zur Kinderpflegerin, wo sie die Kinder betreuen soll, die sie anzünden will.
Sie verbreitet auch alle gängigen kruden Verschwörungsmhyten, leugnet Corona, weigert sich eine Maske zu tragen und beleidigt jeden, der anders denkt. Kein Kind sollte unter solchen Einflüssen negativ in seiner Entwicklung gestört werden.
Kann man etwas tun, um das Risiko, das von ihr ausgeht zu reduzieren?

MOD Selina: von Surftipps nach Allgemeine Rechtsfragen verschoben

Ich nehme an, dass es für solche Äußerungen keine Beweise gibt.
Da es aber schwerwiegende Straftaten sind, die hier begrüßt werden, halte ich einen Hinweis an die Polizei für gerechtfertigt.

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Danke für die Antwort! Sie hat solche Äußerungen vor meinem Mann und mir gemacht. Ich befürchte das reicht nicht aus.

Hallo democracy,

das lasst doch mal die Polizei entscheiden.

Ich, an Eurer Stelle, würde das Gesagte in Ruhe aufschreiben und damit zur Polizei gehen. Ob und was die mit der Aussage machen, werdet ihr zwar wahrscheinlich nie erfahren, allerdings habt Ihr dann alles Euch Mögliche getan.

Evtl. ist das auch nur äußerst dummes Geschwätz und die Person weiß einfach nicht anderes mit ihren beruflichen Frustrationen umzugehen.

Die Azubis zur Kinderpflegerin die ich kenne, sind leider durch die Bank alle nicht die hellsten Kerzen am Leuchter…

Euer
Ebenezer

Natürlich tolerieren ich so etwas nicht, aber ich brauche eine rechtliche Grundlage. Vor allem, wenn man auf einen Beamten trifft der auf dem rechten Auge blind ist.

Wie kommst du auf die Idee, dass ausgerechnet dein Polizist belastet ist.
Dann schreib doch die Anzeige direkt an eine Staatsanwaltschaft.
Gruß
Rakete

Nein. Eine Anzeige gibt einen Vorgang zu Protokoll. Du musst nicht wissen, nach welchem Gesetz das nun vielleicht strafbar ist oder nicht.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/zivilrecht/anzeige-stellen

Das Problem besteht darin, dass die Polizei aufgrund deiner Anzeige ermitteln muss, du aber nicht erfährst, ob sie sich dabei auch Mühe geben. Nur das Ergebnis erfährst du (vielleicht) irgendwann. Wenn du sicher gehen willst, geht das nur über einen Anwalt.

Alternativ: wie wäre es mit einer Information an die Presse, wenn nichts passiert? Aber das solltet ihr euch seeehr gut überlegen. Das Leben eines Menschen ist schnell zerstört.

Hallo,

eine weitere Möglichkeit wäre, sich an die Instanz zu wenden, die die Kitas kontrolliert. In der Regel ist dass das Jugendamt. Diese haben meist auch Kontakt zu den Fachschulen.

Viele Grüße
Milton

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Immerhin hat ihr unbändiger Hass Dir Angst gemacht. Angst hat man meines Wissens nur, wenn man sich von Irgendwas bedroht fühlt. Und bei Bedrohung geht man am Besten zur Polizei.
Nach den Äußerungen von ihr, die Du angegeben hast, handelt es sich auch um Ankündigung von schwerwiegenden Straftaten (Anzünden von Kindern).
Ob das nun ernst zu nehmen ist, steht in den Sternen.
Du solltest auf jeden Fall die Polizei informieren. Du wirst ja wohl nicht ernsthaft glauben, dass Du auf einen Polizeibeamten triffst, der eine solche Äußerung nicht ernst nimmt sondern sie für richtig hält!
Was hast Du denn für ein Bild von der Mehrzahl der Polizeibediensten?
Und wie bildest Du Dir das Bild?
Dass es da rechtsradikal verschwörte Trupps gibt, ist sicher der Fall. Das trifft aber doch nicht auf die Mehrheit zu.
Du has ja auch ein Gespür für das, was ganz und gar nicht geht, das kannst Du der Polizei als Ganzes ja nicht absprechen.
Kurzum: Wende Dich an Deine Polizeidiensstelle.
LG
Amokoma1

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ersteres halte ich sogar für wahrscheinlich. Die Polizei wird es nicht ernst nehmen, wenn sie keine Zeugen / Beweise hat. (wie z.B. Screenshots der erwähnten Internetaktivitäten).
Dennoch sollte sie ihre Befürchtungen an die Polizei melden, aber möglichst eben mit Angaben von Zeugen / Quellen, Protokollierung der gehörten Aussagen.